H2-CHEM GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Batterien und Akkumulatoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Schug seit 4.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Comotion Health AGHoppstädten-WeiersbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangDie Comotion Health AG mit Sitz in Hoppstädten-Weiersbach ist am Amtsgericht Bad Kreuznach unter dem Register HRB 23877 am 04. Juli 2022 eingetragen. I. ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN DES HANDELSGESETZBUCHES UND DES AKTIENGESETZES Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Dritten Bu- ches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie unter Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetz aufgestellt worden. Der Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Abweichend dazu wird dieser Abschluss unter der Abkehr von der Going-Concern Prämisse („Break Up“) aufgestellt, da tatsächliche Gründe einer Unternehmensfortführung entgegenstehen. Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Rein- vermögens des Unternehmens. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellt. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten und vermindert um die zulässigen Abschreibungen, unter Berücksichtigung der nach Einschätzung der Geschäftsleitung sowie der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauern, angesetzt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Sofern ein niedrigerer Wert beizulegen war, war dieser anzusetzen (Bilanzierung zu Zerschlagungswerten). Details hinsichtlich der Bilanzierung zu Zerschlagungswerten sind den Erläuterungen zu entnehmen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und -sofern erforderlich- vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungsbildung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern in Höhe von TEuro 178. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet abgegrenzte Zahlungen für Erträge des Folgejahres bzw. der Folgejahre. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB\ aufgestellt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt 6 (davon 1 Vorstand).
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen (siehe Anlage 4). Unter Beachtung der Grundsätze zur Bilanzierung zu Zerschlagungswerten („break up“) wurden im Geschäftsjahr 2022 außerplanmäßige Abschreibungen von Euro 127.087,00 vorgenommen, da niedrigere Zeitwerte beizulegen waren. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 beibehalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalkosten und die Kosten für Aufbewahrung und die Erstellung des Jahresabschlusses. IV. SONSTIGE ANGABEN In Übereinstimmung mit den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer und der Bundesteuerbe- raterkammer, sowie unter der Beachtung des Urteils des Bundesgerichtshof vom 26. Januar 2017 (BGH Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14) wurde die „Going-Concern“- Prämisse aufgegeben und nach Grundsätzen des „Break Up“ (Bilanzierung zu Zerschlagungswerten) aufgestellt: „Bei der Rechnungslegung einer werbenden Gesellschaft werden Bilanzansatz und Bewertung wesentlich durch den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung geprägt. Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund. Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Rein- vermögens des Unternehmens unter Berücksichtigung des besonderen Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist. Für den Bilanzansatz folgt daraus, dass nur noch bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäftsbetriebs verwertbare Vermögensgegenstände zu aktivieren und neben den bislang zu passivierenden Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse verursacht wurden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände hat unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen.“ (IDW RS HFA 17 Tz. 4) sonstige Berichtsbestandteile
Jens Schug Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2025 festgestellt. |
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