HEIM
Treppenlifte GmbH
Ruppichteroth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.896,00 |
2.846,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.896,00 |
2.846,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.248,85 |
43.108,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.774,41 |
12.266,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.474,44 |
30.842,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.144,85 |
45.954,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.997,73 |
41.061,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.061,12 |
46.464,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.063,39 |
30.403,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
1.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.047,12 |
3.793,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.047,12 |
3.793,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.144,85 |
45.954,94 |
Anhang
I. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss wurde im Geschäftsjahr 2010
erstmalig unter Beachtung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung von Vorjahreszahlen wurde nicht vorgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen sind nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
berücksichtigt sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und
Herstellkosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschluss-Stichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenständen und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währungen lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Die Stammeinlagen wurden bar geleistet.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf
Jahresabschlusskosten.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in
vollständiger Höhe eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
IV. Sonstige Erläuterungen
Mitglieder der Geschäftsführung
Im Jahr 2010 war als Geschäftsführerin
bestellt:
Frau Dr. Edith Herbeck, Ärztin, Ruppichterroth.
Frau Dr. Herbeck ist einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen aus § 181 BGB befreit.
Ergebnisverwendung
Gemäß dem Vorschlag der
Geschäftsführung wird der Jahresfehlbetrag 2011
in Höhe von EUR 14.063,39 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Ruppichteroth, den 05. August 2011
Dr. Edith Herbeck
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.940,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.940,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.
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