Design & Holz, Inhaber Ernst Fahrbüchel e.K.
Selbe AdresseVeredlung von Holzwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Beckel seit 7.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weßling GmbHStolbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20101. Allgemeine Angaben 1. Gesellschaftskapital: 25.000,00 € Stammkapital 3. Geschäftsführer: Frau Dipl.-Kffr. Uta Mosecker-Weßling Stolberg Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in der Fassung des BilMoG (§§ 238 ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. 2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. 3. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. 4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wird grundsätzlich die zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis) verrechnet. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungs-/Herstellungskosten von mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € wurden im Vorjahr gemäß § 6 Abs. 2a EStG dem Sammelposten zugeführt. Dieser Sammelposten ist im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit je 20% aufzulösen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wird, wenn deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten netto mehr als 150,00 € bis 410,00 € betragen, eine Sofortabschreibung vorgenommen. 5. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Aus Gründen der Vereinfachung der Bestandsaufnahme wurden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die regelmäßig ersetzt wurden, nur geringen Veränderungen in der Zusammensetzung unterliegen und von nachrangiger Bedeutung sind, mit einem Festwert angesetzt. Der Festbewertung liegt eine körperliche Bestandsaufnahme zum 31.12.2008 zugrunde. Die Bewertung erfolgt mit den tatsächlichen Anschaffungskosten. 6. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 7. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. 8. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. 2. Die Restlaufzeit der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände ergibt sich aus der Bilanz. 3. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. Weiterhin sind Rückstellungen gebildet für Tantiemeverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen und Gewährleistungen. 4. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanz. 5. Die Vorschriften des BilMoG wurden erstmals für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 angewendet. Es sind keine Ansatz- und Bewertungspositionen vorhanden, die zu einer zwingenden Aufstellung einer abweichenden Steuerbilanz führen. Es liegt eine sogenannte "Einheitsbilanz" vor. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum Abschlußstichtag nicht. 2. Ergebnisverwendungsvorschlag: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.601,21 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Stolberg, den 20. Juli 2010 für die Geschäftsführung Dipl.-Kffr. Uta Mosecker-Weßling Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.657,79 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.881,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2011 festgestellt. |
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