MATHEUS
Service GmbH
Osann-Monzel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.586,00 |
8.156,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.381,00 |
1.404,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.205,00 |
6.752,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.793.325,73 |
1.998.638,72 |
| I.
Vorräte |
386.013,00 |
298.695,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
720.085,62 |
450.121,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
687.227,11 |
1.249.822,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.130,83 |
1.492,92 |
| Aktiva |
1.817.042,56 |
2.008.287,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
826.407,93 |
757.314,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.002,00 |
25.002,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
801.405,93 |
732.312,09 |
| davon
Gewinnvortrag |
732.312,09 |
482.361,04 |
| B.
Rückstellungen |
129.583,95 |
223.836,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
861.050,68 |
1.027.137,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
736.050,68 |
652.137,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
125.000,00 |
375.000,00 |
| Passiva |
1.817.042,56 |
2.008.287,64 |
Anhang zur
Bilanz vom 31. Dezember 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der MATHEUS Service GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die MATHEUS Service GmbH weist die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB, und 288 Abs. 1 Satz 1 HGB
haben wir Gebrauch gemacht, soweit diese im
vorliegenden Fall anwendbar waren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256a HGB wurden beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich
zulässig.
Abweichungen zur Steuerbilanz ergeben sich insoweit
nicht. Gegebenenfalls vorgenommene Sofortabschreibungen
für Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten kleiner-gleich 800 EUR sind dem
Anlageverzeichnis zu entnehmen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten oder falls
erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
der Netto-Forderungen berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, erfolgte die Umrechnung in EUR jeweils zu
Tageskursen.
3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 a
und b HGB:
· Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz nicht
enthalten.
Angaben über gewährte
Vorschüsse/Kredite/eingegangene
Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr.
9 c HGB:
· Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden
nicht gewährt.
(Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG)
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 10 HGB:
· Als Geschäftsführer sind
bestellt:
Herr Klaus Wagner und
Herr Matthias Weinandy
· Die beiden Geschäftsführer
sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. im Juni 2024
Klaus Wagner, Geschäftsführer
Matthias Weinandy, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024
festgestellt.
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