Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Vest Bauschlosserei GmbH
Schwandorfer Straße 4, 93128 Regenstauf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Vest seit 10.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Franz Vest | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vest Bauschlosserei GmbHRegenstaufJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.20101. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 der Vest Bauschlosserei GmbH in Regenstauf wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennewert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgeszinst. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr- sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen · Aufbewahrungskosten · Garantieverpflichtung · Abschlusskosten. Pensionszusage Im Geschäftsjahr 1999 wurde dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Die Bildung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den folgenden, der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen: Versicherungsmathematisches Verfahren: Anwartschaftsbarwert (PUC-Methode) Diskontierungszinssatz: 5,15 % p. a. Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Biometrische Parameter: Heubeck-Richttafeln aus 2005 Dynamik: Nicht zu berücksichtigen, das Zusage nicht dynamisch Die Gesamtzuführung zu der Pensionsrückstellung aufgrund dieser Zusage beläuft sich in 2010 handelsrechtlich auf 9.083 €. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Planvermögen) wurden die folgenden Werte ermittelt: Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen 82.451 € Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 26.074 € Verrechnete Aufwendungen 3.852 € Verrechnete Erträge 3.268 € Ein nach Verrechnung mit dem Planvermögen verbleibender negativer Überhang wurde auf der Passivseite als "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. 4. Sonstige Pflichtangaben Unternehmensorgane Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Herr Franz Vest Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2011 |
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