Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23877
Eingetragen
4.7.2022
Branche
Vermittlungstätigkeiten für medizinische, zahnärztliche und andere GesundheitstätigkeitenErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenVermittlungstätigkeiten für Heime und stationäre Betreuung
Gegenstand
Die Beratung von Gesundheitsdienstleistungen, die Vermittlung von Dienstleistungen und Produkten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, die Beteiligung an und das Management von Firmen und die Veranstaltung von Kursen und Seminaren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jens Schug
seit 4.7.2022
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Comotion Health AG

Hoppstädten-Weiersbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 15.206,00 21.257,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 15.204,00 21.255,00
B. Umlaufvermögen 68.353,35 21.706,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.584,89 19.898,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.768,46 1.808,83
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 174.646,19 205.576,63
Aktiva 258.205,54 248.540,61

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Verlustvortrag 355.576,63 23.308,20
III. Jahresüberschuss 30.930,44 -332.268,43
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 174.646,19 205.576,63
B. Rückstellungen 10.911,56 42.522,81
C. Verbindlichkeiten 245.843,98 204.567,80
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.450,00 1.450,00
Summe Passiva 258.205,54 248.540,61

Anhang

Die Comotion Health AG mit Sitz in Hoppstädten-Weiersbach ist am Amtsgericht Bad Kreuznach unter dem Register HRB 23877 am 04. Juli 2022 eingetragen.

I. ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN DES HANDELSGESETZBUCHES UND DES

AKTIENGESETZES

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Dritten Bu- ches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie unter Beachtung der Vorschriften des Aktiengesetz aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Abweichend dazu wird dieser Abschluss unter der Abkehr von der Going-Concern Prämisse („Break Up“) aufgestellt, da tatsächliche Gründe einer Unternehmensfortführung entgegenstehen. Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Rein- vermögens des Unternehmens.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten und vermindert um die zulässigen Abschreibungen, unter Berücksichtigung der nach Einschätzung der Geschäftsleitung sowie der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauern, angesetzt. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Sofern ein niedrigerer Wert beizulegen war, war dieser anzusetzen (Bilanzierung zu Zerschlagungswerten). Details hinsichtlich der Bilanzierung zu Zerschlagungswerten sind den Erläuterungen zu entnehmen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und -sofern erforderlich- vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungsbildung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00.

Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern in Höhe von TEuro 178.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet abgegrenzte Zahlungen für Erträge des Folgejahres bzw. der Folgejahre.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB\ aufgestellt.

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt 6 (davon 1 Vorstand).

Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 beträgt 258.205,54 EUR
Der Jahresüberschuss zum 31.12.2023 beträgt 30.930,44 EUR

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen (siehe Anlage 4). Unter Beachtung der Grundsätze zur Bilanzierung zu Zerschlagungswerten („break up“) wurden im Geschäftsjahr 2022 außerplanmäßige Abschreibungen von Euro 127.087,00 vorgenommen, da niedrigere Zeitwerte beizulegen waren.

Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 beibehalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalkosten und die Kosten für Aufbewahrung und die Erstellung des Jahresabschlusses.

IV. SONSTIGE ANGABEN

In Übereinstimmung mit den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer und der Bundesteuerbe- raterkammer, sowie unter der Beachtung des Urteils des Bundesgerichtshof vom 26. Januar 2017 (BGH Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14) wurde die „Going-Concern“- Prämisse aufgegeben und nach Grundsätzen des „Break Up“ (Bilanzierung zu Zerschlagungswerten) aufgestellt:

„Bei der Rechnungslegung einer werbenden Gesellschaft werden Bilanzansatz und Bewertung wesentlich durch den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung geprägt. Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund. Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Rein- vermögens des Unternehmens unter Berücksichtigung des besonderen Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist. Für den Bilanzansatz folgt daraus, dass nur noch bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäftsbetriebs verwertbare Vermögensgegenstände zu aktivieren und neben den bislang zu passivierenden Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse verursacht wurden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände hat unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen.“ (IDW RS HFA 17 Tz. 4)

sonstige Berichtsbestandteile

 

Jens Schug

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 02.09.2025 festgestellt.

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