SDK
Logistik GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.708,50 |
74.454,00 |
| I.
Sachanlagen |
73.708,50 |
74.454,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
486.740,82 |
694.009,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
280.055,03 |
350.195,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
48.408,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
206.685,79 |
343.813,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
560.449,32 |
768.463,11 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
153.250,71 |
148.206,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
35.000,00 |
35.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
78.206,68 |
44,33 |
| IV.
Jahresüberschuss |
5.044,03 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
78.161,97 |
| B.
Rückstellungen |
225.387,03 |
143.354,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
181.811,58 |
476.902,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
181.811,58 |
476.902,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
560.449,32 |
768.463,11 |
Anhang
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsrechts aufgestellt. Durch den Wegfall der
umgekehrten Maßgeblichkeit des Steuerrechts für
das Handelsrecht, ist es notwendig geworden, eine vom
Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang
abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten
Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
planmäßige Abschreibung nach der
betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. In den
Vorjahren wurde sowohl
linear als auch
degressiv abgeschrieben. Die in den Vorjahren
angeschafften Wirtschaftsgüter, darunter auch die
geringwertigen Wirtschaftsgüter, wurden
unverändert
übernommen und nach ihrer ursprünglichen
Abschreibungsart sowohl
degressiv als auch
linear pro rata temporis abgeschrieben. Der in den
Vorjahren gebildete Sammelposten wurde unverändert
übernommen, da der Posten von untergeordneter
Bedeutung ist. Die Verteilung dieses Postens erfolgt
weiterhin linear.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch
Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung
nachgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Die
Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im
nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
2.1.2 UMLAUFVERMÖGEN
Soweit bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist,
beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Es waren keine
Einzelwertberichtigungen im Berichtsjahr veranlasst.
Pauschalwertberichtigungen waren im Berichtsjahr in
Höhe von 2 % der bereinigten Nettoforderungen
veranlasst.
Der
Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden anhand von Kassenbericht und
Saldenbestätigungen geprüft und abgestimmt.
Die
Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2011 waren
bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zu mehr als 99 %
bezahlt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. §
253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und
in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250
Abs. 1 HGB wurden wegen der Geringfügigkeit der
vorausbezahlten Beträge nicht gebildet.
2.2. Schulden
Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und
253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Wegen der Inanspruchnahme steuerlicher
Sonderabschreibungen ist der zu versteuernde Gewinn nach
den steuerrechtlichen Vorschriften niedriger als nach dem
Handelsrecht. Somit sind auch die
Rückstellungen für Steuern, welche unter
steuerlichen Gesichtspunkten ermittelt
werden,handelsrechtlich zu niedrig ermittelt.
Gemäß § 274 Abs. 1 HGB wurde hierfür
eine
Rückstellung für latente Steuern gebildet,
welche die voraussichtliche handelsrechtliche
Steuerbelastung darstellt und somit ausgleicht.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für
Beitragsnachforderungen gegenüber der IHK in Höhe
von 2.500,00 Euro für die Abrechnung 2010 und 2011
gebildet.
Für die Erneuerung der Pachtgegenstände
(Instandhaltungsverpflichtungen) wurden im Wirtschaftsjahr
27.666,60 Euro angesammelt. Die Rückstellung
beträgt zum Bilanzstichtag 96.833,28 Euro.
Außerdem wurde eine Tantiemerückstellung
für die Geschäftsführerin Andrea Bezold in
Höhe von 1.100,00 Euro auf der Grundlage der
im Geschäftsführervertrag geregelten
Tantiemeberechnung gebildet.
Für die Nebenkostenabrechnung 2011 der
Sigmundstraße 220 wurden 8.000,00 Euro als
Rückstellung gebildet. Diese wurde aufgrund von
Schätzungen der Geschäftsführerin Andrea
Bezold in dieser Höhe gebildet.
Weiterhin wurde eine Rückstellung für
Jahresabschlusskosten in Höhe von 7.000,00 Euro
gebildet. Grundlage für die Ermittlung des Wertes, war
die Rechnung des Jahresabschlusses 2010, die bereits
geleisteten Arbeitsstunden, sowie eine Schätzung der
bis zur endgültigen Fertigstellung benötigten
Arbeitsstunden. Ebenso wurden auch interne Aufwendungen
für die Geschäftsführer mit
berücksichtigt.
Die Gewährleistungsrückstellung wurde in
Höhe von 0,5 % des bereinigten Jahresumsatzes
gebildet. Der Prozentsatz wurde aufgrund von
Schätzungen der Geschäftsführerin über
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
angefallenen Reklamationen und deren Aufwand ermittelt.
Weiterhin wurden für noch nicht abgerechnete
Gewährleistungen von Seiten FCI eine Rückstellung
in Höhe von 41.758,75 Euro zusätzlich gebildet.
Soweit das Unternehmen im Folgejahr von Kunden nicht
in Gewährleistung genommen worden ist, wird die
Rückstellung wieder aufgelöst.
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
nach Angaben der Geschäftsführer mit dem
Rückzahlungsbetrag erfasst.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden, soweit vorhanden, durch Saldenbestätigungen
nachgewiesen und abgestimmt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus
dem Kontennachweis ersichtlich.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum
31.12.2011 waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung alle
bezahlt.
2.2.1 PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für
Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
3. Sonstige Angaben
3.1
BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Nach Auskunft der Geschäftsführerin und den
Unterlagen bestehen keine Haftungsverhältnisse
im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB.
3.2 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nach den Unterlagen und der Auskunft der
Geschäftsführerin bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen im Sinne des
§ 285 Nr. 3 HGB in Höhe von 144.414,35 Euro
gegenüber verschiedenen Leasinggesellschaften, sowie
1.505.196,96 Euro gegenüber verschiedenen Vermietern.
3.3. ERGEBNISVERWENDUNG
Der Bilanzgewinn per 31. Dezember 2011 wird nach
Angaben der Geschäftsführerin Andrea Bezold und
gemäß § 29 Abs. 1 GmbHG auf das neue
Wirtschaftsjahr vorgetragen.
3.4. GESCHÄFTSFÜHRER
Frau Andrea Bezold, Im Letten 11, 91077 Hetzles ist
seit 1. März 2004
alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin. Sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Herr Frank Kistner, Schnepfenreuther Str. 9a, 90765
Fürth ist seit 25. Oktober 2004 zweiter
alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 31. Januar 2011
wird Herr Frank Kistner mit sofortiger Wirkung als
Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen.
Herr Markus Prögel, Hans-Sachs-Straße 80,
91207 Lauf ist seit 01. August 2006 dritter
alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 31. Januar 2011
wird Herr Markus Prögel mit sofortiger Wirkung als
Geschäftführer der Gesellschaft abberufen.
3.5. ARBEITNEHMER
Während des Jahres waren gemäß §
285 Nr. 7 HGB durchschnittlich 38 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 48.408,79 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2012 festgestellt.
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