Frisia Windkraftanlagen Service GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Bökmann seit 1.12.2015 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
wind strom frisia GmbHMindenJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANGI. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierung und Bewertung wurden nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuchs vorgenommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die jeweilige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei dem beweglichen Sachanlagevermögen werden die Neuzugänge im Zugangsjahr zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigung. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Abweichend zum Vorjahr werden die Forderungen und Verbindlichkeiten von Zinsen nicht unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sondern unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden abweichend zum Vorjahr nicht mehr unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sondern unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Ansonsten haben sich die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. II. Angaben zu bestimmten Positionen des Jahresabschlusses Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von Euro 1.376.683,77 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Das voll eingezahlte Gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 26.075,89 blieb im Geschäftsjahr unverändert. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel:
III. Sonstige Angaben Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen allein und wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Herr Rainer Bökmann bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Minden, 09. Januar 2008
Rainer Bökmann |
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