TGService
GmbH
Mainaschaff
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.145.664,97 |
3.387.234,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
734,60 |
734,60 |
| II.
Sachanlagen |
3.144.805,37 |
3.386.375,37 |
| III.
Finanzanlagen |
125,00 |
125,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
323.642,18 |
315.093,71 |
| I.
Vorräte |
138.866,71 |
73.619,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184.008,75 |
239.860,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
766,72 |
1.613,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.314,33 |
4.386,67 |
| Summe
Aktiva |
3.474.621,48 |
3.706.715,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
139.859,68 |
114.309,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.309,28 |
56.110,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.550,40 |
33.199,10 |
| B.
Rückstellungen |
14.675,48 |
27.675,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.320.086,32 |
3.564.730,59 |
| Summe
Passiva |
3.474.621,48 |
3.706.715,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der TGService GmbH mit dem Sitz
in Mainaschaff, (Registergericht: Aschaffenburg, HRB
14134), wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB).
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3
bis 5 Jahre), bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 und 15
Jahren) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die
steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens
und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6
Abs. 2a EStG) oder zur Sofortabschreibung nach § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Auch in der Handelsbilanz steht
diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht
entgegen.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Von den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt die
Laufzeit ausschließlich bis 1 Jahr.
Die Bilanz wurde
vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEUR 127,1.
Von den
Verbindlichkeiten haben insgesamt TEUR 1.175,2 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, TEUR 2.107,6 eine
Restlaufzeit von 1-5 Jahren, TEUR 46,8 eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren.
Sonstige Angaben
Aus dem Mietvertrag für das
Betriebsgrundstück ergibt sich eine jährliche
Zahlungsverpflichtung in Höhe von TEUR 20,0 der
Vertrag ist unbefristet.
Aus den am Bilanzstichtag bestehenden
Leasingverträgen ergibt sich eine künftige
Zahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt TEUR 458,6
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20 (ohne zur
Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer und
Geschäftsführer).
Mainaschaff, 14. März 2025
Tobias Großmann, Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2023 erfolgte am 14.03.2025.
|