Thomas Ullrich GmbHLiquidiert

15366 Hoppegarten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 8815
Eingetragen
22.11.2005
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
die Durchführung von Sanitärinstallationsarbeiten jeglicher Art und der Handel mit gewerbespezifischem Material

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Ullrich
seit 7.5.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

15366 Hönow, Ebereschenweg 10
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Thomas Ullrich GmbH

Hönow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 11,00
I. Sachanlagen 11,00
B. Umlaufvermögen 12.031,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.026,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4,76
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.579,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.621,82

Passiva

31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag 53.094,55
III. Jahresüberschuss 5.515,19
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -22.579,36
B. Rückstellungen 5.311,40
C. Verbindlichkeiten 29.310,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.621,82

Anhang


 
Grundlagen der Rechnungslegung
 
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet.
 
Die Unternehmung ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 I HGB.
 
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Gliederung der Bilanz ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt.
   
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
 
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
 
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. den §§ 252 bis 256.
Bei der Bewertung sind die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 279 bis 283 HGB angewendet worden.
 
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bewertet.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare  Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
 
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bewertet.
 
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
 
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.
 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

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