Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
Aichach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und
-controllingprozessen an die neuen Anforderungen für
die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der
Darstellungsstetigkeit im Risikobericht
zulässigerweise durchbrochen.
1. Grundlagen der Sparkasse und
Geschäftsmodell
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen ist eine
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit
Sitz in Aichach. Geschäftsgebiet der Sparkasse ist im
Wesentlichen das Gebiet des Trägers.
Träger der Sparkasse ist der
Sparkassenzweckverband Aichach-Schrobenhausen-Pöttmes.
Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind die Stadt
Aichach, die Stadt Schrobenhausen sowie die Marktgemeinde
Pöttmes. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse
alle banküblichen Geschäfte, soweit es das
bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses
Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der
Sparkasse vorsehen.
Die Organe der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen sind
der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand,
bestehend aus drei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in
eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre
Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien
für die Geschäfte der Sparkasse, erlässt
Geschäftsanweisungen für den Vorstand und
überwacht dessen Tätigkeit. Die Zusammensetzung
der Organe ist dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen ist Mitglied des
Sparkassenverbandes Bayern (SVB) und über diesen dem
Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen.
Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen
gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des
Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten
des Sparkassenverbandes Bayern.
Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband
Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach
dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt.
Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall
sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche
Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem
EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche
Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel
des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu
vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen,
insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu
gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen unterliegt dem
Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage
der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im
Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und
alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die
öffentliche Hand ausreichend mit geld- und
kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31.
Dezember 2023 unterhält die Sparkasse im
Geschäftsgebiet zwölf Filialen sowie ein
Firmenkundencenter, ein Immobiliencenter und eine
Private-Banking-Einheit mit Sitz jeweils sowohl in Aichach
und Schrobenhausen. Daneben bestehen noch neun
Selbstbedienungsstandorte im Geschäftsgebiet.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt,
was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum
schwächte. Zudem bremsten die in fast allen
Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die
Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den
Investitionen. Der internationale Währungsfonds (IWF)
beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf
insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023
überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum
gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 %
realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).
In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023
hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls
Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst
zeitlich verzögert nach. Somit war im
Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren
Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der
Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der
private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die
Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %
(Quelle: DSGV).
Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland
wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher
Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch
der gute Auftragsbestand bei begonnen Projekten
abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast
völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken
preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der
Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).
Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust.
Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung
und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der
Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier
Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).
Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft
ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im
Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden
werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf
Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische
Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität
bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 %
im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter
allen Bundesländern, lag aber deutlich über dem
Vorjahreswert (3,1 %).
Im Regierungsbezirk Schwaben stieg die
Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt leicht von 2,9 %
auf 3,1 %, im Regierungsbezirk Oberbayern von 3,1 % auf 3,3
% (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie,
Arbeit und Soziales).
Im Geschäftsgebiet nahm die Arbeitslosigkeit
weiter zu. Im Landkreis Aichach-Friedberg ist die
Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 2023 um 0,2 %
gestiegen und lag zum Jahresende durchschnittlich bei 2,6
%. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stieg sie um 0,1 %
und liegt nun ebenfalls bei durchschnittlich 2,6 % (Quelle:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und
Soziales). Damit befindet sich die Arbeitslosenquote im
Geschäftsgebiet aber immer noch deutlich unter dem
Wert für Bayern (3,4 %).
Die Wirtschaftsstruktur im Geschäftsgebiet der
Sparkasse ist geprägt durch Landwirtschaft sowie
kleinere und mittlere Handels-, Handwerks- und
Dienstleistungsbetriebe.
Im wirtschaftlichen Umfeld des Geschäftsgebiets
der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen besteht weiterhin eine
zufriedenstellende Kaufkraft. Die reale Kaufkraftkennziffer
im Geschäftsgebiet liegt weiterhin leicht unter dem
bayerischen, aber über dem bundesweiten Durchschnitt.
Hierbei ist zu erwähnen, dass weiterhin nur fünf
der sechzehn Bundesländer eine
überdurchschnittliche Kaufkraft je Kopf aufweisen. Im
Bundeslandranking für 2023 belegt Bayern mittlerweile
den ersten Platz vor Hamburg und Baden-Württemberg. Am
Ende der Skala stehen vier der fünf neuen
Bundesländer sowie Bremen, Berlin und das Saarland
(Quelle: Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg).
Die geldpolitische Bremsung war in fast allen
großen Währungen in diesem Ausmaß und in
dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden
die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden
Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst
2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der
Einlagenfazilität erreichte zum Jahresende 4 %
(Quelle: DSGV).
2.2. Bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikatoren
Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren dar:
| ― |
Geschäftsverlauf:
Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts und der
Kundeneinlagen
|
| ― |
Vermögenslage:
Eigenmittelzuführung und
Eigenmittelausstattung
|
| ― |
Finanzlage: LCR, NSFR und die
Survival Period
|
| ― |
Ertragslage: Betriebsergebnis
vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und
Cost-Income-Ratio (CIR)
|
2.3. Geschäftsverlauf
Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der
gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen
ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein
leichter Anstieg erwartet wird. Die prognostizierten
Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich
erfüllt bzw. wurden in Bezug auf die Entwicklung der
Kundeneinlagen sogar übertroffen.
Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2023 auf 1.575,2 Mio.
EUR. Das Wachstum von 18,7 Mio. EUR oder 1,2 % im Vergleich
zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf das Kundengeschäft
zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein
Anstieg des Geschäftsvolumens (Bilanzsumme zzgl.
Eventualverbindlichkeiten) um 18,8 Mio. EUR oder 1,2 % auf
1.582,5 Mio. EUR zu verzeichnen.
In Folge der Zinsentwicklung und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche
Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch
liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der
Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach §
340f HGB mit 1.016,1 Mio. EUR um 20,6 Mio. EUR (+2,1 %)
über dem Vorjahresniveau. Die Veränderungen sind
im Wesentlichen auf die verstärkte Nachfrage nach
gewerblichen Finanzierungen zurückzuführen.
Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute,
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere) der Sparkasse sind um 2,4 Mio. EUR auf 496,9
Mio. EUR (-0,5 %) gefallen.
Bei der Barreserve war im Vergleich zum Vorjahr ein
leichter Anstieg von 1,0 Mio. EUR auf 23,2 Mio. EUR (+4,5
%) zu verzeichnen.
Der unter den Beteiligungen ausgewiesene
Anteilsbesitz der Sparkasse nimmt um 0,3 Mio. EUR auf 20,8
Mio. EUR (+1,5 %) zu. Hierfür sind Zuschreibungen bei
einer Verbundbeteiligung maßgeblich.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten war eine deutliche Senkung um 38,0 Mio.
EUR auf 129,4 Mio. EUR (-22,7 %) zu verzeichnen, was
hauptsächlich in einer Reduzierung der kurzfristigen
Mittelaufnahme sowie dem Rückgang der Finanzierungen
von Weiterleitungsmittel begründet ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen
mit einem Anstieg um 43,3 Mio. EUR auf 1.250,0 Mio. EUR
(+3,6 %) eine deutlich geringere Zuwachsrate auf.
Während die Spareinlagen mit 183,6 Mio. EUR um 66,1
Mio. EUR (-26,5 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen
die anderen Verbindlichkeiten mit 1.066,5 Mio. EUR eine
Steigerung von 109,4 Mio. EUR oder +11,4 % auf. Diese
Entwicklung beruht im Wesentlichen auf den
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist, die um 229,2 Mio. EUR (+3.731,0 %)
von 6,1 Mio. EUR auf 235,3 Mio. EUR angestiegen sind.
Die Sparten des Dienstleistungs- und
Verbundgeschäftes haben sich uneinheitlich entwickelt.
Während das Vertragsvolumen im
Bausparvermittlungsgeschäft deutlich und im
Wertpapiergeschäft geringfügig angestiegen ist,
mussten in den Sparten Immobilien- und
Versicherungsvermittlungsgeschäft Rückgänge
beim Vertragsvolumen hingenommen werden.
2.4. Vermögenslage
In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der
Sparkasse dargestellt:
|
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
in % BS |
in % BS |
| AKTIVA |
|
|
|
|
| Barreserve |
23,2 |
22,2 |
1,5 |
1,4 |
| Forderungen an
Kreditinstitute |
151,5 |
138,1 |
9,6 |
8,9 |
| Forderungen an
Kunden |
1.016,1 |
995,5 |
64,5 |
64,0 |
|
Wertpapiergeschäft |
345,4 |
361,2 |
21,9 |
23,2 |
| Beteiligungen und
Anteile an verbundenen Unternehmen |
20,8 |
20,5 |
1,3 |
1,3 |
| Sachanlagen und
immaterielle Anlagewerte |
4,4 |
4,8 |
0,3 |
0,3 |
| Sonstiges |
13,8 |
14,2 |
0,9 |
0,9 |
| Bilanzsumme (BS) |
1.575,2 |
1.556,5 |
100,0 |
100,0 |
| davon
Anlagevermögen |
245,7 |
320,3 |
15,6 |
20,6 |
|
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
in % BS |
in % BS |
| PASSIVA |
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
129,4 |
167,4 |
8,2 |
9,0 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
1.250,0 |
1.206,8 |
79,4 |
78,7 |
| Eigenkapital (incl.
Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. §
340g HGB) |
165,7 |
154,9 |
10,5 |
10,4 |
| Sonstiges |
30,1 |
27,4 |
1,9 |
1,9 |
| Bilanzsumme (BS) |
1.575,2 |
1.556,5 |
100,0 |
100,0 |
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der
Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit
verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen
Zins- und Kapitalmärkte mit deutlich höheren
Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für
allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die
prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der
Vermögenslage haben sich erfüllt.
In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem
Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.
Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu
beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird
das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allgemeine
Bankrisiken gem. § 340g HGB) 165,7 Mio. EUR betragen.
Dies entspricht einer Steigerung von 7,0 % gegenüber
dem Vorjahr.
Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse
über eine angemessene aufsichtsrechtliche
Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die
Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum
Gesamtrisikobetrag bei 15,9 % (Vorjahr 16,3 %). Die
Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,0 %, bestehend
aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR und § 6c KWG
wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.
2.5. Finanzlage
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend
Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft
jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte
die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die
Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net
Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival
Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der
Finanzlage haben sich erfüllt.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und
ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Zur Überwachung ihrer Zahlungsbereitschaft dienen
kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, die die
fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die
statistisch aus der Vergangenheit entwickelten
Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der
Zeitraum für die Prognose der
Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre.
Die eingeräumte Kreditlinie bei der BayernLB wurde
zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit
zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen
von gezielten längerfristigen
Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch
gemacht.
Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote
(Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den
Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im
gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am
Bilanzstichtag mit 162,7 % deutlich über dem
Mindestwert.
Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net
Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über
der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum
Bilanzstichtag 122,7 %. Ebenso war die Survival Period -
wie in der Risikostrategie definiert - im gesamten
Geschäftsjahr größer als 12 Monate.
2.6. Ertragslage
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne
Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich
der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der
Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine
detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der
Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das
danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die
ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und
Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des
Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge
und Aufwendungen um periodenfremde und
außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der
internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet
werden.
Die Ertragslage stellt sich auf Basis des
Betriebsvergleichs wie folgt dar:
| Posten des
Betriebsvergleichs
1) |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Zinsüberschuss |
30,0 |
22,5 |
7,5 |
33,3 |
|
Provisionsüberschuss |
10,7 |
10,5 |
0,2 |
1,9 |
| Sonstige ordentliche
Erträge |
0,2 |
0,2 |
0 |
0 |
| Gesamtertrag |
40,9 |
33,2 |
7,7 |
23,2 |
| Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen: |
-22,2 |
-20,3 |
-1,9 |
9,4 |
| - Personalaufwand |
-14,8 |
-13,8 |
-1,0 |
7,2 |
| - andere
Verwaltungsaufwendungen |
-7,4 |
-6,5 |
-0,9 |
13,8 |
| Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
-0,2 |
-0,2 |
0 |
0 |
| Gesamtaufwand |
-22,4 |
-20,5 |
-1,9 |
9,3 |
| Betriebsergebnis vor
Bewertung |
18,5 |
12,7 |
5,8 |
45,7 |
| Bewertungsergebnis
2) |
-9,9 |
-9,9 |
0 |
0 |
| Betriebsergebnis nach
Bewertung |
8,6 |
2,8 |
5,8 |
207,1 |
| Neutrales Ergebnis |
-0,8 |
0,4 |
-1,2 |
-300,0 |
| Betriebsergebnis vor
Steuern |
7,8 |
3,2 |
4,6 |
143,8 |
| Steuern |
-4,5 |
-2,4 |
-2,1 |
87,5 |
|
Jahresüberschuss |
3,3 |
0,8 |
2,5 |
312,5 |
1) Rundungsbedingte Abweichungen in den Summen
sind möglich.
2) Einschließlich der Zuführung zu
den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und
zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB.
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die
Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der
Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit
verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen
Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über
dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor
Bewertung und einem deutlichen Rückgang der
Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Zudem prognostizierte die
Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau
liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die
prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage
haben sich erfüllt.
Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste
Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz
zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen
Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen
Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche
sich im Geschäftsjahr sowohl auf das
Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte
Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.
Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023
insgesamt leicht über dem Niveau des Vorjahreswertes.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind
gestiegen (+9,4 %). Der Anstieg ist insbesondere auf
höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen
(+7,2 %) zurückzuführen. Besonders stark haben
die sonstigen Verwaltungsaufwendungen zugenommen (+13,8 %).
Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 1,17 %
der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) mit 0,35 %-Punkte der
DBS über dem Vorjahreswert.
Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur
Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio
(Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand
bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen
ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag)
beträgt 54,5 % (Vorjahr 61,6 %).
Das Bewertungsergebnis liegt mit einem negativen
Saldo von 9,9 Mio. EUR auf demselben Niveau wie im Vorjahr.
Ausschlaggebend hierfür waren neben Zuführung zu
den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und
zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB Abschreibungen bei den Eigenanlagen und
eine steigende Risikovorsorge im Kreditgeschäft denen
Zuschreibungen bei Verbundbeteiligungen sowie die
Realisierung stiller Reserven aus der
Veräußerung nicht mehr betriebsnotwendiger
Grundstücke und Gebäude gegenüberstanden.
Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,54 %
der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,36 %-Punkte
über dem Vorjahreswert.
Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich auf einen
Saldo von -0,8 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert im
Wesentlichen aus deutlich gestiegenen neutralen
Aufwendungen aufgrund von Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen wegen der Erhöhung des
Gehalt-/Rententrends.
Mit 3,3 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber
dem Vorjahr ein um 2,5 Mio. EUR höheres Jahresergebnis
aus.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG
offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus
Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,21 %.
2.7. Zusammenfassende Beurteilung der
Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse
Die Sparkasse kann in Anbetracht der eingebrochenen
Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und
Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr
2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der
gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen
Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die
Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend
beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich gut entwickelt.
Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus
dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die
Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss
weiter gestärkt.
3. Risikobericht
3.1. Risikomanagementsystem
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen
Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests
und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den
Strategien, der Risikoinventur und der
Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023
wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai
2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an
bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der
Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie
umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen
zur Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem
werden regelmäßig quantitative und qualitative
Analysen zur Bestimmung von Risiko- und
Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der
zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende
Risiken in der ökonomischen und der normativen
Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft |
|
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko |
|
Spreadrisiko |
|
Aktienrisiko |
|
Immobilienrisiko |
| Beteiligungsrisiko |
|
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Operationelles
Risiko |
|
Für die frühzeitige Identifizierung von
wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen
Merkmalen basieren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der ökonomischen Perspektive ist die
Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die
wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt
und den Limiten gegenübergestellt.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das
Konfidenzniveau auf 99,9 % und der
Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend
festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden
keine risikomindernden Diversifikationseffekte
berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem
Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos
zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien
risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete
Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt
dar:
| Risikoart |
Risikokategorie |
Limit |
Limitauslastung |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
|
|
|
|
|
Kundengeschäft |
9,0 |
6,3 |
70,3 |
|
Eigengeschäft |
13,0 |
9,3 |
72,0 |
| Marktpreisrisiko |
|
|
|
|
|
Zinsänderungsrisiko |
36,0 |
28,8 |
80,0 |
|
Spreadrisiko |
33,0 |
26,3 |
79,6 |
|
Aktienrisiko |
7,0 |
3,1 |
43,8 |
|
Immobilienrisiko |
12,0 |
9,8 |
81,4 |
| Beteiligungsrisiko |
|
6,0 |
5,1 |
85,3 |
| Operationelles
Risiko |
|
14,0 |
12,2 |
86,9 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
130,0 |
100,9 |
77,6 |
Das Risikocontrolling steuert die Risiken im Rahmen
der bestehenden organisatorischen Regelungen und der
Limitvorgaben des Vorstands.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in
der normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie
für ein adverses Szenario getroffen.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die
darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen
sind die Kernkapitalanforderung, die
Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die
Höchstverschuldungsgrenze und die
Großkreditgrenze.
Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren
können die aufsichtlichen Anforderungen im
Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches
gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in
dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen
zwingend einzuhalten sind.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und
Verfahren werden jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die
Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel
möglicher Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen.
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung
an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und
ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten.
Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen
auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen
Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die
Geschäftsentwicklung und dafür geplante
Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch
geregelt, in welchen Fällen eine
Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
3.2. Strukturelle Darstellung der
wesentlichen Risiken
3.2.1. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie
das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.
Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst
es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz
an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite
nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen
können (Sicherheitenverwertungs- und
-einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der
Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1.
Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoringverfahren)
|
| ― |
interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
regelmäßige
Überprüfung von Sicherheiten
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das
gewährleistet, dass bei Auftreten von
signifikanten Bonitätsverschlechterungen
frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen
eingeleitet werden können
|
| ― |
festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 46,9 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
46,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch
im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
bilden mit 14,9 % die Ausleihungen an das verarbeitende
Gewerbe sowie an Unternehmen im Grundstücks- u.
Wohnungswesen mit 12,5 %.
Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende
Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens
im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
|
Größenklassen |
Kreditvolumen |
|
Mio. EUR |
% |
| 0 bis 1 Mio. EUR |
730,5 |
58,3 |
| > 1 bis 2,5 Mio.
EUR |
183,5 |
14,6 |
| > 2,5 bis 5 Mio.
EUR |
103,6 |
8,3 |
| > 5 bis 10 Mio.
EUR |
95,2 |
7,6 |
| > 10 Mio. EUR |
139,8 |
11,2 |
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß
den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Führende
Bonität |
Ausfallwahrscheinlichkeit in % |
Anzahl in % |
Volumen in % |
| 1 bis 10 |
< 3,0 % |
95,6 |
96,1 |
| 11 bis 15 (C) |
3,0 % bis 45,0 % |
3,6 |
2,3 |
| 16 bis 18 |
> 45,0 % |
0,3 |
0,5 |
| Ohne Rating |
|
0,5 |
1,1 |
Risikovorsorgemaßnahmen sind für
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird,
fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über
die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios,
die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der
notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken
schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung
ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
| Art der
Risikovorsorge |
Anfangsbestand per
01.01.2023 |
Zuführung |
Auflösung |
Verbrauch |
Endbestand per
31.12.2023 |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Einzelwertberichtigungen |
299 |
2.758 |
41 |
166 |
2.850 |
| Rückstellungen |
2 |
0 |
0 |
0 |
2 |
|
Pauschalwertberichtigungen |
2.130 |
2 |
765 |
0 |
1.367 |
| Pauschale
Rückstellungen |
494 |
0 |
251 |
0 |
243 |
| Gesamt |
2.925 |
2.760 |
1.057 |
166 |
4.462 |
Das Verfahren für die Bildung der
Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.
Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf
die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei
unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein
Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein
Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Ferner beinhalten Aktien eine
Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer
negativen Wertveränderung aufgrund von
Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des
Aktienemittenten.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand
von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen
Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"
|
Der Bestand der Wertpapiere entfällt im
Wesentlichen auf Schuldverschreibungen und Anleihen (260,3
Mio. EUR) sowie sonstiges Investmentvermögen (85,7
Mio. EUR). Die Schuldscheindarlehen und Termingeldanlagen
gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 45,0 Mio.
EUR. Von der Sparkasse gehaltene Wertpapiere und
Schuldscheindarlehen gegenüber Kreditinstituten (260,3
Mio. EUR) sowie Termingeldanlagen gegenüber
Kreditinstituten (15,0 Mio. EUR) verfügen über
ein Rating zwischen AAA und BBB- und liegen damit im sog.
"Investment-Grade-Bereich". Bei den Wertpapieren ohne
Rating handelt es sich zum einen um Wertpapiere der
Bundesländer und Städte (30,6 Mio. EUR), sowie um
Anteile an Investmentvermögen (84,8 Mio. EUR). Der
Geschäftsumfang wird durch die vom Vorstand
vorgegebene Strategie Adressenrisiken im Eigengeschäft
begrenzt.
3.2.2. Marktpreisrisiko
Asset Allocation
Durch einen jährlichen Prozess der strategischen
Vermögensstrukturierung (Asset-Allocation) zielt die
Sparkasse auf einen möglichst langfristigen,
gleichmäßigen Wertzuwachs und damit verbundener
dauerhafter, möglichst optimaler Ergebnisse in der GuV
ab. Auf Basis dieses Prozesses erfolgt die Ableitung
wertorientierter Limite.
Für Aktienkurs- und Immobilienrisiken wurde im
Rahmen der strategischen Vermögensstrukturierung
zulässige Volumen-Bandbreiten definiert.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer
periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive
können sich Veränderungen im Zinsüberschuss,
im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw.
Veränderung einer Drohverlustrückstellung im
Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs
gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen
im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des
Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive
integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der
IT-Anwendungen "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"
und SimCorp Dimension ("SCD"). Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der drei
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf
das handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "MPR"
|
| ― |
Steuerung des wertorientierten
Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen
historischen Simulation der Marktzinsänderungen:
Die negative Abweichung der Performance innerhalb der
nächsten 90 Kalendertage (Haltedauer) wird mit
einem Konfidenzniveau 95% berechnet. Zur Beurteilung
des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die
Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt
an die Struktur des gleitenden
10-Jahres-durchschnitts, abgeleitet aus der
strategischen Vermögensstrukturierung).
Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an
Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als
zusätzliche Information für zu
tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw.
Absicherungen. Unsere semipassive Steuerung des
Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der
festgelegten Strategie.
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des
Frühwarnindikators gemäß § 25a
Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019
vom 6. August 2019
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200
Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
|
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| TEUR |
-25.084 |
+29.398 |
| in % der
Eigenmittel |
-15,13 |
+17,73 |
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating
ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu
einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist
unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu
sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird
analog einem Spread in Euro behandelt.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der
IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip
|
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem
Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine
Adressenrisikokomponente.
In der normativen Perspektive umfasst das
Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass
Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe
erzielt werden können.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
SimCorp Dimension ("SCD")
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"MPR"
|
| ― |
Berücksichtigung von
Risiken aus Fonds über SR-Standardparameter
(Indizes)
|
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr
eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt.
Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen
(Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte
Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in
Immobiliengesellschaften).
In der normativen Perspektive umfasst das
Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko
aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung
SimCorp Dimension ("SCD")
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung
"caballito"
|
3.2.3. Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines
Verlustes durch eine negative Wertänderung einer
Beteiligung.
Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem
Risiko aus strategischen Beteiligungen,
Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.
Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Rückgriff auf das
Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern
für die Verbundbeteiligungen
|
| ― |
In der normativen Perspektive
wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch
Beteiligungen berücksichtigt.
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer
Szenarioanalyse
|
| ― |
Regelmäßige
Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse
der Beteiligungsunternehmen
|
| ― |
Regelmäßige
qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung,
der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung
des jeweiligen Beteiligungsunternehmens
|
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus
strategischen Beteiligungen innerhalb der
Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere
Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur
Diversifizierung gehalten werden.
3.2.4. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko,
dass aufgrund von Marktstörungen oder
unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den
Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt
und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden
können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der LCR
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung und Überwachung der strukturellen
Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio,
NSFR)
|
| ― |
Regelmäßige
Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer
Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige
Erstellung von Liquiditätsübersichten auf
Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in
der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt
werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des
Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung "RKR"
|
| ― |
Regelmäßige
Überwachung der Fundingkonzentration zur
Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner
Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
3.2.5. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist
das Rechtsrisiko enthalten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Jährliche Schätzung
von operationellen Risiken auf Basis der
szenariobasierten Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen in der IT-Anwendung
"OpRisk-Szenarien"
|
| ― |
Systematische Sammlung und
Analyse eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
|
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und
adversen Szenario
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der
IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"
|
| ― |
Erstellung von
Notfallplänen, insbesondere im Bereich der
IT
|
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im
Falle eines Ausfalls der IT.
3.2.6. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der
Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur
Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen
Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den
eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
können die wesentlichen Risiken frühzeitig
identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen
an die zuständigen Entscheidungsträger
weitergeleitet werden.
Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische
Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 77,6 % ausgelastet.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher
Kenngrößen der normativen Perspektive der
Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als
auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen
vollständig erfüllt. Demnach war und ist die
Risikotragfähigkeit gegeben.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht
erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als
ausgewogen.
4. Voraussichtliche Entwicklung mit
ihren wesentlichen Chancen und Risiken
Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen
Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen
Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der
zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur
Verfügung stehenden Informationen getroffen hat.
Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr
2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der
Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten
Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein
Seitwärts-Szenario unterstellt.
Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit
behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die
tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen
der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den
Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung
abweichen können.
4.1. Rahmenbedingungen
Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit
bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse
gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr
2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren
Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die
Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in
Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den
Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit
das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp
über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP
verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das
Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten
Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).
Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen
bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der
bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich
bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach
eine große Belastung für die Konjunktur im
Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist
darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu
rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt
unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle
Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die
bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau,
das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und
die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose
soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um
maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).
Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin
stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich
ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit
erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie,
Arbeit und Soziales).
4.2. Chancen und Risiken
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Zu den Risiken
gehören dabei vor allem die in der
Risikoberichterstattung dargestellten
unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.
Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich
im Kreditgeschäft die Nachfrage in Folge der
allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung weiter verringert.
Dies würde zu einem Rückgang unseres Zinsertrages
führen.
Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich
weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur
können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken.
Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen
auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.
Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und
Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine
weiter zunehmende Regulatorik und den Fachkräftemangel
belastet werden können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren
Erholung des wirtschaftlichen Umfelds und einer regeren
Nachfrage nach Immobilien Dies würde zu einer
stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des
Zinsertrags führen.
In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen
wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen
Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen
Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem
Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige
und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche
Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und
gewerblichen Kunden.
Das verstärkte Kostenmanagement bei den
Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt
zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der
Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als
regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile
auszubauen.
4.3. Geschäftsentwicklung der
Sparkasse
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres
2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einer
Stagnation. Das hierfür erforderliche Neugeschäft
erwarten wir vorrangig im Darlehensgeschäft mit
unseren Privat- und Firmenkunden.
Im Einlagengeschäft setzt sich der über
Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem
Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung
gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg
aus, den wir gleichermaßen über alle
Anlegergruppen prognostizieren.
Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten
Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für
das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme.
4.4. Vermögenslage
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und
dem sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit
leicht niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl.
dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB).
Aufgrund unserer angemessen Eigenmittelbasis gehen wir
davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus
den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch
im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können.
4.5. Finanzlage
Nach unserer mittelfristigen Finanz- und
Liquiditätsplanung verfügen wir auch im
Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende
Liquidität. Darüber hinaus ist auch die
Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte
Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio -
LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable
Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin
jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period
des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der
Risikostrategie definiert - größer als 4 Monate
sein.
4.6. Ertragslage
Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und
dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem
geringfügig unter dem Vorjahresniveau liegenden
Betriebsergebnis vor Bewertung.
Ursächlich ist dabei insbesondere ein steigender
Verwaltungsaufwand.
Wir gehen von einem moderaten Anstieg der
Cost-Income-Ratio aus.
Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir
mit leicht niedrigeren Belastungen.
Damit gehen wir in Summe von einem leicht unter dem
Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung
aus.
4.7. Gesamtaussage
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem
Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich
daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des
Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024
mit einer leicht rückläufigen Entwicklung der
Ertragslage zum Vorjahresniveau.
Wir beurteilen unsere Perspektiven für das
Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der
oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht
negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die
den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis
für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen
könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
| Der
Vorstand |
| (Birgit Cischek) |
(Rainer Wörz) |
(Michael Appel) |
|
Vorstandsvorsitzende |
Vorstandsmitglied |
Vorstandsmitglied |
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
| Vorsitzender des
Verwaltungsrates |
| Klaus Habermann |
| Erster
Bürgermeister |
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse
Aichach-Schrobenhausen
| Sitz |
Aichach |
| eingetragen beim
Amtsgericht |
Augsburg |
| Handelsregister-Nr. |
A13511 |
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Barreserve |
|
|
|
|
|
|
a) Kassenbestand |
|
|
10.322.985,52 |
|
9.868 |
|
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank |
|
|
12.887.017,48 |
|
12.290 |
|
|
|
|
|
23.210.003,00 |
22.159 |
| 2. |
Schuldtitel
öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher
Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Wechsel |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3. |
Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
|
a) täglich
fällig |
|
|
105.588.613,90 |
|
92.549 |
|
b) andere
Forderungen |
|
|
45.891.869,42 |
|
45.573 |
|
|
|
|
|
151.480.483,32 |
138.122 |
| 4. |
Forderungen an
Kunden |
|
|
|
1.016.123.000,64 |
995.493 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
durch Grundpfandrechte
gesichert |
562.396.532,95 EUR |
|
|
|
(555.528) |
|
Kommunalkredite |
59.666.180,24 EUR |
|
|
|
(60.422) |
| 5. |
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
|
a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
ab) von anderen
Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen Emittenten |
|
93.002.006,49 |
|
|
82.168 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
93.002.006,49 EUR |
|
|
|
(82.168) |
|
bb) von anderen
Emittenten |
|
168.649.030,01 |
|
|
189.064 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
48.350.002,13 EUR |
|
|
|
(72.837) |
|
|
|
|
261.651.036,50 |
|
271.232 |
|
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
|
261.651.036,50 |
271.232 |
| 6. |
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
83.713.813,61 |
90.005 |
| 6a. |
Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. |
Beteiligungen |
|
|
|
20.802.643,02 |
20.479 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
an
Finanzdienstleistungsinstituten |
721.860,47 EUR |
|
|
|
(722) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 8. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
an
Finanzdienstleistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 9. |
Treuhandvermögen |
|
|
|
1.417.425,41 |
1.646 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
1.417.425,41 EUR |
|
|
|
(1.646) |
| 10. |
Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand
einschließlich Schuldverschreibungen aus deren
Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. |
Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
|
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
|
|
2.333,00 |
|
5 |
|
c) Geschäfts- oder
Firmenwert |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
d) geleistete
Anzahlungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
2.333,00 |
5 |
| 12. |
Sachanlagen |
|
|
|
4.399.962,90 |
4.770 |
| 13. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
11.682.297,92 |
11.747 |
| 14. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
754.504,42 |
799 |
| Summe der
Aktiva |
|
|
|
1.575.237.503,74 |
1.556.456 |
Passivseite
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
|
a) täglich
fällig |
|
|
88.152,67 |
|
2.272 |
|
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
129.301.651,64 |
|
165.085 |
|
|
|
|
|
129.389.804,31 |
167.356 |
| 2. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
|
a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
|
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten |
|
176.749.136,79 |
|
|
242.798 |
|
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten |
|
6.824.519,97 |
|
|
6.866 |
|
|
|
|
183.573.656,76 |
|
249.663 |
|
b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
ba) täglich
fällig |
|
831.181.513,76 |
|
|
950.992 |
|
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
235.297.276,42 |
|
|
6.142 |
|
|
|
|
1.066.478.790,18 |
|
957.135 |
|
|
|
|
|
1.250.052.446,94 |
1.206.798 |
| 3. |
Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter:
Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3a.
Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 4. |
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
|
1.417.425,41 |
1.646 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
1.417.425,41 EUR |
|
|
|
(1.646) |
| 5. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
916.219,32 |
274 |
| 6. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
239.738,34 |
229 |
| 7. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
|
19.534.767,00 |
|
18.973 |
|
b)
Steuerrückstellungen |
|
|
2.582.834,34 |
|
288 |
|
c) andere
Rückstellungen |
|
|
5.444.357,24 |
|
6.013 |
|
|
|
|
|
27.561.958,58 |
25.274 |
| 8. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 9. |
Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 10. |
Genussrechtskapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
vor Ablauf von zwei
Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 11. |
Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
59.500.000,00 |
52.000 |
| 12. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
|
a) gezeichnetes
Kapital |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Kapitalrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
ca)
Sicherheitsrücklage |
|
102.878.636,38 |
|
|
102.069 |
|
|
|
|
102.878.636,38 |
|
102.069 |
|
d) Bilanzgewinn |
|
|
3.281.274,46 |
|
810 |
|
|
|
|
|
106.159.910,84 |
102.879 |
| Summe der
Passiva |
|
|
|
1.575.237.503,74 |
1.556.456 |
| 1. |
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
|
7.277.798,33 |
|
7.203 |
|
c) Haftung
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
7.277.798,33 |
7.203 |
| 2. |
Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen |
|
|
49.926.921,36 |
|
98.284 |
|
|
|
|
|
49.926.921,36 |
98.284 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Zinserträge
aus |
|
|
|
|
|
|
a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
|
26.178.845,65 |
|
|
17.471 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte negative
Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
(24) |
|
b) festverzinslichen
Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
|
7.319.341,48 |
|
|
3.225 |
|
|
|
|
33.498.187,13 |
|
20.696 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
|
7.356.215,92 |
|
993 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte positive
Zinsen |
31.759,77 EUR |
|
|
|
(459) |
|
|
|
|
|
26.141.971,21 |
19.703 |
| 3. |
Laufende Erträge
aus |
|
|
|
|
|
|
a) Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
|
2.711.870,79 |
|
2.399 |
|
b) Beteiligungen |
|
|
996.624,18 |
|
603 |
|
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen |
|
|
0,00 |
|
181 |
|
|
|
|
|
3.708.494,97 |
3.183 |
| 4. |
Erträge aus
Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
|
11.248.006,91 |
|
11.247 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
|
553.704,94 |
|
669 |
|
|
|
|
|
10.694.301,97 |
10.579 |
| 7. |
Nettoertrag des
Handelsbestands |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 8. |
Sonstige betriebliche
Erträge |
|
|
|
3.030.477,50 |
1.490 |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
43.575.245,65 |
34.953 |
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
|
a) Personalaufwand |
|
|
|
|
|
|
aa) Löhne und
Gehälter |
|
11.736.563,45 |
|
|
10.819 |
|
ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
|
4.039.062,97 |
|
|
3.295 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung |
1.855.793,03 EUR |
|
|
|
(1.263) |
|
|
|
|
15.775.626,42 |
|
14.115 |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
6.695.350,23 |
|
5.712 |
|
|
|
|
|
22.470.976,65 |
19.827 |
| 11. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen |
|
|
|
670.432,38 |
832 |
| 12. |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
|
|
678.962,97 |
1.182 |
| 13. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
5.587.761,66 |
|
7.700 |
| 14. |
Erträge aus
Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
5.587.761,66 |
7.700 |
| 15. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
|
0,00 |
|
2.221 |
| 16. |
Erträge aus
Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
|
1.145.593,79 |
|
0 |
|
|
|
|
|
1.145.593,79 |
2.221 |
| 17. |
Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 18. |
Zuführungen zum
Fonds für allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
7.500.000,00 |
0 |
| 19. |
Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
|
7.812.705,78 |
3.191 |
| 20. |
Außerordentliche
Erträge |
|
|
0,00 |
|
0 |
| 21. |
Außerordentliche
Aufwendungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| 22. |
Außerordentliches
Ergebnis |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 23. |
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
|
4.495.552,14 |
|
2.344 |
| 24. |
Sonstige Steuern, soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen |
|
|
35.879,18 |
|
37 |
|
|
|
|
|
4.531.431,32 |
2.381 |
| 25. |
Jahresüberschuss |
|
|
|
3.281.274,46 |
810 |
| 26. |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
3.281.274,46 |
810 |
| 27. |
Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) aus anderen
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
3.281.274,46 |
810 |
| 28. |
Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
a) in die
Sicherheitsrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) in andere
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 29. |
Bilanzgewinn |
|
|
|
3.281.274,46 |
810 |
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde nach den für
Kreditinstitute geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.
In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz
3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der
Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine
anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung
gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c
Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung
der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen
(§§ 340 ff. HGB).
Forderungen
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute
(einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum
Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen
einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw.
Festzinsbindungsdauer verteilt.
Für akute Ausfallrisiken haben wir bei
Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden
Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach
den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung
IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten
Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die
Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten
Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von
zwölf Monaten geschätzt. Da zum Bilanzstichtag
die Ausgeglichenheit zwischen den erwarteten Verlusten und
den Bonitätsprämien nicht angenommen werden
konnte, wurde der 12-Monats expected loss um einen
Aufschlag von 30 % erhöht.
Wertpapiere
Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie
grundsätzlich auch die Wertpapiere des Anlagebestands
werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren
Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet. Bei Wertpapieren des
Anlagebestands, die nicht als hochliquide Aktiva anerkannt
sind und deren Fälligkeit vor dem 31.12.2029 liegt
werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur
Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich
um eine dauernde Wertminderung handelt.
Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben
wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum
Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die
Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die
Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in
Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai
2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem
illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in
denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen
konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten
Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen
unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater
Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde
liegt.
Anteile an einem Investmentvermögen (mit
Ausnahme von Immobilienfonds) werden, soweit kein
Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem
Rücknahmepreis bewertet.
Immobilienfonds ohne unmittelbare
Veräußerungsabsicht werden zu
Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine
Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände
mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich
Illiquiditätsabschlag bewertet.
Zum Bilanzstichtag bestanden
Wertpapierleihegeschäfte in Höhe von 4.845 TEUR.
Bei Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von
einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der
Wertpapiere aus. Insoweit bleiben verliehene Wertpapiere in
den ursprünglichen Bilanzposten.
Beteiligungen
Beteiligungen werden nach dem strengen
Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008
erfolgte bei neu erworbenen beweglichen
Vermögensgegenständen der Wechsel von der
degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage
der von der Finanzverwaltung veröffentlichten
AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte
Gebäude werden planmäßig mit den
höchsten steuerlich zulässigen Sätzen
abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte
Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von
10 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden
Grundsätzen ermittelte Wert von
Vermögensgegenständen über dem Wert, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es
sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung,
wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden
im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.
Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen
Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden
vollständig fortgeführt.
Geringwertige Vermögensgegenstände von
über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen
dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den
Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig
erfolgswirksam aufgelöst.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit
erforderlich werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem
Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen
Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs.
2 HGB mit dem Rechnungszins der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend
dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck
Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit
dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253
Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %.
Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Geschäftsjahre und der vergangen sieben
Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von
275 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen
für Pensionen wurden jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und
Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt.
Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde
unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der
Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die
Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw.
Zinseffekten einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im
sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen
an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit
ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und
Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der
Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF
(Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer
lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß §
14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des
Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen
übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die
Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung
unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus
Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von
Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich,
ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer
geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in
dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen
zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch
bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser
Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine
Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der
Periode eintritt.
Verlustfreie Bewertung der
zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie Zins-Swaps des Bankbuchs einem Saldierungsbereich
zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung
von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs
erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und
Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu
erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen
Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse
wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert
ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten
Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und
Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte
zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der
angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der
Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen
für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs
benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen
Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt.
Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung
des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß
§ 340g HGB vorgenommen.
Derivative Finanzinstrumente
Die zur Steuerung der globalen
Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden
in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen
Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und
waren somit nicht gesondert zu bewerten.
Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß
§ 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde
Währung lautenden Bilanzposten und der am
Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte
erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere
Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als
gegeben an, soweit eine Identität von Währung und
Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die
Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die
besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je
Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen
bzw. Aufwendungen ausgewiesen.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
BILANZ
Aktivseite
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Forderungen an die
eigene Girozentrale |
25.033 |
18.869 |
| - davon nachrangig |
5.000 |
--- |
| - Sonstige nachrangige
Vermögensgegenstände |
5.000 |
5.000 |
| Die Forderungen gliedern
sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: |
|
|
| Posten 3 b) andere
Forderungen |
|
|
| - bis drei Monate |
5.426 |
10.352 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
10.000 |
10.000 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
20.000 |
20.000 |
| - mehr als fünf
Jahre |
9.996 |
4.998 |
Posten 4: Forderungen an Kunden
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
10.656 |
6.211 |
| Die Forderungen gliedern
sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: |
|
|
| - bis drei Monate |
6.032 |
9.804 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
77.362 |
64.738 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
294.602 |
305.989 |
| - mehr als fünf
Jahre |
614.164 |
594.456 |
| - mit unbestimmter
Laufzeit |
22.760 |
19.807 |
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Im folgenden
Geschäftsjahr fällige Wertpapiere |
39.888 |
62.287 |
| - Börsenfähige
Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon
sind |
258.319 |
269.517 |
| -
börsennotiert |
224.400 |
239.770 |
| - nicht
börsennotiert |
33.919 |
29.747 |
| - Nicht mit dem
Niederstwert bewertet: |
|
|
| - Buchwert |
73.888 |
160.075 |
| davon entfällt auf
börsenfähige Wertpapiere |
73.888 |
160.075 |
| - Beizulegender
Zeitwert |
73.001 |
152.366 |
Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten
börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um
Wertpapiere die nicht als hochliquide Aktiva im Sinne der
aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen anerkannt sind
und deren Fälligkeit vor dem 31.12.2029 liegt.
Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon
aus, dass die Wertminderungen bei den wie
Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer
sind, weil es sich hierbei nur um marktzinsbedingte
Kursveränderungen sowie um Emittenten mit
einwandfreier Bonität handelt.
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Börsenfähige
Wertpapiere, davon sind |
36.809 |
44.299 |
| -
Börsennotiert |
1.181 |
5.261 |
| - nicht
börsennotiert |
35.628 |
39.038 |
Posten 7: Beteiligungen
Unter den Beteiligungen werden die Anteile an
folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen
nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen
Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Höhe des
Kapitalanteils |
Eigenkapital |
Ergebnis des
Geschäfts -jahres |
|
% |
TEUR |
TEUR |
| Deka Erwerbsgesellschaft
mbH & Co. KG, Neuhardenberg |
0,1 |
1.859.741
(31.12.2022) |
--- |
| Deutsche Sparkassen
Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d.
Höhe |
0,001 |
697.089
(30.09.2022) |
51.994
(2021/2022) |
|
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
München |
0,6 |
474.303
(31.12.2022) |
--- |
| VBG
Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG, München |
0,5 |
1.330.461
(30.06.2023) |
--- |
| Erwerbsgesellschaft der
S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg |
0,1 |
3.285.298
(31.12.2022) |
--- |
| IZB SOFT
Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München |
0,6 |
23.173
(31.12.2022) |
2 |
Darüber hinaus ist die Sparkasse
Aichach-Schrobenhausen an folgenden Unternehmen beteiligt,
die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
| Name und Sitz der
Gesellschaft |
Höhe des
Kapitalanteils |
|
% |
| Sparkassenverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
München (Stammkapital I) |
0,6 |
| Sparkassenverband Bayern
Körperschaft des öffentlichen Rechts,
München (Stammkapital II) |
0,9 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-
Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller
Höhe Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
Die Sachanlagen entfallen mit 2.794 TEUR auf
Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im
Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit
1.082 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Posten 13: Sonstige
Vermögensgegenstände
In diesem Posten sind nachrangige
Vermögensgegenstände in Höhe von 1 TEUR (im
Vorjahr 142 TEUR) enthalten.
Die Sparkasse hält als unbeschränkt
haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin.
Posten 14:
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält:
| ― |
186 TEUR (im Vorjahr 235 TEUR)
Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von
Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem
Nennbetrag, soweit dieser niedriger als der
Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und
Zinscharakter hat.
|
| ― |
5 TEUR (im Vorjahr 6 TEUR)
Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von
Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag,
soweit dieser höher ist als der
Ausgabebetrag.
|
Latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31.
Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag
der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare
Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive
Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den
Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die
wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren
aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen
und sonstigen Vermögensgegenständen. Die zum
Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen
benötigten absehbaren künftigen
Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus
unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den
Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren und den Rückstellungen.
Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter
Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,04 %
(Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich
Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an
Personengesellschaften resultierende, lediglich der
Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag
unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit
15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer
Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die
Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind,
bestehen nicht.
Entwicklung des
Anlagevermögens
|
|
|
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in
TEUR) |
|
|
|
Immaterielle
Anlagewerte |
Sachanlagen |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
| Entwicklung der
Anchaffungs-/Herstellungskosten |
|
|
|
|
|
Stand am
1.1. des Geschäftsjahres |
230 |
30.189 |
11.542 |
|
Zugänge |
--- |
377 |
131 |
|
Abgänge |
--- |
2.659 |
141 |
|
Umbuchungen |
--- |
--- |
--- |
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
230 |
27.907 |
11.532 |
| Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
|
|
|
|
Stand am
1.1. des Geschäftsjahres |
225 |
25.419 |
--- |
|
Abschreibungen im Geschäftsjahr |
3 |
668 |
--- |
|
Zuschreibungen im Geschäftsjahr |
--- |
--- |
--- |
|
Änderung der
gesamten Abschreibungen |
|
|
|
|
|
|
im Zusammenhang mit
Zugängen |
--- |
--- |
--- |
|
|
im Zusammenhang mit
Abgängen |
--- |
2.580 |
--- |
|
|
im Zusammenhang mit
Umbuchungen |
--- |
--- |
--- |
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
228 |
23.507 |
--- |
| Buchwerte |
|
|
|
|
|
Stand am
31.12. des Geschäftsjahres |
2 |
4.400 |
11.532 |
|
Stand am
31.12. des Vorjahres |
5 |
4.770 |
11.542 |
| Bilanzposten |
Buchwert
31.12.2022*) |
Nettoveränderungen |
Buchwert
31.12.2023*) |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
227.507 |
- 75.951 |
151.556 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
56.014 |
1.407 |
57.421 |
| Beteiligungen |
20.479 |
324 |
20.803 |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
--- |
--- |
--- |
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
Passivseite
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
129.302 |
147.108 |
| - Durch eigene
Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten |
124.038 |
139.776 |
| Die Verbindlichkeiten
gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie
folgt: |
|
|
| Posten 1 b) mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
| - bis drei Monate |
8.530 |
28.829 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
10.846 |
10.872 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
42.621 |
48.842 |
| - mehr als fünf
Jahre |
67.261 |
76.515 |
Posten 2: Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
7 |
6 |
| Die Verbindlichkeiten
gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie
folgt: |
|
|
| Posten 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten |
|
|
| - bis drei Monate |
2 |
2 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
6.754 |
6.802 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
22 |
19 |
| - mehr als fünf
Jahre |
46 |
43 |
| Posten 2 b bb) andere
Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
|
|
| - bis drei Monate |
84.826 |
5.029 |
| - mehr als drei Monate
bis ein Jahr |
87.647 |
506 |
| - mehr als ein Jahr bis
fünf Jahre |
61.867 |
607 |
| - mehr als fünf
Jahre |
957 |
--- |
Posten 4:
Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller
Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 6:
Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
22 TEUR (im Vorjahr 28 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem
Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit
ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der
Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und
Zinscharakter hat.
Mehrere Posten betreffende Angaben
Vermögensgegenstände und
Schulden in fremder Währung
Auf Fremdwährung lauten
Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 2.236
TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 2.125
TEUR.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN
POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH
Posten 2: Andere Verpflichtungen
Wir gehen derzeit mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen
Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in
Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen
Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse
keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Posten 1. a): Zinserträge aus
Kredit- und Geldmarktgeschäften
Im Posten "Zinserträge aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften" sind Erträge aus der
Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 5 TEUR
(im Vorjahr 1 TEUR) enthalten.
Posten 2: Zinsaufwendungen
Im Posten "Zinsaufwendungen" sind Aufwendungen aus
der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des
Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe
von 2 EUR (im Vorjahr 130 EUR) enthalten.
Posten 5: Provisionserträge -
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
Die wesentlichen an Dritte erbrachten
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
entfallen auf die Vermittlung von Produkten der
Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge,
Immobilien und Investmentzertifikate).
Posten 8: Sonstige betriebliche
Erträge
Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der
Gewinn- und Verlustrechnung enthält als wesentlichen
Einzelbetrag Erträge in Höhe von 1.922 TEUR aus
der Veräußerung von Grundstücken und
Gebäuden.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von 1 TEUR (im Vorjahr 7 TEUR) und Erträge aus der
Änderung des Diskontierungszinssatzes von
Rückstellungen in Höhe von 22 TEUR (im Vorjahr
232 EUR) enthalten.
Posten 12: Sonstige betriebliche
Aufwendungen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| In diesem Posten sind
enthalten: |
TEUR |
TEUR |
| - Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung |
2 |
3 |
| - Aufwendungen aus der
Aufzinsung bzw. der Änderung des
Diskontierungssatzes von Rückstellungen |
235 |
690 |
Posten 29: Bilanzgewinn
Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 in seiner für den 25.06.2024
vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für
die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn
vollständig der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
Ausschüttungssperre
Am Abschlussstichtag bestehen gemäß §
253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der
Berechnung der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und
der vergangenen sieben Geschäftsjahre)
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
275 TEUR.
Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in
Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
Sicherheitsrücklage dotiert wurde.
Beeinflussung des Jahresergebnisses
durch steuerrechtliche Vorschriften
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen fällt
aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des
§ 1 MiStG nicht in den Anwendungsbereich der
Mindestbesteuerung.
SONSTIGE ANGABEN
Derivative Finanzinstrumente
Die Arten und der Umfang derivativer
Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu
Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender
Aufstellung zusammengestellt:
| Derivative
Finanzinstrumente |
|
Nominalbeträge |
|
nach
Restlaufzeiten |
|
| - in TEUR - |
Bis 1 Jahr |
1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
Insgesamt |
| Zinsrisiken |
|
|
|
|
| Zinsswaps |
--- |
40.000 |
--- |
40.000 |
| Davon
Handelsgeschäfte |
--- |
--- |
--- |
--- |
| Davon
Deckungsgeschäfte |
--- |
40.000 |
--- |
40.000 |
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte
derivative Finanzinstrumente
| - in TEUR - |
Nominalbeträge |
Zeitwert positiv |
Zeitwert negativ |
Buchwert |
Bilanzausweis |
| Zinsrisiken |
|
|
|
|
|
| Zinsswaps
1 |
40.000 |
--- |
389 |
--- |
--- |
1 Zinsswaps mit negativen Marktwert von 389 TEUR
dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos
und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen
Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher
sind sie nicht gesondert zu bewerten.
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte
als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf
Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die
Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den
Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.
Angaben zu nicht passivierten
pensionsähnlichen Verpflichtungen
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche
Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um
den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen
Gemeinden (ZVK).
Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und
Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei
werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein
Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock
aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der
Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%)
7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz
bleibt im Jahr 2024 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des
mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses
die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 10.026 TEUR betrugen
im Geschäftsjahr 2023 777 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n.
F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F.
für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2
EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis
beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anzugebene Betrag auf 12.441 TEUR.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden,
unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung
der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1%
und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005
G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als
Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der
die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten
Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern
die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Hierfür liegen gemäß der Einschätzung
des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023
für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr
bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem
Gutachten die Angemessenheit der
rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des
Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des
versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der ZVK.
Gesamtbezüge des Vorstandes und
des Verwaltungsrates
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in
Höhe von 793 TEUR gewährt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten
für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
Gesamtbezüge in Höhe von 115 TEUR.
Pensionsrückstellungen und
-zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des
Vorstandes und deren Hinterbliebene
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren
Hinterbliebene wurden 651 TEUR gezahlt; die
Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis
betrugen am 31.12.2023 8.980 TEUR.
Kreditgewährungen an Vorstand und
Verwaltungsrat
Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an
Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 525 TEUR
gewährt.
Honorare für den
Abschlussprüfer
Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes
Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie §
340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres
Jahresabschlusses. Für
Abschlussprüfungsleistungen fielen im
Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 173
TEUR an. Die Aufwendungen für andere
Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 30 TEUR und
entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer
erbrachte Leistungen gemäß § 89
Wertpapierhandelsgesetz.
Verwaltungsrat und Vorstand
Verwaltungsrat
| Vorsitzender: |
Harald Reisner |
1. Bürgermeister
der Stadt Schrobenhausen |
bis 30.04.2023 |
|
Klaus Habermann |
1. Bürgermeister
der Stadt Aichach |
ab 01.05.2023 |
| 1. Stellvertretender
Vorsitzender: |
Klaus Habermann |
1. Bürgermeister
der Stadt Aichach |
bis 30.04.2023 |
|
Harald Reisner |
1. Bürgermeister
der Stadt Schrobenhausen |
ab 01.05.2023 |
| 2. Stellvertretender
Vorsitzender: |
Mirko Ketz |
1. Bürgermeister
des Marktes Pöttmes |
|
| Mitglieder: |
Helmut Beck |
Polizeibeamter i.R. |
|
|
Hartmut Siegl |
Geschäftsführer IBS Planungen GmbH |
|
Josef
Königbauer |
Geschäftsführer Südstärke GmbH
i.R. |
|
|
Mario Pettinger |
Justizfachkraft |
|
|
Prof. Dr. Günther
Schalk |
Rechtsanwalt |
|
|
Dieter Saliger |
Abteilungsleiter Finanz Informatik GmbH & Co.
KG |
|
Michael Strauch |
Schreinermeister |
|
Vorstand
| Vorsitzende: |
Birgit Cischek |
| Mitglieder: |
Rainer Wörz |
|
Michael Appel |
Mitarbeiter / -innen
| Im Jahresdurchschnitt
wurden beschäftigt: |
2023 |
| Vollzeitkräfte |
113 |
| Teilzeit- und
Ultimokräfte |
102 |
|
215 |
| Auszubildende |
14 |
| Insgesamt |
229 |
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
|
Vorstand |
| Birgit Cischek |
Rainer Wörz |
Michael Appel |
Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
| Vorsitzender des
Verwaltungsrats |
| Klaus Habermann |
Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz
2 KWG
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023
("Länderspezifische
Berichterstattung")
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen hat keine
Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende
Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre
Geschäftstätigkeit als regional tätige
Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die
Tätigkeit der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen besteht
im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere
rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden
entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu
gewähren.
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen definiert den
Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der
Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge,
Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc.,
Erträge aus Gewinngemeinschaften etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen,
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 43.575
TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im
Jahresdurchschnitt 171.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.813 TEUR.
Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.496 TEUR. Die
Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen hat im
Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen
erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Aichach-Schrobenhausen, bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023
bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von
der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass
alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis
der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Forderungen an Kunden aus
dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
Zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im
Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Das Risiko für den Abschluss
Die Identifikation eines
Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer
Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem
risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und
Ermessensspielräume, die sich durch die
wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers
sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben.
Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem
risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat
wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss,
insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.
Unsere Vorgehensweise in der
Prüfung
Im Rahmen unseres risikoorientierten
Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren
zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten
gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur
ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von
Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und
Funktionsprüfung unterzogen.
Darüber hinaus führten wir aussagebezogene
Prüfungshandlungen in Form von
Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements
durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen
Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach
Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen
Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts-
und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten
Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer
ordnungsgemäßen Handhabung des
Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit
hinreichender Sicherheit eine Rückführung der
Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern
dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung
zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der
Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden
Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener
Kreditsicherheiten gewürdigt.
Unsere Schlussfolgerungen
Auf Basis der durchgeführten
Prüfungshandlungen konnten wir uns von der
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an
Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen
Kreditgeschäft überzeugen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen,
und um ausreichende geeignete Nachweise für die
Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahres-abschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Sparkasse ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Sparkasse vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter
anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der
Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen
Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten
waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese
Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10
EU-APrVO:
Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung
i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in
Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur
Abschlussprüfung für das geprüfte
Unternehmen erbracht:
| ― |
Prüfung des
Wertpapierdienstleistungs- und
Depotgeschäfts
|
| ― |
Bestätigung
gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG
|
| ― |
Prüfung gemäß
Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk
|
Verantwortliche
Wirtschaftsprüfer
Die verantwortliche Wirtschaftsprüferin für
die Prüfung ist Frau Beate Dierolf.
München, den 21. Mai
2024
Prüfungsstelle
des Sparkassenverbandes Bayern
| Öttl |
Dierolf |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüferin |
BERICHT
DES VERWALTUNGSRATES ÜBER SEINE TÄTIGKEIT ALS
AUFSICHTSORGAN
Der Verwaltungsrat hat im Berichtsjahr 2023 die ihm
nach Sparkassengesetz, Sparkassenordnung und Satzung
obliegenden Aufgaben wahrgenommen. In
regelmäßigen Sitzungen hat sich der
Verwaltungsrat über die Geschäftsführung und
die geschäftliche Entwicklung laufend informiert.
Weiter oblagen dem Verwaltungsrat die Aufstellung des
Voranschlages der Handlungskosten und des
Investitionsplanes sowie die Überwachung der
Geschäftsführung und der Geschäftspolitik
der Sparkasse.
In seiner Sitzung am 18. April 2024 hat der
Verwaltungsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung und
den vorliegenden Lagebericht gebilligt. Die Feststellung
hat der Verwaltungsrat nach dem Eingang des
uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern in
seiner Sitzung am 25. Juni 2024 vorgenommen.
Nach Durchführung der Jahresabschlussbuchungen
verbleibt ein Bilanzgewinn von 3.281.274,46 €. Nach
dem Beschluss des Verwaltungsrates wird dieser Gewinn in
voller Höhe der Sicherheitsrücklage
zugeführt.
In 5 Sitzungen wurden 66 Beschlüsse gefasst. Den
Verwaltungsratsmitgliedern, die sich in vorbildlicher Weise
für die Belange der Sparkasse Aichach-Schrobenhausen
eingesetzt haben, sei an dieser Stelle der Dank für
ihre wertvolle Tätigkeit ausgesprochen.
Aichach, den 25. Juni
2024
| DER VORSITZENDE DES
VERWALTUNGSRATES |
| Harald Reisner |
| Erster
Bürgermeister der Stadt Schrobenhausen |
|