FIT
Software GmbH
Riemerling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.485,00 |
3.414,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
5.485,00 |
3.413,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.561,93 |
125.113,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.469,08 |
96.231,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.092,85 |
28.882,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
200,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
6.956,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.003,07 |
128.727,06 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.543,95 |
45.507,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
507,41 |
16.956,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.036,54 |
3.551,06 |
| B.
Rückstellungen |
51.196,00 |
74.411,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.263,12 |
8.808,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.003,07 |
128.727,06 |
Anhang
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FIT Software GmbH wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2010 erfolgte erstmals unter Anwendung der durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB. Die erstmalige Anwendung dieser Vorschriften
erfolgte nach Maßgabe des Einführungsgesetzes
zum Handelsgesetzbuch (Art. 66 f. EGHGB). Abgesehen davon
sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Gemäß des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 EGHGB
wurde die Anpassung der Vorjahreszahlen an die
geänderten Vorschriften unterlassen.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich nutzungsbedingter, planmäßiger
Abschreibung bilanziert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von € 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung bis auf
einen Erinnerungswert von € 1,00 voll abgeschrieben.
Für Zugänge in den Jahren 2008 und 2009
wurde für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von € 150,00 bis € 1.000,00 ein Sammelposten
gebildet, der im Jahr der Anschaffung und in den folgenden
vier Jahren mit je einem Fünftel abgeschrieben wird.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die übrigen Posten des Umlaufvermögens wurden mit
den Nennbeträgen angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht veranlasst.
In den sonstigen Vermögensgegenständen
waren mit € 7.820,28 Forderungen gegen den
Gesellschafter enthalten.
Der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben, die
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Bilanzstichtag betreffen.
Nach § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB wird der
Unterschiedsbetrag (€ 6.956,14) zwischen dem
beizulegenden Wert der Rückdeckungsversicherung und
dem Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung als
aktivischer Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der
Unterschiedsbetrag bewirkt in der gleichen Höhe eine
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Die Pensionsrückstellung wurde im
Vorjahresabschluss nach der Teilwertmethode
gemäß § 6 a EStG unter Zugrundelegung des
frühest möglichen Rentenbeginns auf der Basis der
Regelung bei der gesetzlichen Rente sowie eines Zinssatzes
von 6 % ermittelt. Für den handelsrechtlichen
Wertansatz wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Durch die Einführung
des BilMoG sind künftige Preis- und Kostensteigerungen
zu berücksichtigen. Die Rückstellungen für
laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen
werden, entsprechend dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2
HGB, pauschal mit dem von der Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz in
Höhe von 5,25 %, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Aus der
geänderten Bewertung nach der
"Projected-Unit-Credit-Methode" ergibt sich für die
Bilanzposition Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen zum 01. Januar 2010 eine
Auflösung in Höhe von € 2.273,00.
Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 wurde jedoch die
Höhe der ursprünglichen Rückstellung
beibehalten, da der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt
werden müsste. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010
kamen grundsätzlich die gleichen
versicherungsmathematischen Parameter zur Anwendung, wobei
als Rechnungszinssatz 5,15 % p. a. zu Grunde gelegt wurde.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter
Beachtung des Vorsichtsprinzips ermittelt. Sie
berücksichtigen alle erwägbaren Risiken und sind
ausreichend bemessen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Sämtliche
Posten waren kurzfristig mit einer Laufzeit unter einem
Jahr.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Peter Frena geführt.
Riemerling, 1. Juli 2011
Peter Frena
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2011 festgestellt.
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