Sparkasse Altbayern

Aichach

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRA 13511
Vorher
Stadtsparkasse AichachSparkasse Aichach-Schrobenhausen
Eingetragen
11.4.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nils Niermann
seit 10.3.2025
Vorstandsmitglied
Wolfgang Pöppel
seit 10.3.2025
Vorstandsmitglied
Rainer Wörz
seit 28.8.2013
Vorstandsmitglied
Michael Appel
seit 24.4.2012
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Aichach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht


Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen.

1. Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Aichach. Geschäftsgebiet der Sparkasse ist im Wesentlichen das Gebiet des Trägers.


Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Aichach-Schrobenhausen-Pöttmes. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind die Stadt Aichach, die Stadt Schrobenhausen sowie die Marktgemeinde Pöttmes. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen.


Die Organe der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse, erlässt Geschäftsanweisungen für den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit. Die Zusammensetzung der Organe ist dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern (SVB) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern.


Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse im Geschäftsgebiet zwölf Filialen sowie ein Firmenkundencenter, ein Immobiliencenter und eine Private-Banking-Einheit mit Sitz jeweils sowohl in Aichach und Schrobenhausen. Daneben bestehen noch neun Selbstbedienungsstandorte im Geschäftsgebiet.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen


Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).


In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV).


Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).


Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).


Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern, lag aber deutlich über dem Vorjahreswert (3,1 %).


Im Regierungsbezirk Schwaben stieg die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt leicht von 2,9 % auf 3,1 %, im Regierungsbezirk Oberbayern von 3,1 % auf 3,3 % (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales).


Im Geschäftsgebiet nahm die Arbeitslosigkeit weiter zu. Im Landkreis Aichach-Friedberg ist die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2023 um 0,2 % gestiegen und lag zum Jahresende durchschnittlich bei 2,6 %. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stieg sie um 0,1 % und liegt nun ebenfalls bei durchschnittlich 2,6 % (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales). Damit befindet sich die Arbeitslosenquote im Geschäftsgebiet aber immer noch deutlich unter dem Wert für Bayern (3,4 %).


Die Wirtschaftsstruktur im Geschäftsgebiet der Sparkasse ist geprägt durch Landwirtschaft sowie kleinere und mittlere Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.


Im wirtschaftlichen Umfeld des Geschäftsgebiets der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen besteht weiterhin eine zufriedenstellende Kaufkraft. Die reale Kaufkraftkennziffer im Geschäftsgebiet liegt weiterhin leicht unter dem bayerischen, aber über dem bundesweiten Durchschnitt. Hierbei ist zu erwähnen, dass weiterhin nur fünf der sechzehn Bundesländer eine überdurchschnittliche Kaufkraft je Kopf aufweisen. Im Bundeslandranking für 2023 belegt Bayern mittlerweile den ersten Platz vor Hamburg und Baden-Württemberg. Am Ende der Skala stehen vier der fünf neuen Bundesländer sowie Bremen, Berlin und das Saarland (Quelle: Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg).


Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagenfazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV).

2.2. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren


Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts und der Kundeneinlagen

Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung

Finanzlage: LCR, NSFR und die Survival Period

Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und Cost-Income-Ratio (CIR)

2.3. Geschäftsverlauf


Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein leichter Anstieg erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich erfüllt bzw. wurden in Bezug auf die Entwicklung der Kundeneinlagen sogar übertroffen.


Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2023 auf 1.575,2 Mio. EUR. Das Wachstum von 18,7 Mio. EUR oder 1,2 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Kundengeschäft zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens (Bilanzsumme zzgl. Eventualverbindlichkeiten) um 18,8 Mio. EUR oder 1,2 % auf 1.582,5 Mio. EUR zu verzeichnen.


In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 1.016,1 Mio. EUR um 20,6 Mio. EUR (+2,1 %) über dem Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die verstärkte Nachfrage nach gewerblichen Finanzierungen zurückzuführen.


Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse sind um 2,4 Mio. EUR auf 496,9 Mio. EUR (-0,5 %) gefallen.


Bei der Barreserve war im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Anstieg von 1,0 Mio. EUR auf 23,2 Mio. EUR (+4,5 %) zu verzeichnen.


Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse nimmt um 0,3 Mio. EUR auf 20,8 Mio. EUR (+1,5 %) zu. Hierfür sind Zuschreibungen bei einer Verbundbeteiligung maßgeblich.


Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war eine deutliche Senkung um 38,0 Mio. EUR auf 129,4 Mio. EUR (-22,7 %) zu verzeichnen, was hauptsächlich in einer Reduzierung der kurzfristigen Mittelaufnahme sowie dem Rückgang der Finanzierungen von Weiterleitungsmittel begründet ist.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen mit einem Anstieg um 43,3 Mio. EUR auf 1.250,0 Mio. EUR (+3,6 %) eine deutlich geringere Zuwachsrate auf. Während die Spareinlagen mit 183,6 Mio. EUR um 66,1 Mio. EUR (-26,5 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 1.066,5 Mio. EUR eine Steigerung von 109,4 Mio. EUR oder +11,4 % auf. Diese Entwicklung beruht im Wesentlichen auf den Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist, die um 229,2 Mio. EUR (+3.731,0 %) von 6,1 Mio. EUR auf 235,3 Mio. EUR angestiegen sind.


Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich uneinheitlich entwickelt. Während das Vertragsvolumen im Bausparvermittlungsgeschäft deutlich und im Wertpapiergeschäft geringfügig angestiegen ist, mussten in den Sparten Immobilien- und Versicherungsvermittlungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden.

2.4. Vermögenslage


In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

2023 2022 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR in % BS in % BS
AKTIVA
Barreserve 23,2 22,2 1,5 1,4
Forderungen an Kreditinstitute 151,5 138,1 9,6 8,9
Forderungen an Kunden 1.016,1 995,5 64,5 64,0
Wertpapiergeschäft 345,4 361,2 21,9 23,2
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 20,8 20,5 1,3 1,3
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 4,4 4,8 0,3 0,3
Sonstiges 13,8 14,2 0,9 0,9
Bilanzsumme (BS) 1.575,2 1.556,5 100,0 100,0
davon Anlagevermögen 245,7 320,3 15,6 20,6
2023 2022 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR in % BS in % BS
PASSIVA
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 129,4 167,4 8,2 9,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.250,0 1.206,8 79,4 78,7
Eigenkapital (incl. Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) 165,7 154,9 10,5 10,4
Sonstiges 30,1 27,4 1,9 1,9
Bilanzsumme (BS) 1.575,2 1.556,5 100,0 100,0


Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage haben sich erfüllt.


In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.


Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB) 165,7 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 7,0 % gegenüber dem Vorjahr.


Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 15,9 % (Vorjahr 16,3 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,0 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR und § 6c KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.5. Finanzlage


Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung ihrer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumte Kreditlinie bei der BayernLB wurde zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht.


Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 162,7 % deutlich über dem Mindestwert.


Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 122,7 %. Ebenso war die Survival Period - wie in der Risikostrategie definiert - im gesamten Geschäftsjahr größer als 12 Monate.

2.6. Ertragslage


Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.


Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Posten des Betriebsvergleichs 1) 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 30,0 22,5 7,5 33,3
Provisionsüberschuss 10,7 10,5 0,2 1,9
Sonstige ordentliche Erträge 0,2 0,2 0 0
Gesamtertrag 40,9 33,2 7,7 23,2
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen: -22,2 -20,3 -1,9 9,4
- Personalaufwand -14,8 -13,8 -1,0 7,2
- andere Verwaltungsaufwendungen -7,4 -6,5 -0,9 13,8
Sonstige ordentliche Aufwendungen -0,2 -0,2 0 0
Gesamtaufwand -22,4 -20,5 -1,9 9,3
Betriebsergebnis vor Bewertung 18,5 12,7 5,8 45,7
Bewertungsergebnis 2) -9,9 -9,9 0 0
Betriebsergebnis nach Bewertung 8,6 2,8 5,8 207,1
Neutrales Ergebnis -0,8 0,4 -1,2 -300,0
Betriebsergebnis vor Steuern 7,8 3,2 4,6 143,8
Steuern -4,5 -2,4 -2,1 87,5
Jahresüberschuss 3,3 0,8 2,5 312,5

1) Rundungsbedingte Abweichungen in den Summen sind möglich.
2) Einschließlich der Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.


Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem deutlichen Rückgang der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt.


Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.


Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt leicht über dem Niveau des Vorjahreswertes.


Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind gestiegen (+9,4 %). Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen (+7,2 %) zurückzuführen. Besonders stark haben die sonstigen Verwaltungsaufwendungen zugenommen (+13,8 %).


Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 1,17 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 0,35 %-Punkte der DBS über dem Vorjahreswert.


Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 54,5 % (Vorjahr 61,6 %).


Das Bewertungsergebnis liegt mit einem negativen Saldo von 9,9 Mio. EUR auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren neben Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB Abschreibungen bei den Eigenanlagen und eine steigende Risikovorsorge im Kreditgeschäft denen Zuschreibungen bei Verbundbeteiligungen sowie die Realisierung stiller Reserven aus der Veräußerung nicht mehr betriebsnotwendiger Grundstücke und Gebäude gegenüberstanden.


Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,54 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,36 %-Punkte über dem Vorjahreswert.


Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich auf einen Saldo von -0,8 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus deutlich gestiegenen neutralen Aufwendungen aufgrund von Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen wegen der Erhöhung des Gehalt-/Rententrends.


Mit 3,3 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 2,5 Mio. EUR höheres Jahresergebnis aus.


Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,21 %.

2.7. Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse


Die Sparkasse kann in Anbetracht der eingebrochenen Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

3. Risikobericht

3.1. Risikomanagementsystem


Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko


Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko
Kundengeschäft 9,0 6,3 70,3
Eigengeschäft 13,0 9,3 72,0
Marktpreisrisiko
Zinsänderungsrisiko 36,0 28,8 80,0
Spreadrisiko 33,0 26,3 79,6
Aktienrisiko 7,0 3,1 43,8
Immobilienrisiko 12,0 9,8 81,4
Beteiligungsrisiko 6,0 5,1 85,3
Operationelles Risiko 14,0 12,2 86,9
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 130,0 100,9 77,6


Das Risikocontrolling steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.


Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen.


Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

3.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

3.2.1. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren)

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 46,9 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 46,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 14,9 % die Ausleihungen an das verarbeitende Gewerbe sowie an Unternehmen im Grundstücks- u. Wohnungswesen mit 12,5 %.


Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:

Größenklassen Kreditvolumen
Mio. EUR %
0 bis 1 Mio. EUR 730,5 58,3
> 1 bis 2,5 Mio. EUR 183,5 14,6
> 2,5 bis 5 Mio. EUR 103,6 8,3
> 5 bis 10 Mio. EUR 95,2 7,6
> 10 Mio. EUR 139,8 11,2


Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Führende Bonität Ausfallwahrscheinlichkeit in % Anzahl in % Volumen in %
1 bis 10 < 3,0 % 95,6 96,1
11 bis 15 (C) 3,0 % bis 45,0 % 3,6 2,3
16 bis 18 > 45,0 % 0,3 0,5
Ohne Rating 0,5 1,1


Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelwertberichtigungen 299 2.758 41 166 2.850
Rückstellungen 2 0 0 0 2
Pauschalwertberichtigungen 2.130 2 765 0 1.367
Pauschale Rückstellungen 494 0 251 0 243
Gesamt 2.925 2.760 1.057 166 4.462


Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"


Der Bestand der Wertpapiere entfällt im Wesentlichen auf Schuldverschreibungen und Anleihen (260,3 Mio. EUR) sowie sonstiges Investmentvermögen (85,7 Mio. EUR). Die Schuldscheindarlehen und Termingeldanlagen gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 45,0 Mio. EUR. Von der Sparkasse gehaltene Wertpapiere und Schuldscheindarlehen gegenüber Kreditinstituten (260,3 Mio. EUR) sowie Termingeldanlagen gegenüber Kreditinstituten (15,0 Mio. EUR) verfügen über ein Rating zwischen AAA und BBB- und liegen damit im sog. "Investment-Grade-Bereich". Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich zum einen um Wertpapiere der Bundesländer und Städte (30,6 Mio. EUR), sowie um Anteile an Investmentvermögen (84,8 Mio. EUR). Der Geschäftsumfang wird durch die vom Vorstand vorgegebene Strategie Adressenrisiken im Eigengeschäft begrenzt.

3.2.2. Marktpreisrisiko

Asset Allocation


Durch einen jährlichen Prozess der strategischen Vermögensstrukturierung (Asset-Allocation) zielt die Sparkasse auf einen möglichst langfristigen, gleichmäßigen Wertzuwachs und damit verbundener dauerhafter, möglichst optimaler Ergebnisse in der GuV ab. Auf Basis dieses Prozesses erfolgt die Ableitung wertorientierter Limite.


Für Aktienkurs- und Immobilienrisiken wurde im Rahmen der strategischen Vermögensstrukturierung zulässige Volumen-Bandbreiten definiert.

Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendungen "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus" und SimCorp Dimension ("SCD"). Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der drei Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Kalendertage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau 95% berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahres-durchschnitts, abgeleitet aus der strategischen Vermögensstrukturierung). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen. Unsere semipassive Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip


Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -25.084 +29.398
in % der Eigenmittel -15,13 +17,73

Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktienrisiko


Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.


In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds über SR-Standardparameter (Indizes)

Immobilienrisiko


Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).


In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

3.2.3. Beteiligungsrisiko


Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.


Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.


Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens


Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden.

3.2.4. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

3.2.5. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobasierten Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen in der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT


Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.2.6. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.


Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 77,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben.


Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken


Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat.


Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt.


Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

4.1. Rahmenbedingungen


Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).


Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).


Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

4.2. Chancen und Risiken


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.


Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Kreditgeschäft die Nachfrage in Folge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung weiter verringert. Dies würde zu einem Rückgang unseres Zinsertrages führen.


Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.


Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik und den Fachkräftemangel belastet werden können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds und einer regeren Nachfrage nach Immobilien Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen.


In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.


Das verstärkte Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile auszubauen.

4.3. Geschäftsentwicklung der Sparkasse


Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einer Stagnation. Das hierfür erforderliche Neugeschäft erwarten wir vorrangig im Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden.


Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg aus, den wir gleichermaßen über alle Anlegergruppen prognostizieren.


Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme.

4.4. Vermögenslage


Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit leicht niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können.

4.5. Finanzlage


Nach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert - größer als 4 Monate sein.

4.6. Ertragslage


Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem geringfügig unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.


Ursächlich ist dabei insbesondere ein steigender Verwaltungsaufwand.


Wir gehen von einem moderaten Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.


Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir mit leicht niedrigeren Belastungen.


Damit gehen wir in Summe von einem leicht unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus.

4.7. Gesamtaussage


Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer leicht rückläufigen Entwicklung der Ertragslage zum Vorjahresniveau.


Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

 

Aichach, den 28.03.2024


Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Der Vorstand
(Birgit Cischek) (Rainer Wörz) (Michael Appel)
Vorstandsvorsitzende Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied

 

Aichach, den 18.04.2024


Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Vorsitzender des Verwaltungsrates
Klaus Habermann
Erster Bürgermeister

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Sitz Aichach
eingetragen beim Amtsgericht Augsburg
Handelsregister-Nr. A13511

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 10.322.985,52 9.868
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 12.887.017,48 12.290
23.210.003,00 22.159
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 105.588.613,90 92.549
b) andere Forderungen 45.891.869,42 45.573
151.480.483,32 138.122
4. Forderungen an Kunden 1.016.123.000,64 995.493
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 562.396.532,95 EUR (555.528)
Kommunalkredite 59.666.180,24 EUR (60.422)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 93.002.006,49 82.168
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 93.002.006,49 EUR (82.168)
bb) von anderen Emittenten 168.649.030,01 189.064
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 48.350.002,13 EUR (72.837)
261.651.036,50 271.232
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
261.651.036,50 271.232
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 83.713.813,61 90.005
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 20.802.643,02 20.479
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 721.860,47 EUR (722)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 1.417.425,41 1.646
darunter:
Treuhandkredite 1.417.425,41 EUR (1.646)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.333,00 5
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
2.333,00 5
12. Sachanlagen 4.399.962,90 4.770
13. Sonstige Vermögensgegenstände 11.682.297,92 11.747
14. Rechnungsabgrenzungsposten 754.504,42 799
Summe der Aktiva 1.575.237.503,74 1.556.456

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 88.152,67 2.272
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 129.301.651,64 165.085
129.389.804,31 167.356
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 176.749.136,79 242.798
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 6.824.519,97 6.866
183.573.656,76 249.663
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 831.181.513,76 950.992
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 235.297.276,42 6.142
1.066.478.790,18 957.135
1.250.052.446,94 1.206.798
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter: Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 1.417.425,41 1.646
darunter:
Treuhandkredite 1.417.425,41 EUR (1.646)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 916.219,32 274
6. Rechnungsabgrenzungsposten 239.738,34 229
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 19.534.767,00 18.973
b) Steuerrückstellungen 2.582.834,34 288
c) andere Rückstellungen 5.444.357,24 6.013
27.561.958,58 25.274
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 59.500.000,00 52.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 102.878.636,38 102.069
102.878.636,38 102.069
d) Bilanzgewinn 3.281.274,46 810
106.159.910,84 102.879
Summe der Passiva 1.575.237.503,74 1.556.456
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 7.277.798,33 7.203
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
7.277.798,33 7.203
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 49.926.921,36 98.284
49.926.921,36 98.284

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 26.178.845,65 17.471
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (24)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 7.319.341,48 3.225
33.498.187,13 20.696
2. Zinsaufwendungen 7.356.215,92 993
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 31.759,77 EUR (459)
26.141.971,21 19.703
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.711.870,79 2.399
b) Beteiligungen 996.624,18 603
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 181
3.708.494,97 3.183
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 11.248.006,91 11.247
6. Provisionsaufwendungen 553.704,94 669
10.694.301,97 10.579
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 3.030.477,50 1.490
9. (weggefallen)
43.575.245,65 34.953
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 11.736.563,45 10.819
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.039.062,97 3.295
darunter:
für Altersversorgung 1.855.793,03 EUR (1.263)
15.775.626,42 14.115
b) andere Verwaltungsaufwendungen 6.695.350,23 5.712
22.470.976,65 19.827
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 670.432,38 832
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 678.962,97 1.182
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.587.761,66 7.700
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
5.587.761,66 7.700
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 2.221
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1.145.593,79 0
1.145.593,79 2.221
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.500.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 7.812.705,78 3.191
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.495.552,14 2.344
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 35.879,18 37
4.531.431,32 2.381
25. Jahresüberschuss 3.281.274,46 810
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
3.281.274,46 810
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
3.281.274,46 810
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 3.281.274,46 810

ANHANG


Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.


In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen


Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.


Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. Da zum Bilanzstichtag die Ausgeglichenheit zwischen den erwarteten Verlusten und den Bonitätsprämien nicht angenommen werden konnte, wurde der 12-Monats expected loss um einen Aufschlag von 30 % erhöht.

Wertpapiere


Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie grundsätzlich auch die Wertpapiere des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wertpapieren des Anlagebestands, die nicht als hochliquide Aktiva anerkannt sind und deren Fälligkeit vor dem 31.12.2029 liegt werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt.


Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.


Anteile an einem Investmentvermögen (mit Ausnahme von Immobilienfonds) werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis bewertet.


Immobilienfonds ohne unmittelbare Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Illiquiditätsabschlag bewertet.


Zum Bilanzstichtag bestanden Wertpapierleihegeschäfte in Höhe von 4.845 TEUR. Bei Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Insoweit bleiben verliehene Wertpapiere in den ursprünglichen Bilanzposten.

Beteiligungen


Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen


Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.


Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt.


Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen


Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.


Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 275 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.


Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie Zins-Swaps des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt.


Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Fonds für allgemeine Bankrisiken


Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Derivative Finanzinstrumente


Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Währungsumrechnung


Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 25.033 18.869
- davon nachrangig 5.000 ---
- Sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 5.000 5.000
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 5.426 10.352
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.000 10.000
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 20.000 20.000
- mehr als fünf Jahre 9.996 4.998

Posten 4: Forderungen an Kunden

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10.656 6.211
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 6.032 9.804
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 77.362 64.738
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 294.602 305.989
- mehr als fünf Jahre 614.164 594.456
- mit unbestimmter Laufzeit 22.760 19.807

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 39.888 62.287
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 258.319 269.517
- börsennotiert 224.400 239.770
- nicht börsennotiert 33.919 29.747
- Nicht mit dem Niederstwert bewertet:
- Buchwert 73.888 160.075
davon entfällt auf börsenfähige Wertpapiere 73.888 160.075
- Beizulegender Zeitwert 73.001 152.366


Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere die nicht als hochliquide Aktiva im Sinne der aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen anerkannt sind und deren Fälligkeit vor dem 31.12.2029 liegt.


Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil es sich hierbei nur um marktzinsbedingte Kursveränderungen sowie um Emittenten mit einwandfreier Bonität handelt.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 36.809 44.299
- Börsennotiert 1.181 5.261
- nicht börsennotiert 35.628 39.038

Posten 7: Beteiligungen


Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils Eigenkapital Ergebnis des Geschäfts -jahres
% TEUR TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 1.859.741
(31.12.2022)
---
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe 0,001 697.089
(30.09.2022)
51.994
(2021/2022)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,6 474.303
(31.12.2022)
---
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,5 1.330.461
(30.06.2023)
---
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 3.285.298
(31.12.2022)
---
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 0,6 23.173
(31.12.2022)
2


Darüber hinaus ist die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 0,6
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 0,9


Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen


Die Sachanlagen entfallen mit 2.794 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 1.082 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände


In diesem Posten sind nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 1 TEUR (im Vorjahr 142 TEUR) enthalten.


Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten


Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält:

186 TEUR (im Vorjahr 235 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

5 TEUR (im Vorjahr 6 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und den Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,04 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anchaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 230 30.189 11.542
Zugänge --- 377 131
Abgänge --- 2.659 141
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 230 27.907 11.532
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 225 25.419 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 3 668 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- 2.580 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 228 23.507 ---
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 2 4.400 11.532
Stand am 31.12. des Vorjahres 5 4.770 11.542
Bilanzposten Buchwert 31.12.2022*) Nettoveränderungen Buchwert 31.12.2023*)
TEUR TEUR TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 227.507 - 75.951 151.556
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 56.014 1.407 57.421
Beteiligungen 20.479 324 20.803
Anteile an verbundenen Unternehmen --- --- ---

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 129.302 147.108
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 124.038 139.776
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 8.530 28.829
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.846 10.872
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 42.621 48.842
- mehr als fünf Jahre 67.261 76.515

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7 6
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 2 2
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 6.754 6.802
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 22 19
- mehr als fünf Jahre 46 43
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 84.826 5.029
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 87.647 506
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 61.867 607
- mehr als fünf Jahre 957 ---

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten


Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten


Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 22 TEUR (im Vorjahr 28 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung


Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 2.236 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 2.125 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 2: Andere Verpflichtungen


Wir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 1. a): Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften


Im Posten "Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften" sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 5 TEUR (im Vorjahr 1 TEUR) enthalten.

Posten 2: Zinsaufwendungen


Im Posten "Zinsaufwendungen" sind Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 2 EUR (im Vorjahr 130 EUR) enthalten.

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung


Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien und Investmentzertifikate).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge


Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn- und Verlustrechnung enthält als wesentlichen Einzelbetrag Erträge in Höhe von 1.922 TEUR aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden.


In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1 TEUR (im Vorjahr 7 TEUR) und Erträge aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von Rückstellungen in Höhe von 22 TEUR (im Vorjahr 232 EUR) enthalten.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

31.12.2023 31.12.2022
In diesem Posten sind enthalten: TEUR TEUR
- Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 2 3
- Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen 235 690

Posten 29: Bilanzgewinn


Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 25.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre


Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 275 TEUR.


Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche Vorschriften


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MiStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente


Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps --- 40.000 --- 40.000
Davon Handelsgeschäfte --- --- --- ---
Davon Deckungsgeschäfte --- 40.000 --- 40.000


Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 40.000 --- 389 --- ---

1 Zinsswaps mit negativen Marktwert von 389 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.


Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).


Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 10.026 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 777 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 12.441 TEUR.


Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates


Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 793 TEUR gewährt.


Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 115 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene


An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 651 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 8.980 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat


Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 525 TEUR gewährt.

Honorare für den Abschlussprüfer


Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 173 TEUR an. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 30 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Harald Reisner 1. Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen bis 30.04.2023
Klaus Habermann 1. Bürgermeister der Stadt Aichach ab 01.05.2023
1. Stellvertretender Vorsitzender: Klaus Habermann 1. Bürgermeister der Stadt Aichach bis 30.04.2023
Harald Reisner 1. Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen ab 01.05.2023
2. Stellvertretender Vorsitzender: Mirko Ketz 1. Bürgermeister des Marktes Pöttmes
Mitglieder: Helmut Beck Polizeibeamter i.R.
Hartmut Siegl Geschäftsführer IBS Planungen GmbH
Josef Königbauer Geschäftsführer Südstärke GmbH i.R.
Mario Pettinger Justizfachkraft
Prof. Dr. Günther Schalk Rechtsanwalt
Dieter Saliger Abteilungsleiter Finanz Informatik GmbH & Co. KG
Michael Strauch Schreinermeister

Vorstand

Vorsitzende: Birgit Cischek
Mitglieder: Rainer Wörz
Michael Appel

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023
Vollzeitkräfte 113
Teilzeit- und Ultimokräfte 102
215
Auszubildende 14
Insgesamt 229

 

Aichach, 28.03.2024


Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Vorstand
Birgit Cischek Rainer Wörz Michael Appel

 

Aichach, 18.04.2024


Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Vorsitzender des Verwaltungsrats
Klaus Habermann

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 43.575 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 171.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.813 TEUR.


Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.496 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft


Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss


Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung


Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.


Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.

Unsere Schlussfolgerungen


Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres-abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen


Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:


Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.


Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer


Die verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Prüfung ist Frau Beate Dierolf.

 

München, den 21. Mai 2024


Prüfungsstelle


des Sparkassenverbandes Bayern

Öttl Dierolf
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

BERICHT DES VERWALTUNGSRATES ÜBER SEINE TÄTIGKEIT ALS AUFSICHTSORGAN


Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr 2023 die ihm nach Sparkassengesetz, Sparkassenordnung und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. In regelmäßigen Sitzungen hat sich der Verwaltungsrat über die Geschäftsführung und die geschäftliche Entwicklung laufend informiert.


Weiter oblagen dem Verwaltungsrat die Aufstellung des Voranschlages der Handlungskosten und des Investitionsplanes sowie die Überwachung der Geschäftsführung und der Geschäftspolitik der Sparkasse.


In seiner Sitzung am 18. April 2024 hat der Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung und den vorliegenden Lagebericht gebilligt. Die Feststellung hat der Verwaltungsrat nach dem Eingang des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 vorgenommen.


Nach Durchführung der Jahresabschlussbuchungen verbleibt ein Bilanzgewinn von 3.281.274,46 €. Nach dem Beschluss des Verwaltungsrates wird dieser Gewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.


In 5 Sitzungen wurden 66 Beschlüsse gefasst. Den Verwaltungsratsmitgliedern, die sich in vorbildlicher Weise für die Belange der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen eingesetzt haben, sei an dieser Stelle der Dank für ihre wertvolle Tätigkeit ausgesprochen.

 

Aichach, den 25. Juni 2024

DER VORSITZENDE DES VERWALTUNGSRATES
Harald Reisner
Erster Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen

Nachrichten & Medien

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

1 nahegelegene Organisation

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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