Activ Wohn-
und Industriebau GmbH
Zöschingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
5.539,17 |
5.539,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.211,39 |
1.211,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
986,98 |
986,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
224,41 |
224,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.750,56 |
6.750,56 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.500,56 |
6.500,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
15.077,51 |
15.077,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.986,52 |
3.986,52 |
| B.
Verbindlichkeiten |
250,00 |
250,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.750,56 |
6.750,56 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
I. Angaben zum Jahresabschluß
Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH / GmbH &
Co.KG / AG gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie
wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für
große Gesellschaften gemäß § 267 Abs.
3 HGB an. Nach § 267 Abs. 1 wird § 325 Abs.
1 mit der Maßgabe angewendet, dass bei kleinen
Gesellschaften nur die Bilanz und der Anhang einzureichen
sind und der Anhang die die Gewinn- und Verlustrechnung
betreffenden Angaben nicht zu enthalten braucht.
II. Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde aus
Gründen der besseren Einsicht in die Ertragslage der
Gesellschaft über die gesetzlichen
Mindestanforderungen hinaus dargestellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Geschäftszweigbedingte
Gliederungsänderungen erfolgten nicht. Die
Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Soweit keine Einzelangaben im Anhang erfolgen, liegen
die gesetzlich vorgeschriebenen darzustellenden
Sachverhalte nicht vor.
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes / AG-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu drei Jahren), bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die
Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden
jährlich zu einem
Sammelposten (Pool) zusammengefasst (§ 6 Abs.
2a EStG) und gleichmäßig mit je 20% ab dem
Jahr der Anschaffung oder Herstellung über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die darauf entfallende
Abschreibung des Geschäftsjahres wurden
gemäß § 268 Abs. 2 HGB im Anlagenspiegel
dargestellt, der dem Hauptteil beigefügt ist.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die
Herstellungskosten wurden nach Materialaufwand
zuzüglich entstandener Lohnkosten ermittelt. Dem
strengen Niederstwertprinzip wurde, soweit notwendig,
Rechnung getragen.
Für den geringen, seit mehreren
Geschäftsjahren relativ gleichbleibenden Bestand an
Kleinmaterial wurde ein auf Basis des durchschnittlichen
Einkaufspreises ermittelter
Festwert (€ 0) angesetzt.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr liegen in Höhe von € 0 vor.
Der Ansatz der
Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Wert am
Abschlußstichtag. Wegen des steuerlichen
Beibehaltungswahlrechts wurde gemäß § 280
Abs. 2 HGB die Zuschreibung unterlassen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in der fremden
Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs
am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlußstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit
dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs
am Abschlußstichtag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Teilwert auf Basis einen Rechenzinsfußes von 6 %
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung berücksichtigt.
Latente Steuern waren im Wirtschaftsjahr nicht
zu bilden.
IV. Angaben zur Bilanz
In den
Forderungen gegen verbundene Unternehmen waren nicht
vorhanden.
Forderungen gegen Gesellschafter waren nicht
vorhanden.
Sonderposten mit Rücklageanteil waren nicht zu
bilden.
In den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen waren nicht vorhanden.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
waren nicht vorhanden.
Bei den
sonstigen Verbindlichkeiten ist keine Anmerkung zu
machen
Von den Verbindlichkeiten (€ 0) haben insgesamt
€ 0 eine
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Es sind
insgesamt € 0 durch
Grundpfandrechte gesichert.
V.Angaben zur Gewinn- und Verlustrechung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil wurde im
Berichtsjahr keine gebildet und keine aufgelöst.
Bei den Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind keine
außerplanmäßige Abschreibungen
enthalten.
Abschreibungen auf Finanzanlagen wurde nicht
vorgenommen.
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, waren nicht notwendig.
VI. Sonstige Angaben
Der vorliegende Jahresabschluß ist zugleich
Handels- und Steuerbilanz.
Es wurden keine steuerlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften in Anspruch genommen, die aufgrund
von Sondervorschriften nur in der Steuerbilanz zum Ansatz
kommen und somit zu einer von der Handelsbilanz
abweichenden Steuerbilanz geführt hätten.
Über latente Steuern ist daher nicht zu berichten.
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
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Herrn Heinrich Steck,
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Herrn Werner Stampf und
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| • |
Herrn Peter Neher.
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Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Es sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.
Der Jahresabschluß der Gesellschaft vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2013
festgestellt.
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