Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 19443
Eingetragen
27.5.2013
Branche
GlasergewerbeAnbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiFußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Gegenstand
Fassaden-, Maler- und Maurerarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dijana Cosic
seit 27.5.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Mathias Cosic
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Staßfurt, OT Atzendorf
12.500 €
50.00%
Mathias Cosic
Staßfurt, OT Atzendorf
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cosic Fassaden GmbH

Staßfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

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31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 232.326,00 227.195,00
I. Sachanlagen 232.326,00 227.195,00
B. Umlaufvermögen 273.590,04 330.020,98
I. Vorräte 112.591,78 14.077,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125.079,29 265.921,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.436,83 13.034,45
davon gegen Gesellschafter 49.787,20 78.160,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.918,97 50.022,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.694,54 20.639,90
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 115.015,06
Aktiva 636.625,64 577.855,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 483,50
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 24.516,50 -30.684,92
III. Jahresfehlbetrag 115.498,56 55.201,42
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 115.015,06
B. Rückstellungen 23.974,00 19.484,00
C. Verbindlichkeiten 612.651,64 557.888,38
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 326.167,43 290.582,13
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 286.484,21 267.306,25
Passiva 636.625,64 577.855,88

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Cosic Fassaden GmbH mit Sitz in Staßfurt OT Atzendorf wurde am 12.03.2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 19443 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet.

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von € 115.015,06. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet. Weil jedoch die bestehenden Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Fälligkeiten getilgt wurden und die Geschäftsführerin von einer positiven Unternehmensfortführung ausgeht, liegt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses kein Insolvenztatbestand im Sinne der Insolvenzordnung vor.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter („GWG) mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr bis zu einem Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Erzeugnisse und fertige mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Rückstellung für Gewährleistung beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko. Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5 % des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung nicht berücksichtigt wird.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.

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Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.654,38 57.696,04 225.061,52
Vorjahr 888,43 23.159,79 284.586,51
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.776,37 0,00 0,00
Vorjahr 68.169,36 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 124.396,61 0,00 0,00
Vorjahr 172.324,29 0,00 0,00
Insgesamt 221.827,36 57.696,04 225.061,52
Vorjahr 241.382,08 23.159,79 284.586,51

Bei den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (1.) handelt es sich um Finanzierungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die gleichzeitig als Sicherheit für die jeweiligen Verbindlichkeiten dienen.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 26 Arbeitnehmer beschäftigt.

Frau Dijana Cosic war im Berichtsjahr zur alleinigen Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

 

Magdeburg, den 20.06.2024

gez. Cosic, Dijana

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt.

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