R & R-BETH GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Mathias Riedel seit 27.8.2012 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EFS Elektro-Filter-System GmbHBad LobensteinJAHRESABSCHLUSS zum 03. Juli 2012Bilanz zum 03. Juli 2012EFS Elektro-Filter-System GmbH Anlagen- und Maschinentechnik f. Elek., Bad LobensteinAKTIVA
EFS Elektro-Filter-System GmbH, Bad LobensteinA. Allgemeine Angaben Die EFS GmbH wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung zum 29.06.2012 aufgelöst. Die Eintragung ins Handelsregister B Jena erfolgte am 27.08.2012. Der Jahresabschluss der EFS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die gem. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen wurden bei der Aufstellung des Anhangs in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierunqs- und Bewertungsmethoden einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500,00 € auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 €. Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 2.010,86 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 22.900,01 € verrechnet. Der verbleibende Gewinnvortrag in Höhe von 20.889,15 € wird auf neue Rechnung in die Liquidationsbilanz vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Lobenstein, den 30.09.2013 gez. Lars Riedel gez. Torsten Pasold |
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