Karat Tour
GmbH
Viechtach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.121.368,64 |
1.857.114,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.121.361,64 |
1.857.107,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.450,00 |
108.928,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.550,47 |
1.162,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.899,53 |
107.765,78 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
2.307.455,00 |
2.209.097,07 |
| Summe
Aktiva |
4.467.273,64 |
4.175.139,75 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Verlustvortrag |
2.234.097,07 |
2.157.565,76 |
| C.
Jahresfehlbetrag |
98.357,93 |
76.531,31 |
| D.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
2.307.455,00 |
2.209.097,07 |
| E.
Rückstellungen |
4.200,00 |
4.200,00 |
| F.
Verbindlichkeiten |
4.463.073,64 |
4.170.939,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.050.571,85 |
4.036.128,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
412.501,79 |
134.811,50 |
| Summe
Passiva |
4.467.273,64 |
4.175.139,75 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff.
HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die vor dem
01.01.2008 angeschafft oder hergestellt wurden (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410 EUR netto) werden mit der
Anschaffung als Aufwand gebucht. Geringwertige
Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft
oder hergestellt wurden (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von über 150 EUR bis 1.000 EUR)
werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 150 EUR werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2023 beträgt
Euro 98.357,93. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag weist ein Wert von EUR 2.307.455,00 aus. Die
Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Eine
tatsächliche Überschuldung ist nach Angaben der
Geschäftsführung wegen der kapitalersetzenden
Darlehen (Euro 4.050.571,25) und des bestehenden
Rangrücktritts der Darlehensgeber nicht gegeben.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
5 Jahren bestehen nicht.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber von
Gesellschaftern in Höhe von Euro 4.050.571,25.
Es bestehen eine Forderungen gegenüber von
Gesellschaftern.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Am Abschlussstichtag liegen weder
Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB vor.
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresfehlbetrag von EUR 98.357,93 wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnungen EUR -98.357,93.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung aufgestellt.
SONSTIGE ANGABEN
Im Wirtschaftsjahr 2023 waren durchschnittlich 4,7
Personen beschäftigt.
Geschäftsführer
Familienname Vorname, ausgeübter Beruf
Geschäftsführer: Kiselev, Dimitry, Kaufmann
Rechtliche Verhältnisse
| Firmenname laut
Registergericht: |
Karat Tour GmbH |
| Ort des Firmensitzes: |
94234 Viechtach |
| Registereintrag: |
Handelsregister Abteilung
B |
| Registergericht: |
Deggendorf |
| Register-Nr.: |
4248 |
sonstige Berichtsbestandteile
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2023
Viechtach, 31.03.2024 gez. D. Kiselev
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2024
festgestellt. |