EG
Vermögensverwaltung GmbH
Remshalden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
36.324,67 |
41.242,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.324,67 |
41.242,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.324,67 |
41.242,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.691,83 |
33.826,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.826,91 |
7.657,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
864,92 |
169,69 |
| B.
Rückstellungen |
1.502,00 |
1.340,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130,84 |
6.075,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.324,67 |
41.242,39 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB für das
Geschäftsjahr 2010
der
EG Vermögensverwaltung GmbH
73630 Remshalden
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über
die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn-
und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der
Position "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen
des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die
Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
Größenmerkmale:
|
2010
|
2009
|
|
EUR
|
EUR
|
Bilanzsumme
|
36.324,67
|
41.242,39
|
Umsatzerlöse
|
0,00
|
0,00
|
durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl (ohne Auszubildende und
Geschäftsführer)
|
0
|
0
|
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
10. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erfolgt ab dem 1. Januar 2010.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird
nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte
nur soweit der Grund für die Rückstellungen
entfallen ist.
Eine Auflösung von Rückstellungen
aufgrund der Änderungen des BilMoG war
nicht vorzunehmen.
3. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
4. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von
den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
c. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert
in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw.
des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.
d. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftvertrag und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen.
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
e. Die Rückstellungen (Rückstellungen
für Pensionen, Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig
geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme sind berücksichtigt.
Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum
Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und
ihrer Höhe nach ungewissen
Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften sind berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre abgezinst.
f. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
36.324,67
|
0,00
|
36.324,67
|
(Vorjahr)
|
41.242,39
|
1.169,57
|
40.072,82
|
Gesamt
|
36.324,67
|
0,00
|
36.324,67
|
(Vorjahr)
|
41.242,39
|
1.169,57
|
40.072,82
|
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von
EUR 32.310,39 (Vorjahr TEUR 36,7).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva
A.I.1 enthalten.
III.
Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag
entwickelte sich wie folgt:
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
7.657,22
|
Jahresüberschuss
2009
|
169,69
|
1. Januar 2010
|
7.826,91
|
IV.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
130,84
|
130,84
|
0,00
|
0,00
|
-
|
(Vorjahr)
|
4.779,33
|
4.779,33
|
0,00
|
0,00
|
-
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
-
|
(Vorjahr)
|
1.296,15
|
1.296,15
|
0,00
|
0,00
|
-
|
Gesamt
|
130,84
|
130,84
|
0,00
|
0,00
|
|
(Vorjahr)
|
6.075,48
|
6.075,48
|
0,00
|
0,00
|
|
V.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag keine.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Guido Eichel geführt.
Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Angabe der Bezüge während des
Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB
nicht.
Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht
gewährt.
II.
Persönliche Haftung für Gesellschaften (§
285 Nr. 11a HGB)
Die Gesellschaft haftet persönlich für
folgende Gesellschaften:
Firmenname
|
Sitz
|
Rechtsform
|
EG Jakobstrasse
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
|
Remshalden
|
GmbH & Co. KG
|
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum
31. Dezember 2010 ausgewiesenen
Jahresübschuss in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Remshalden, den 20.03.2012
Guido Eichel
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2012
festgestellt.
|