Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 354266
Eingetragen
16.10.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin von Personengesellschaften, insbesondere bei der Villforth Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Villforth
seit 9.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Thomas Villforth
Wöhrwoldweg 32, 72766 Reutlingen
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Villforth GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 34.553,36 30.206,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.553,36 30.206,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.553,36 30.206,56

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.021,86 19.229,47
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -37.500,00 -37.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 6.729,47 4.091,14
III. Jahresüberschuss 2.792,39 2.638,33
B. Rückstellungen 803,61 1.095,85
C. Verbindlichkeiten 11.727,89 9.881,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.727,89 9.881,24
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.553,36 30.206,56

Anhang

  
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB, darüber hinaus sind alle sonstigen im GmbH-Gesetz ge- nannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Bilanzierungsmethoden (§§ 246 - 251 HGB):

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

Bewertungsmethoden:

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen (Going-Concern-Prinzip).

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Grundlagen für die Umrechnung in Euro gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die nicht auf Euro lauten.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Es liegen keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr vor.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gemäß § 285 S. 1 Nr. 1 HGB

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt  0,00 Euro.

Darlehen sind mit folgenden Sicherheiten abgesichert:

Mitglieder der Geschäftführung gemäß § 285 Abs. 10 HGB

Geschäftsführer der Villforth GmbH ist Thomas Villforth. Thomas Villforth ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft mehr als 20% der Anteile besitzt gemäß § 285 Nr. 11 HGB

Die Villforth GmbH ist an keinem Unternehmen zu mehr als 20% beteiligt.

Unternehmen, an denen die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftender Gesellschafter ist gemäß § 285 Nr. 11a HGB

Die Villforth GmbH ist an folgendem Unternehmen unbeschränkt haftender Gesellschafter:

Name und Sitz Villforth Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Rechtsform GmbH & Co. KG
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2011 festgestellt.

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