Vetys
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
520.777,89 |
538.429,39 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
45.269,50 |
55.777,00 |
| II.
Sachanlagen |
396.289,50 |
403.433,50 |
| III.
Finanzanlagen |
79.218,89 |
79.218,89 |
| B.
Umlaufvermögen |
563.841,79 |
609.253,21 |
| I.
Vorräte |
301.566,63 |
240.703,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
221.344,13 |
263.825,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.293,14 |
10.299,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.931,03 |
104.724,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
35.910,15 |
22.754,70 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
66.458,92 |
68.298,57 |
| Aktiva |
1.186.988,75 |
1.238.735,87 |
Passiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
244.034,11 |
243.350,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
28.800,00 |
28.800,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
98.452,79 |
98.452,79 |
| III.
Gewinnrücklagen |
31.680,00 |
31.680,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
85.101,32 |
84.417,36 |
| davon
Gewinnvortrag |
84.417,36 |
84.349,52 |
| B.
Rückstellungen |
88.595,78 |
128.364,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
854.358,86 |
867.021,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
275.684,19 |
226.560,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
578.674,67 |
640.460,69 |
| Passiva |
1.186.988,75 |
1.238.735,87 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vetys GmbH ist im Amtsgericht Köln unter HR
Abteilung B mit der Nr. 22858 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Vetys GmbH, Köln, ist auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) (§§
238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB wird teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Gegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen sind nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagegegenstände
linear und pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige
Vermögensgegenstände im Wert zwischen 250 und 1.000
EUR werden in einem Sammelposten erfasst und mit
jährlich 20% abgeschrieben. Im Übrigen wird auf die
Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen.
Unter den
Finanzanlagen wird eine Beteiligung von rund 0,5 % am
Stammkapital der point S Deutschland GmbH mit Sitz in
Ober-Ramstadt ausgewiesen. Die Anteile haben einen Nennbetrag
von EUR 10.300,00; darüber hinaus hat die
Gesellschaft ein Aufgeld i.H.v. EUR 68.818,89
übernommen.
Die unter den
Vorräten ausgewiesenen Waren sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Waren,
die sich seit mehr als zwei Jahren im Lager befinden, sind
zur Berücksichtigung des Niederstwertprinzips teilweise
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen worden.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nennwert bilanziert. Einzelwertberichtigungen sind in
angemessener Höhe auf die zweifelhaften Forderungen
gebildet. Die Pauschalwertberichtigung ist mit 1 % des um die
Umsatzsteuer und die Einzelwertberichtigungen bereinigten
Forderungsbestandes bemessen. Sämtliche Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Stichtagswert
angesetzt.
Die
Liquiden Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag
angesetzt. Es ist voll eingezahlt.
Die
Kapitalrücklage ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Die
Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage
und für die im Geschäftsjahr 1997 erteilte
Versorgungszusage an einen Geschäftsführer
gebildet. Die Bewertung erfolgte mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB,
§ 253 Abs. 2 HGB).
Die im versicherungsmathematischen Gutachten über
die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen verwandten
Annahmen werden nachfolgend aufgeführt:
Bewertungsverfahren: Projected Unit Credit
Method (PUC Methode)
Sterbetafeln: "Richttafeln 2018 G" von
Prof. Dr. Klaus Heubeck
Rechnungszins: 1,79% p.a.
| Gehaltstrend: |
0,00% p.a. |
| Rententrend: |
2,00% p.a. |
| Fluktuation: |
0,00% p.a. |
| Pensionsalter: |
65 Jahre |
Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer
angenommenen Laufzeit von 10 Jahren ergibt, abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Die Differenz zwischen 7 und 10 Jahren führt gem.
Pensionsgutachten zu einem
ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von
EUR 40.453.
Die Verpflichtung aus der Pensionszusage wird mit den
korrespondierenden Ansprüchen aus dem
Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2
HGB saldiert ausgewiesen. Es ergibt sich demnach ein aktiver
Überhang in Höhe von EUR 66.458,92 aus der
Saldierung der Verpflichtung in Höhe von
EUR 468.997,00 und dem Deckungsvermögen in
Höhe von EUR 535.455,92. Dabei übersteigt der
handelsrechtliche Zeitwert des Deckungsvermögens dessen
steuerlichen Aktivwert um EUR 78.769,86. In der Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend der Aufwand aus der
Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (EUR 35.183,00)
mit dem Ertrag aus dem Deckungsvermögen
(EUR 50.791,35) unter den Zinserträgen saldiert
ausgewiesen.
Die
Rückstellungen sind gem. § 249 HGB gebildet
und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bemessen. Dabei sind alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Einzelheiten über die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten zeigt die folgende Übersicht:
|
bis 1 Jahr
|
|
1-5 Jahre
|
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
|
EUR
|
|
EUR
|
- Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstituten
|
76.241,03
|
|
549.535,77
|
|
20.897,12
|
- erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
503,98
|
|
0,00
|
|
0,00
|
- Verbindlichkeiten aus L
+ L
|
162.619,07
|
|
0,00
|
|
0,00
|
- sonstige
Verbindlichkeiten
|
36.320,11
|
|
0,00
|
|
8.241,78
|
Summe
|
275.684,19
|
|
549.535,77
|
|
29.138,90
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt EUR 350.419,25 (Sicherungsübereignung
zweier Hebebühnen und
Raumsicherungsübereignung des Warenlagers,
Zession Forderungen L+L, Buchstaben A bis Z).
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen sind
Verpflichtungen aus Mietverträgen (bei angenommener
Restlaufzeit bis 31.07.2032) und Leasingverträgen in
Höhe von EUR 2,0 Mio zu nennen.
Haftungsverhältnisse sind nicht zu nennen.
SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 20
Mitarbeiter in fester Anstellung.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführer Frau Margarita Meilchen, Herr Frank
Döring und Herr Benjamin Schubert, allesamt Kaufleute,
geführt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe nach § 285 Nr. 9 a) HGB wird
gemäß § 288 HGB verzichtet.
Köln, 21. September
2023
gez.
Margarita Meilchen, Geschäftsführerin
gez.
Benjamin Schubert, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2023
festgestellt. |