Medientechnik Werheit GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.479,00 |
33.739,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.479,00 |
33.739,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.049,49 |
2.343,32 |
| I.
Vorräte |
2.370,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.959,02 |
756,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.720,47 |
1.586,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.287,72 |
26,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.816,21 |
36.108,32 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.772,73 |
28.157,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.000,00 |
11.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
7.842,16 |
10.942,64 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
385,11 |
-3.100,48 |
| B.
Rückstellungen |
7.586,09 |
2.499,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.457,39 |
5.451,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.457,39 |
5.451,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.816,21 |
36.108,32 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2018
A. Allgemeines
(1) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
(2) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(3) Die Gesellschaft ist gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
(4) Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B. Angaben zur
Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
Medientechnik Werheit
GmbH
bis 16. August 2018
MIG Medien Investitions Gesellschaft mbH
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Firmensitz laut
Registergericht:
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Köln
bis 16. August 2018
Düsseldorf
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Registereintrag:
|
Handelsregister
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Registergericht:
|
Köln
bis 16. August 2018
Düsseldorf
|
Registerart:
|
HRB
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Register-Nr.:
|
95722
bis 16. August 2018
67195
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C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Pflichtangaben
(1)
Bilanzierungswahlrechte und
Bilanzierungshilfen wurden nicht ausgeübt bzw.
nicht in Anspruch genommen.
(2) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig linear sowie zeitanteilig auf den
Monat des Zugangs abgeschrieben (§ 253 HGB).
Einzelheiten sind dem als Anlage II
beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur
Höhe von € 250,00 netto wurden, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe
abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungskosten über € 250,00 (netto) liegen,
aber den Betrag von € 1.000,00 (netto) nicht
übersteigen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a
EStG ein Sammelposten eingerichtet, in dem alle
entsprechenden Wirtschaftsgüter des jeweiligen
Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten
wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(3) Die
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet und
aktiviert. Etwaige Anschaffungsnebenkosten wurden, sofern
erforderlich, aktiviert.
(4)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Das
übrige Umlaufvermögen ist, sofern gegeben,
mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
(5) Die Posten der
aktiven
Rechnungsabgrenzung wurden gemäß den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB i.V.m.
§ 5 Abs. 5 EStG angesetzt und
beinhalten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlußstichtag. Die Bewertung erfolgte zum
zeitanteiligen Nennbetrag.
(6) Das
gezeichnete Kapital in Höhe von €
25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe
eingezahlt.
(7) Die
Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt
zum Bilanzstichtag € 11.000,00 (Vorjahr €
11.000,00). Im Jahr 2016 wurde, gemäß Beschluss
der Gesellschafterversammlung vom 16.04.2016, ein Betrag in
Höhe von € 11.000,00 in die Kapitalrücklage
eingezahlt. Es handelt sich um eine Kapitalrücklage im
Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
(8) Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
(9) Die
Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen und
wurden unter Berücksichtigung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
In Fremdwährung valutierende Schuldposten
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Jonas Werheit Kaufmann, Köln.
(2) Herr Wofgang Werheit, Kaufmann, Köln, hat
Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
(3) Im Geschäftsjahr 2018 betrug die
durchschnittliche Beschäftigtenzahl 0 (Null)
Angestellte.
(4) Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in
Höhe von € -385,11 mit dem bestehenden
Verlustvortrag in Höhe von € -7.842,16 zu
saldieren und auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 07. November 2019
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gez. Jonas Werheit
(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2019 festgestellt.
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