VISTA TOURS
Reisedienst GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.317,51 |
18.591,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
538,51 |
862,51 |
| II.
Sachanlagen |
11.779,00 |
17.728,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
242.269,10 |
210.616,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.509,93 |
39.438,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
616,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.759,17 |
171.177,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.396,30 |
7.826,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
259.982,91 |
237.033,65 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
180.725,08 |
180.220,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
154.656,11 |
143.775,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
504,38 |
10.881,10 |
| B.
Rückstellungen |
14.449,76 |
25.404,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.808,07 |
31.408,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.808,07 |
31.408,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
259.982,91 |
237.033,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
erstellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis
EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der
über fünf Jahre gleichmäßig
aufgelöst wird.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2013 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogen. projected unit credit- Methode
(PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz
von 4,90 % angesetzt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach
Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet.
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem
Geschäftsführer, Herr Matias Moldenhauer,
verpfändet wurde. Der beizulegende Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2013 beträgt
EUR 44.313,00. Der beizulegende Zeitwert wurde
gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Allianz Lebensversicherungs AG zum 31.12.2013 basiert auf
folgenden Parametern:
Zinssatz: 4,90%
Gehaltstrend: 0,0%
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0%
Bewertungsmethode: Projected Unit Credit Methode
Biometrische Parameter: Richttafeln 2005G nach
Heubeck
Dementsprechend ergibt sich gemäß §
246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in
Bilanz und GuV:
Zeitwert Rückdeckungsversicherung (=
Planvermögen) per 31.12.2013 44.313,00 EUR
Passivischer Betrag Pensionsverpflichtung per
31.12.2013 43.697,00 EUR
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellung 2.041,00 EUR
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögenssowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahresergeben sich aus nachfolgendem
Anlagenspiegel.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Herrn Matias Moldenhauer, Seevetal.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Hamburg, 27.02.2014
Matias Moldenhauer (Geschäftsführer)
|