Elektron
GmbH
Warnemünde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.099,00 |
5.547,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.099,00 |
5.547,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.182,71 |
31.978,99 |
| I.
Vorräte |
9.663,68 |
10.864,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.220,31 |
2.319,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.298,72 |
18.794,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.371,56 |
758,99 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.449,14 |
1.042,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.102,41 |
39.327,87 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.062,00 |
2.062,00 |
| III.
Verlustvortrag |
28.669,48 |
23.400,38 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
10.406,25 |
5.269,10 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.449,14 |
1.042,89 |
| B.
Rückstellungen |
15.538,98 |
11.178,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.563,43 |
28.149,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.645,62 |
18.182,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.102,41 |
39.327,87 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2011
Elektron GmbH, Rostock
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Elektron GmbH, Rostock,
für das Geschäftsjahr 2011 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenden
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses
freiwillig die Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
Im Anhang wird von den Erleichterungen gem. §
288 HGB Gebrauch gemacht.
II.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
2.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr
unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten - vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen -
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode vorgenommen.
Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertugen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen werden
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten bzw.
Passivposten beizubehalten, haben wir von diesen
Wahlrechten kein Gebrauch gemacht.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir
von diesen Wahlrechten entsprechend Gebrauch gemacht.
3.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich zum 01.
Januar 2010 ein Auflösungsbetrag von 2.062,00 EUR, der
gem. Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB erfolgsneutral in die
Gewinnrücklage eingestellt wurde. Der unter den
Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich
nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung
gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und
der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens
betragen 9.657,00 EUR, der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Pensionsrückstellung beträgt
23.228,00 EUR. Es wurde eine Abzinsung der
Pensionsrückstellung in Höhe von 1.122,00 EUR
vorgenommen sowie ein Zinsertrag aus
Deckungsvermögen in Höhe von 514,00 EUR
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten,
Personalkosten und Aufbewahrung gebildet.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
4.
Gesetzliche Vertreter
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2011 Dieter Brinkmann.
Rostock, im 29. August 2012
Dieter Brinkmann
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012 festgestellt.
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