DOMINO Bau- und Handels GmbH
Winzererstraße 47, 80797 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marian Dr. Dietzel seit 28.1.2025 | Geschäftsführer |
Silvia Dietzel seit 13.11.2001 | Geschäftsführer |
Arno P. Dietzel seit 13.11.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.40% | |
M***** D****** | 5.60% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DOMINO Bau- und Handels GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2022LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022DOMINO BAU- UND HANDELS GMBH, MÜNCHEN1) Geschäftszweck und -verlauf (Geschäfts- und Rahmenbedingungen) Gesamtwirtschaftliche Lage: Nach dem Einmarsch von Russland in die Ukraine im Februar 2022 kam es zu verschiedenen unschönen Entwicklungen, die die Weltwirtschaft mitunter schwer belastet haben und dies bis zum heutigen Tag noch tun. Auf den Energiepreisschock, der eine Folge der Wirtschaftssanktionen des Westens war, folgte eine der schwersten Inflationswellen seit den 1970er Jahren. Als Reaktion darauf sahen sich Zentralbanken weltweit dazu gezwungen, die Leitzinsen zu erhöhen, um die Inflation, die zwischenzeitlich im zweistelligen Bereich gemessen wurde, wieder auf den Zielkorridor von ca. 2% zu bewegen. Bis zum heutigen Tag hat sich die Inflationsrate im Euroraum zwar deutlich verringert, allerdings liegt sie im Juni 2023 nach wie vor noch bei 6,4 % (Juni 2022: 8,6%) und damit über dem Ziel der EZB. Die Folgen von Inflation und Zinserhöhung haben sich vor allem ab dem zweiten Halbjahr 2022 sehr deutlich gezeigt. Aufgrund der starken Preisanstiege kam es zu hoher Unsicherheit in der Bevölkerung. So hat der GfK-Konsumklimaindex seinen absoluten Tiefpunkt im Oktober 2022 mit einem Wert von -42,8 erreicht. In den Folgemonaten konnte sich das Konsumklima zwar wieder etwas erholen, allerdings liegt der Wert im Juni 2023 nach wie vor im negativen Bereich bei -25,4. Mit den negativen Wirtschaftserwartungen fiel auch die Anschaffungsneigung und -fähigkeit bei vielen Haushalten. Das Ergebnis ist ein allgemeiner Nachfragerückgang. Die extrem schnelle Zinserhöhung wirkt sich insbesondere negativ auf das Investitionsklima aus. Hiervon sind vor allem Wirtschaftszweige betroffen, die typischerweise von Krediten abhängen, allen voran Immobilien. Vor allem der Immobilienmarkt, der in den vergangenen Jahren während der Pandemie eine der Stützen für die deutsche Wirtschaft war, erlebt derzeit einen starken Rückgang der Nachfrage. Selbstverständlich hinterlässt dies Spuren in der deutschen Wirtschaft. Nach einem BIP-Wachstum von 1,9% im Jahr 2022 gehen führende Marktforschungsinstitute derzeit von einer Stagnation bzw. einem leichten Rückgang der Wirtschaftsleistung für das Jahr 2023 aus. Mit einer wirklichen Entlastung darf wohl erst gerechnet werden, wenn die Inflation in normale Sphären zurückgekehrt ist und es zu keinen zusätzlichen Leitzinserhöhungen kommt. Sicherlich werden über die Zeit gewisse Gewöhnungseffekte nötig sein, um das Konsumverhalten wieder in Richtung Normalität zu bewegen. Dem vermeintlichen "Neuen Normal" stehen bis zum jetzigen Zeitpunkt die meisten, insbesondere wachstumsverwöhnten, jungen Konsumenten allerdings noch skeptisch gegenüber. Branchenentwicklung Die Branche steht wohl vor der größten Herausforderung seit der Finanzkrise 2009. Vor allem Bauträgerunternehmen befinden sich im Auge des perfekten Sturms. Zum einen führt das mittlerweile auf ca. 4% p.a. gestiegene Zinsniveau für 10-jährige Hypothekendarlehen auf der Nachfrageseite zu starken Rückgängen, da potenzielle Kaufinteressenten eine höhere Kreditbelastung erfahren. Zum anderen haben auch die Unternehmen selbst deutlich höhere Zinsen zu tragen. Gleichzeitig werden Banken sehr viel vorsichtiger, überhaupt Kredite auszureichen. Die Transaktionsvolumina sind somit signifikant niedriger als in den Vorjahren. Die Folgen daraus deuten sich bereits an, wobei das gesamte Ausmaß noch nicht vollständig abgeschätzt werden kann. Neben punktuellen Preissenkungen müssen verschiedene Marktteilnehmer bereits aufgeben. Notverkäufe werden häufiger. Dies ist nicht zuletzt der Fall, weil viele Unternehmer auf der Welle des Erfolgs der letzten Jahre immer größere Kreditvolumina finanziert haben und teilweise auch zu exotischeren Finanzierungsinstrumenten gegriffen haben. Gleichzeitig sind dabei entstandene Fehler durch einen stets ansteigenden Markt geheilt worden. Der natürliche Selektionsprozess, den ein freier Wettbewerb per Definition mit sich bringt, wurde somit auch aufgrund exzessiver Preissteigerungen vorübergehend abgefordert. Es muss allerdings vermerkt werden, dass Immobilienmärkte aufgrund der Natur des zugrunde liegenden komplexen Produkts immer sehr träge auf Marktveränderungen reagieren. So folgt das Angebot mit einer Verzögerung der geringeren Nachfrage nach. Dies ist aktuell zu erkennen, indem Projekte verschoben oder ganz aufgegeben werden (müssen). Zum Stand Juli 2023 befinden sich viele Angebote auf dem Markt, die noch vor Beginn der Krise initiiert wurden. Allerdings ist mit absoluter Sicherheit anzunehmen, dass es zu einer Angebotsverknappung kommen wird. Glaubt man den Schätzungen der jeweiligen Verbände, wird diese sehr akut ausfallen. Bis diese Reaktion allerdings ihren Weg in die Berichte der Marktforscher findet und Marktteilnehmer eine spürbare Veränderung fühlen, wird es wohl bis zum Frühjahr 2024 dauern. Dann zeigen sich erst die seit Mitte 2022 nicht begonnenen Neubauprojekte am Markt in Form von fehlendem zusätzlichem Wohnraum. Gleichzeitig wird der allgemeine Wohnraummangel, der sich vor allem in den Großstädten am drastischsten zeigt, immer akuter. Dieser macht sich noch deutlicher als bisher auf dem Markt für Mietwohnungen bemerkbar. So sind z.B. in München die Mieten in den vergangenen zwei Jahren gemäß offiziellem Mietspiegel um über 20% gestiegen. Eine Entwicklung, die sich sehr wahrscheinlich fortsetzen und möglicherweise sogar beschleunigen wird. Die Immobilienbranche steht vor der großen Aufgabe, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber diesem schwierigen Marktumfeld zu beweisen. Betrachtet man die Fundamentaldaten bzw. die Balance zwischen Angebot und Nachfrage, ist jedoch festzuhalten, dass nach wie vor ein großer Bedarf an neuem Wohnraum besteht, der voraussichtlich nicht so schnell abnehmen dürfte. Dennoch muss sich der Markt neu ausbalancieren und einem Selektionsprozess stellen. Diejenigen Unternehmen, die diese Marktbereinigung überstehen, können auf verbesserte Wettbewerbsbedingungen setzen, wenn die Krise abklingt. Geschäftszweck Geschäftszweck der Gesellschaft ist die klassische Tätigkeit eines Bauträgerunternehmens und die weitestgehende Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne, wobei die Ausschüttungen vermindert um die steuerliche Belastung den Darlehenskonten der Gesellschafter zugeführt wurden. Nach der Philosophie der Gesellschafter sollten Gewinne nicht in erster Linie konsumtiven Zwecken zufließen, sondern der finanziellen Stärkung des Unternehmens dienen. Ein Kapital an Bescheidenheit trägt viele Zinsen. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Das erste Halbjahr 2022 war noch gekennzeichnet von einer sehr guten Geschäftsentwicklung, die sich an den Vorjahren orientierte. Erst durch die westlichen Sanktionen gegen Russland und die damit einhergehenden Energiepreisschocks durch ausbleibende Gaslieferungen kam es zu einer Entwicklung, die erst ab ca. Mitte des Jahres ihr volles Ausmaß auf die Immobilienkonjunktur erahnen ließ. Vor allem die gestiegenen Zinsen für Immobilienkredite erschweren den Kauf von Immobilien für viele Kaufinteressenten. Nicht zuletzt durch die gute Verkaufssituation aus dem Jahr 2021 und H1 2022 wurden jedoch noch viele bereits verkaufte Projekte im Jahr 2022 erfolgreich hergestellt und übergeben. Zusätzlich wurde der Geschäftsbereich "Service Development" bzw. Bauen für Dritte weiter ausgeweitet, sodass dieser zunehmend zur Profitabilität des Unternehmens beiträgt. Als Fazit bleibt festzustellen, dass sich der Geschäftsverlauf 2022 auch in finanzieller Hinsicht in geordneten Bahnen fortentwickelt hat. 2) Ertragslage
3) Finanzlage Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Darlehen für den Kauf von Baugrundstücken haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 14.487 erhöht. 4) Vermögenslage
( *) handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Gesellschafterdarlehen Die Gesellschaft war und ist jederzeit in der Lage, all ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. 5) Chancen und Risiken Im Vergleich zum letzten Jahr zeichnen sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts die Risiken wesentlich klarer ab. Die gestiegenen Zinsen und damit einhergehende gesunkene Nachfrage nach Kauf-Immobilien führen deutschlandweit zu sinkenden Kaufpreisen. Zwar sind Neubauimmobilien bislang von größeren Preiseinbrüchen verschont geblieben, allerdings sind auch hier die Transaktionsvolumina stark eingebrochen. Insofern ergibt sich das Risiko, dass unsere Produktion an Wohnimmobilien nicht mehr wie in den letzten Jahren üblich vom Plan weg, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden können. In der Folge muss ein größerer Teil der Investitionskosten vorfinanziert werden. Dies löst erhöhte Aufwendungen für die Projektfinanzierung aus und belastet die Rohgewinne. Hierfür haben wir ein professionelles Liquiditätsmanagement, das auf einem integrierten Geschäftsmodell basiert, aufgebaut ist. Die wichtigste Aufgabe in der aktuellen Zeit ist nicht die Erzielung von Gewinnen, sondern die ausreichende Bereitstellung von Liquidität. Es ist schwer abzuschätzen, inwiefern der Immobilienmarkt weiter unter Druck geraten wird. Fest steht jedoch, dass folgende Tendenzen in näherer Zukunft die Preise stabilisieren dürften. Zum einen gehen die meisten Experten derzeit davon aus, dass die Zentralbanken das in den letzten 12 Monaten stark gestiegene Zinsniveau vorerst nicht weiter erhöhen werden. Stand Juli 2023 liegt der Leitzins bei 4,25%. Der starke Einbruch von Neubauprojekten führt zu einer Angebotsverknappung, die sich allerdings aufgrund der typischen Bauzeit von 1,5 - 3 Jahren (je nach Projektgröße) mit Verzögerung am Markt zeigen wird. Die Gründe hierfür wurden bereits angesprochen. Ein Rückgang der Inflation, der zumindest in Deutschland noch sehr zaghaft verläuft, dürfte sich in den kommenden Monaten klarer zeigen. Damit dürfte auch ein Teil der Konsumlaune wiederkehren und die Gesamtstimmung im Land verbessern. In den vergangenen Jahren kam es zu einer Aufblähung des Wettbewerberumfelds auf dem Bauträgermarkt, da es aufgrund stark steigender Preise kaum an Fachwissen bedurfte. Derzeit erleben wir eine gegenteilige Entwicklung, die sich vermutlich noch weiter beschleunigen dürfte. Im Ergebnis bleibt ein reduzierter Wettbewerb für diejenigen Unternehmen übrig, die den Sturm überstehen. Verbesserte Wettbewerbsbedingungen können sich aus geringerem Konkurrenzdruck beim Grundstücksankauf, verbesserten Verhandlungsmöglichkeiten bei der Vergabe von Bauleistungen und weniger Konkurrenz um Endkunden und qualifizierte Mitarbeiter ergeben. Bis dies der Fall ist, heißt es allerdings solide zu wirtschaften und das sprichwörtliche Pulver im Trockenen zu halten. 6) Prognosebericht Leider ist im Wirtschaftsleben der Rückspiegel immer klarer als die Frontscheibe. Betrachtet man jedoch die Tatsache, dass die momentane makrowirtschaftliche Situation kaum mehr schlechter werden kann, darf man die Zukunftsaussichten durchaus positiv bewerten, ohne zynisch zu sein. Es gibt folgende Tendenzen, die sich mit hoher bzw. mittlerer Wahrscheinlichkeit einstellen dürften: Die Angebotsverknappung aufgrund verschobener oder aufgegebener Projekte wurde bereits erläutert. Hinzu kommt, dass selbst bauwillige Bauträgerunternehmen Probleme haben, die geforderten Vorverkaufsquoten nachzuweisen, um die Bedingungen für ihre Baufinanzierung zu erfüllen. Das in den letzten Jahren populär gewordene "Bauherrenmodell", bei dem ein Käufer von einem Projektentwickler einen Grundstücksanteil erwirbt und gleichzeitig an einen Generalbauunternehmer vermittelt wird, dürfte es ebenso sehr schwer haben, da es hier auch noch wesentliche Käuferrisiken gibt, die hier aber nicht weiter erläutert werden sollen. Die deutliche Verringerung an Neubauangebot wird sich stützend auf die Preisbildung auswirken, allerdings wird sich dies vermutlich erst ab Q2/Q3 2024 abzeichnen. Bis dahin wird sich im Neubausegment vermutlich nur eine geringe Transaktionsquote ergeben. Es kann bereits beobachtet werden, dass es zu punktuellen Preissenkungen durch Bauträgerunternehmen kommt. Dies wird sich wohl noch verstärken. Gleichzeitig sind Bauträger begrenzt in Ihren Möglichkeiten, die Preise zu senken. Wenn es trotz Senkungen zu keinen schnellen Abverkäufen kommt, folgt die Insolvenz. Vor allem Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt in Form von Anleihen finanziert haben, geraten in eine Schuldenspirale, wenn diese Anleihen auslaufen. Hierfür gibt es bereits prominente Beispiele. Die Firma DOMINO Bau hat auf derartige exotische Finanzierungsinstrumente stets konsequent verzichtet und stattdessen in den letzten Jahren lediglich fallweise Bankdarlehen zum Erwerb von Grundstücken aufgenommen und mit Eigenkapital gebaut. Daher hat sich bewährt, in guten Jahren Gewinne zu thesaurieren und die Kapitaldecke der Firma für die aktuell anspruchsvolle Zeit zu stärken. Wir gehen davon aus, dass ein ausgedünntes Wettbewerberumfeld günstige Chancen für weitere lukrative Geschäftstransaktionen erwarten lässt. Da weiterhin sehr hoher Bedarf nach Wohnraum besteht, der sich derzeit auf Mietwohnungen konzentriert und die Mieten in den Ballungsgebieten stark nach oben treibt, ist davon auszugehen, dass das Thema Wohnen einigen sozialen und politischen Sprengstoff bietet. Bereits jetzt hat das Bauministerium angekündigt, die Abschreibungsmöglichkeiten für neu entstehenden Wohnraum zu verbessern. Dies würde logischerweise verbesserte Bedingungen für Kapitalanleger mit sich bringen. Insbesondere für die Vermietung geeignete Bauprojekte würden damit vermehrt nachgefragt. Wie die Gesetzgebung am Ende aussieht, bleibt allerdings noch abzuwarten. Das komplexeste und gleichzeitig wichtigste Thema für den Immobilienmarkt ist allerdings die Entwicklung der Zinsen. Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings keine klare Entwicklung vorausgesagt werden. Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass das Zinsniveau vorübergehend auf dem derzeitigen Niveau verbleibt. Sobald sich das Zinspendel jedoch wieder in die andere Richtung bewegt, die Zinsen also billiger werden, muss definitiv mit einer Rückkehr steigender Immobilienpreise gerechnet werden. Fraglich ist auch, wie sich das Sentiment auf dem Privatimmobilienmarkt innerhalb der Käufergruppe entwickelt, die auch trotz hoher Zinsen in der Lage sind, zu kaufen. Nach Monaten der Zurückhaltung könnte es möglich sein, dass dieses Klientel nun langsam wieder auf den Markt zurückkehrt, um die Anomalie von steigender Bevölkerungszahl, wachsenden Mieten und gleichzeitig gefallenen Immobilienpreisen für sich zu nutzen. Für diese Käufergruppe spielt eine optimistische Medienberichterstattung eine entscheidende Rolle. Nach Monaten der Schreckensberichte über die Entwicklung der Immobilienmärkte weisen mittlerweile immer mehr Zeitungen wohlwollend auf die Chancen auf dem Markt hin. Ein Anstieg der Nachfrage in diesem Käufersegment würde einen weiteren Preisverfall bis zum Zeitpunkt des Eintretens der Verknappung definitiv abdämpfen. Aufgrund der umfangreichen Herausforderungen rechnen wir im laufenden Jahr mit einem Rückgang des Umsatzes. Trotzdem gehen wir davon aus, dass wir sowohl in diesem, als auch im Folgejahr ein positives Betriebsergebnis erzielen werden.
München, den 24.08.2023 Arno P. Dietzel Silvia Dietzel BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022DOMINO BAU- UND HANDELS GMBH, MÜNCHENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022DOMINO BAU- UND HANDELS GMBH, MÜNCHENIdentifikation der Gesellschaft
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss der DOMINO Bau- und Handels GmbH, München wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt. Insbesondere waren die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft zählt gemäß den gesetzlich definierten Merkmalen i.S. von § 267 Abs. 2 HGB zu den großen Kapitalgesellschaften. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt 3-5 Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt 5-13 Jahre. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250 liegt, jedoch nicht EUR 800 übersteigt (GWG), wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Im Berichtsjahr wurde von dem Wahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse ausgewiesen, die aus der Erbringung als Bauträger, aus der Hausbewirtschaftung und aus anderen Lieferungen und Leistungen (Werkverträge) erzielt wurden. Der Ausweis erfolgt nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer. Sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern waren nicht zu berücksichtigen. Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen sind im Anlagenspiegel dargestellt (vgl. Anlage am Ende des Anhangs). Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um zum Verkauf bestimmte Grundstücke ohne Bauten bzw. mit unfertigen Bauten sowie um unfertige Leistungen aus Werkverträgen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In diesem Posten werden Forderungen aus Grundstücksverkäufen, aus anderen Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen ausgewiesen. Posten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Eigenkapital Aus dem zu erwartenden Jahresüberschuss 2022 sowie aus dem Gewinnvortrag vom 01.01.2022 wurde im Berichtsjahr ein Betrag von EUR 1.263.158,00 an die Gesellschafter als sog. Vorabausschüttung ausgeschüttet. Der Rest wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten den steuerlichen Aufwand für das Geschäftsjahr 2022, der nicht bereits durch Vorauszahlungen abgedeckt wurde. Sonstige Rückstellungen In diesem Posten sind im Wesentlichen Aufwendungen für Bauleistungen, die Beratungskosten für die Erstellung und die Prüfung des Jahresabschlusses enthalten sowie Verpflichtungen aus Urlaubsansprüchen, Tantiemen und Kosten für die Aktenaufbewahrung. Verbindlichkeiten Eine Übersicht der Verbindlichkeiten nach § 266 Abs. 3 HGB mit Angabe der Restlaufzeiten ist nachfolgend (Verbindlichkeitsspiegel) dargestellt. Art der Verbindlichkeit:
(davon aus Steuern TEUR 856, Vorjahr TEUR 1.401) (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0, Vorjahr TEUR 0)
(davon aus Steuern TEUR 1.401, Vorjahr TEUR 779) (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0, Vorjahr TEUR 0) ( *) = gesichert durch Grundpfandrechte Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestand am Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit von TEUR 14.332 (Vorjahr TEUR 13.355) die, in Änderung zum Vorjahr, nun erstmals als eigene Position "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen werden. Die unmittelbare Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist deshalb nur eingeschränkt möglich. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden zu 100% im Inland erzielt.
Aufwendungen für bezogene Leistungen und Leistungen In diesem Posten (Materialaufwand) sind Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung sowie für Verkaufsgrundstücke ausgewiesen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Der Posten beinhaltet den Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von TEUR 2.124. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 3a HGB Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Immobilienmietverträgen in Höhe von EUR 68.124. Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Gesamtbezüge der Unternehmensorgane § 285 Nr. 9a HGB Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Angabe über die Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch folgende Geschäftsführer vertreten: Silvia Dietzel, Geschäftsführerin, Oberschleißheim Arno P. Dietzel, Geschäftsführer, Oberschleißheim Angabe über das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar § 285 Nr. 17 HGB Das im Aufwand erfasste Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 11.559,85. Das Honorar für andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen an den Abschlussprüfer beträgt EUR 3.669,08. Angabe zu latenten Steuern § 285 Nr. 29 HGB Temporäre Differenzen als Grundlage der Steuerabgrenzung liegen nicht vor. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres § 285 Nr. 33 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag sind nicht eingetreten. Ergebnisverwendung § 285 Nr. 34 HGB Ein Vorschlag für die Gewinnverwendung kann gegenwärtig noch nicht vorgelegt werden. Die Höhe der Ausschüttung wird zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen.
München, den 24.08.2023 Arno P. Dietzel Silvia Dietzel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. August 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Domino Bau- und Handels GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Domino Bau- und Handels GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Domino Bau- und Handels GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Grünwald b. München, den 25. August 2023 LKC
Grünwald GmbH & Co. KG
Dr. Franz-Stephan v. Gronau, Wirtschaftsprüfer Joachim D. Heinrich, Wirtschaftsprüfer ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSSBERICHTDOMINO BAU- UND HANDELS GMBH, MÜNCHENDer Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
München, den 16.08.2023 Arno P. Dietzel |
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