Metalltechnik Falken GmbH
Callenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
241,70 |
347,70 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
241,20 |
347,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.769,41 |
19.070,97 |
| I.
Vorräte |
1.350,31 |
1.342,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.599,65 |
2.599,65 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
15.819,45 |
15.128,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
643,86 |
522,28 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
69.667,29 |
74.338,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.322,26 |
94.279,18 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
99.902,82 |
118.953,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.670,94 |
19.050,44 |
| IV.
Nicht gedeckter Fehlbetrag |
69.667,29 |
74.338,23 |
| B.
Rückstellungen |
2.890,00 |
3.180,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.432,26 |
91.099,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.322,26 |
94.279,18 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist -
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen - nach den geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Dennoch
wurden bei Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
2. Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechung
2.1. AKTIVA
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 sowie
Abs. 3 HGB. Sowohl bei den immateriellen
Vermögensgegenständen als auch bei den
beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung
linear.
Die in der Position "
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung" enthaltenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 150,00
wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr
voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 mit 20% abgeschrieben.
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in Anlage
2 dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Vorratsvermögen
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Für die
Ermittlung der Anschaffungskosten wird - wie im Vorjahr -
die Durchschnittsmethode angewandt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die
sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt.
Die Restlaufzeiten der sonstigen
Vermögensgegenstände betragen weniger als ein
Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
EUR 2.594,80 (Vorjahr: EUR 2.594,80).
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt und sind
unter der Position
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
2.2. PASSIVA
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) betragen allesamt weniger
als ein Jahr.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Andreas Quellmalz, Diplom-Ingenieur, Limbach -
Oberfrohna.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Sonstige Angabe
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde
bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses im
elektronischen Bundesanzeiger Gebrauch gemacht.
Callenberg, den 20. Dezember 2012
MTF GmbH
Callenberg
Andreas Quellmalz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
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