SPANO GmbH Spannsysteme und NormalienLiquidiert

09569 Oederan, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 6778
Eingetragen
9.11.1992
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für WerkzeugmaschinenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Konstruktion, Herstellung, Vertrieb sowie Import und Export von Vorrichtungen, Lehren, Normalien, Spannsystemen, Baugruppen und Teilen für vorrangig metallverarbeitende Industrie.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Engelbrecht
seit 30.3.2005
Prokura
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

SPANO GmbH Spannsysteme und Normalien

Oederan

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 343.658,13 401.945,73
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.442,71 13.462,82
II. Sachanlagen 333.215,42 388.482,91
B. Umlaufvermögen 423.687,03 357.297,49
I. Vorräte 188.900,45 159.549,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 127.546,58 181.522,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 107.240,00 16.226,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.774,42 15.301,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 776.119,58 774.544,86

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 431.282,30 340.624,18
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 12.194,55 12.194,55
III. Gewinnrücklagen 166.135,60 166.135,60
IV. Gewinnvortrag 111.164,84 172.777,33
V. Jahresüberschuss 90.658,12 -61.612,49
B. Rückstellungen 27.200,00 27.900,00
C. Verbindlichkeiten 317.637,28 406.020,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 157.513,35 206.029,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 776.119,58 774.544,86

Anhang zum 31.12.2014

I. Allgemeine Angaben

Die Bilanz- und die Gewinn- und Verlustrechnung der Spano GmbH, Oederan, zum 31.12.2014 sind entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff., 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des DMBilG aufgestellt. Der Anhang wurde nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Hinzugefügt wurde auf der Passivseite die Bilanzposition "Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG".

Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden. Den Zahlen in der Bilanz zum 31.12.2014 wurden die Zahlen der Bilanz zum 31.12.2013 gegenübergestellt.

Bei der Gliederung der Bilanz wurde von dem Wahlrecht des § 268 Abs. 1 HGB, die Bilanz unter vollständiger oder teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen, kein Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des DMBilG.

Von der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

II. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens unter Nennung der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Bei den Immateriellen Wirtschaftgütern handelt es sich um Lizenzen für Software sowie um den Geschäftswert, der mit Vertrag vom 27.01.2009 von der ALGEWA AG Maschinenbau für den Geschäftsbereich "Knotenheftmaschinen" erworben wurde. Es handelt sich um den Kundenstamm und Konstruktionszeichnungen. Er wird mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten werden aus dem Anschaffungspreis abzüglich Erlösschmälerungen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten ermittelt. Die Abschreibungen werden linear berechnet. Der Geschäftswert wird über 10 Jahre abgeschrieben, da es sich um Konstruktionszeichnungen und den Kundenstamm einer Produktion durch Maschinen handelt, deren betriebswirtschaftliche Nutzung länger als 5 Jahre beträgt.

Die Zugänge zu den Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten werden aus dem Anschaffungspreis abzüglich Erlösschmälerungen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten ermittelt. Die Abschreibungen für sämtliche Sachanlagen werden mit den Sätzen für Normalabschreibung berechnet. Für alle beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert zwischen 150 € und 1.000 € wird analog zu der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen waren nicht erforderlich. Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Innerhalb des Vorratsvermögens wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu Anschaffungskosten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB ermittelt, wobei auch das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 HGB beachtet wird. Der niedrigere beizulegende Wert wird retrograd aus den Absatzmarktpreisen ermittelt, um eine verlustfreie Bewertung sicherzustellen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden auf Forderungen gegen Unternehmen vorgenommen, die sich im laufenden Insolvenzverfahren befinden. Für das allgemeine Ausfallrisiko, für Zinsverluste und Skontoabzüge besteht eine Pauschalwertberichtigung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten mit € 2.354,37 eine Forderung nach Verrechnung mit Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen.

Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand wurden mit dem Nennbetrag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen ausgewiesen, die erst in Folgeperioden zu Aufwand werden. Der darin enthaltene Zinsaufwand für aufgenommene Kredite sowie das Disagio (€ 2.194,00) wird über die Laufzeit der Kredite bzw. über den Finanzierungszeitraum linear abgeschrieben.

Das Stammkapital beträgt € 51.129,19 (DM 100.000,00).

Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 HGB wurde im Rahmen der Sachgründung gebildet in Höhe des Betrages, um den die übernommenen Aktiva die übernommenen Passiva und das gezeichnete Kapital sowie die Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 DMBilG überstiegen haben.

Die Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG stammt aus der DM-Eröffnungsbilanz. Sie wurde gebildet, weil das Vermögen abzüglich der Schuldposten in der DM-Eröffnungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers das vertraglich festgelegte Stammkapital überstieg.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Restlaufzeiten sowie die Sicherheiten sind in Anlage 2 erläutert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter SRP GmbH. Sie umfassen ein langfristiges Darlehen, laufende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 30.566,89, sowie die Verbindlichkeiten aus bestehender umsatzsteuerlicher Organschaft.

III. Sonstige Angaben

Alleinige Gesellschafterin ist die SRP Maschinen Anlagen und Beteiligungen GmbH, Chemnitz.

Die Gesellschaft beschäftigte zum 31.12.2014 insgesamt 28 Arbeitnehmer und 2 Auszubildende.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist

Frau Dipl.-Ing. Sabine Pöhlmann, Schwarzenbach/Saale.

Auf die Angabe der Geschäftsführer-Vergütung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Oederan, im April 2015

Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

 

Oederan, im April 2015

gez. Frau Dipl.-Ing. Sabine Pöhlmann

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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