Cosic Fassaden GmbH
Hauptstraße 7, 39443 Staßfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dijana Cosic seit 27.5.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Mathias Cosic | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cosic Fassaden GmbHStaßfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva scroll
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 20231. Allgemeine Angaben Die Cosic Fassaden GmbH mit Sitz in Staßfurt OT Atzendorf wurde am 12.03.2013 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 19443 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet. Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die Offenlegungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ von € 115.015,06. Die Gesellschaft ist damit bilanziell überschuldet. Weil jedoch die bestehenden Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Fälligkeiten getilgt wurden und die Geschäftsführerin von einer positiven Unternehmensfortführung ausgeht, liegt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses kein Insolvenztatbestand im Sinne der Insolvenzordnung vor. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter („GWG) mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr bis zu einem Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten, die unfertigen Erzeugnisse und fertige mit ihren Herstellungskosten aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nominalwert angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Rückstellung für Gewährleistung beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko. Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5 % des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung nicht berücksichtigt wird. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zu Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB) Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst. scroll
Bei den Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (1.) handelt es sich um Finanzierungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die gleichzeitig als Sicherheit für die jeweiligen Verbindlichkeiten dienen. 5. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft durchschnittlich 26 Arbeitnehmer beschäftigt. Frau Dijana Cosic war im Berichtsjahr zur alleinigen Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 20.06.2024 gez. Cosic, Dijana sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt. |
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