Advisa
Tiger GmbH
Probstzella
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.560,00 |
31.203,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.560,00 |
31.203,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.567,27 |
35.324,67 |
| I.
Vorräte |
23.414,00 |
28.608,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.701,86 |
3.332,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.451,41 |
3.383,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.736,27 |
3.329,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
63.863,54 |
69.857,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.301,01 |
25.097,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
301,01 |
97,90 |
| B.
Rückstellungen |
2.781,20 |
2.632,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.781,33 |
42.127,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.409,19 |
28.760,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
63.863,54 |
69.857,47 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
Advisa Tiger GmbH für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 sind nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB)
unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden der entsprechende Betrag des
vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß §
265 Absatz 2 HGB gegenübergestellt. Die
Vorjahreszahlen sind gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht dem aktuellen Rechtsstand nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepaßt worden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im einzelnen ist zu
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten erfaßt und wird, soweit
abnutzbar, um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände durchwegs in linearer Form
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Wert von €uro 150,oo werden im Jahr des Zugangs
aufwandswirksam voll abgeschrieben. Anlagegüter bis
€uro 1.000,oo sind entsprechend steuerlichen
Vorschriften im Rahmen einer Poolbildung erfaßt und
werden planmäßig als Bewertungseinheit
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über
fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten oder zu den am Bilanz-stichtag
niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in
Form von erforderlichen Einzelwert-berichtigungen bzw.
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag werden,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Dotierung sind die voraussichtlichen Verpflicht-ungen bzw.
Kosten zugrundegelegt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
notwendig sind.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluß enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte nicht. Die Erfassung der
Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchführung
erfolgte in €uro.
III. Angaben zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2010
vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Vorräte
Das Vorratsvermögen umfaßt Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie zum Bilanzstichtag in Arbeit
befindliche Aufträge.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mithin
innerhalb eines Jahres fällig.
4. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
aufgenommen und durch gleichlautende Saldenmitteilungen
dokumentiert.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Vorausbezahlte Aufwendungen für das
Berichtsfolgejahr sind aktivisch als
Rechnungs-abgrenzungsposten ausgewiesen.
6. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
(Nennbetrag gemäß § 42 Absatz 1
GmbHG) beträgt laut Gesellschaftsvertrag €uro
25.000,00 und ist in vollem Umfang geleistet.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten die
Steuerrückstellungen sowie die übrigen
Rückstellungen für die voraussichtlichen Kosten
der Gewährleistungsverpflichtungen, der
Jahresabschlußarbeiten sowie der gesetzlich
normierten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. In den Verbindlichkeiten
sind Gesellschafteransprüche mit T€ 2 enthalten.
9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Unternehmung erstreckte sich im Wesentlichen auf den
Unternehmensgegenstand, insbesondere den Handel und die
industrielle Herstellung von Terrassenüberdachungen,
Freisitzen und Windschutzseiten, den Vertrieb von
Messeneuheiten sowie die Überführung und den
Handel mit PKWs und PKW-Anhängern.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
oblag die
Geschäftsführung Herrn Robert Hunstiger,
07330 Probstzella. Der vorgenannte
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Weitere Angaben
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs.
4 HGB nicht angegeben.
Vorschüsse oder Kredite wurden der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäftsführungsorgane wurden auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Rechte und Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3
GmbHG gegenüber Gesellschafter sind in den
Bilanzerläuterungen erwähnt (s.o).
Probstzella, 30.06.2010
gez. Robert Hunstiger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2011 festgestellt.
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