A-COM Communikationsgesellschaft mbH

Friedrich-Barnewitz-Straße 7, 18119 Rostock, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 14113
Vorher
A-COM Communicationsgesellschaft mbH
Eingetragen
8.3.1994
Branche
Public-Relations-BeratungTätigkeiten von WerbeagenturenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Erstellen von Kommunikationsdienstleistungen jeglicher Art und die Beratung in Werbe- und Imageangelegenheiten sowie deren Durchführung

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Herfort
seit 15.2.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

A-COM Communicationsgesellschaft mbH

Neugattersleben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2.098,00

3.032,00

II. Finanzanlagen

8.947,61

11.045,61

8.947,61

11.979,61

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

50.783,71

50.258,73

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.124,39

52.908,10

2.055,02

52.313,75

Summe Aktiva

63.953,71

64.293,36



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

32.301,90

31.607,08

B. Rückstellungen

148,00

400,00

C. Verbindlichkeiten

31.503,81

32.286,28

Summe Passiva

63.953,71

64.293,36

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den §§ 284 bis 288 HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnungen ist das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es werden planmäßige Abschreibungen angesetzt. Im Berichtsjahr wurde die lineare Abschreibung gewählt, und zwar auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Teilwertabschreibungen sind nicht vorgenommen worden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen der steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.

Die Vorräte - sofern vorhanden - werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, höchstens jedoch mit den niedrigeren Stichtagswerten. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, gemindeter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt; Wertberichtigungen wurden in geringem Umfang nur bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen notwendig.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang.

Verbindlichkeiten wurden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

 

Jörg Herfort

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