Elektron GmbHLiquidiert

18119 Rostock, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 590
Eingetragen
10.9.1990
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Handel und Service von Heimelektronik, funktechnischen Anlagen, elektrotechnischen Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Brinckmann
seit 7.11.2013
Liquidator
Peter Lewerenz
seit 7.11.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektron GmbH

Warnemünde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.099,00 5.547,00
I. Sachanlagen 4.099,00 5.547,00
B. Umlaufvermögen 30.182,71 31.978,99
I. Vorräte 9.663,68 10.864,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.220,31 2.319,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.298,72 18.794,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.371,56 758,99
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.449,14 1.042,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.102,41 39.327,87

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 2.062,00 2.062,00
III. Verlustvortrag 28.669,48 23.400,38
IV. Jahresfehlbetrag 10.406,25 5.269,10
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 11.449,14 1.042,89
B. Rückstellungen 15.538,98 11.178,00
C. Verbindlichkeiten 31.563,43 28.149,87
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 21.645,62 18.182,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.102,41 39.327,87

Anhang zum Geschäftsjahr 2011

Elektron GmbH, Rostock

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Elektron GmbH, Rostock, für das Geschäftsjahr 2011 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenden Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt.

Im Anhang wird von den Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.

II. Erläuterungen zur Bilanz

  1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

  2. Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen.

Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertugen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet.

Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren ermittelt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten bzw. Passivposten beizubehalten, haben wir von diesen Wahlrechten kein Gebrauch gemacht.

Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir von diesen Wahlrechten entsprechend Gebrauch gemacht.

  3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz

Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich zum 01. Januar 2010 ein Auflösungsbetrag von 2.062,00 EUR, der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB erfolgsneutral in die Gewinnrücklage eingestellt wurde. Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 9.657,00 EUR, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensionsrückstellung beträgt 23.228,00 EUR. Es wurde eine Abzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von 1.122,00 EUR vorgenommen sowie ein Zinsertrag aus
Deckungsvermögen in Höhe von 514,00 EUR berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten, Personalkosten  und Aufbewahrung gebildet.

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

  4. Gesetzliche Vertreter

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2011 Dieter Brinkmann.

 Rostock, im 29. August 2012

Dieter Brinkmann
 
 
(Geschäftsführer)
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012 festgestellt.

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