Horst Kosche GmbHLiquidiert

53797 Lohmar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 2785
Eingetragen
13.12.1988
Branche
Veredlung von HolzwarenBearbeitung und Veredlung von HolzGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Hölzern und Werkstoffen aller Art sowie die serienmäßige Ummantelung und Lackierung von Holz-, Kunststoff- und Metallprofilen.

Historie

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Management

NameRolle
Tanja Kaboth
seit 19.3.2003
Geschäftsführer
Michael Kosche
seit 19.3.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horst Kosche GmbH

Lohmar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.048,00

1.223,00

II. Finanzanlagen

0,00

7.616,59

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

14.582,24

16.382,05

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

508,12

2.739,74

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

694,95

2.690,76

C. Rechnungsabgrenzungsposten

352,32

93,77

D. Aktive latente Steuern

4.056,00

3.246,00

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

155.246,48

143.603,04

Summe Aktiva

176.488,11

177.594,95



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

148.572,00

150.605,00

C. Verbindlichkeiten

27.916,11

26.989,95

Summe Passiva

176.488,11

177.594,95

ANHANG

I.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Horst Kosche GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.

§ 264 II HGB

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.

§ 265 I HGB

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.

§ 265 II HGB

Zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Art. 67 VIII 2 EGHGB

Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

II.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein:

Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden wer­den im Abschluss ausgewie­sen.

Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich aus­geübt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.

Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear vorgenommen.

So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Ansonsten erfolgte eine Einstellung in einen auf fünf Jahre zu verteilenden Sammelposten.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert gem. § 253 III HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen.

Steuerrückstellungen sind nicht zu passivieren.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften.

§ 284 II 5 HGB

In die Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III.

Erläuterungen zur Bilanz

Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.

§ 285, 13 HGB

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht abgeschrieben.

§ 285, 28 HGB

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.

§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.

§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.

§ 285, 25 HGB

Anteile oder Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25 waren nicht vorhanden.

§ 268 IV 1 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.

§ 268 VI HGB

In die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. § 255 III HGB bestanden nicht.

§ 285, 28 HGB

Eine Aktivierung von Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden Wert, die einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht vorgenommen.

§ 285, 28 HGB

Latente Steuern, die der Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegen, wurden i.H.v. EUR 4.056,00 (Vorjahr: EUR 3.246,00) aktiviert.

§ 264c II 9 HGB

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen.

§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.

§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.

§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.

Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.

§ 282, 24 HGB

Die Bewertung der Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach der "projected unit credit method" ohne weitere Trendannahmen mit dem pauschalen Rechnungszins von 4,53 % zum Bilanzstichtag (Vorjahr: 4,88 %) vorgenommen.

Art. 67 II EGHGB

Vom Wahlrecht der Verteilung wurde kein Gebrauch gemacht.

§ 268 V 1 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR 27.916,11 (Vorjahr: EUR 26.989,95).

§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR 0,00).

IV.

Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Frau Tanja Kaboth und Herr Michael Kosche.

§ 285, 9 c HGB

Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.

§ 285, 11 HGB

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen Unternehmen.

§ 285, 11 c HGB

Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.

§ 285, 9-11 HGB

Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.

§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden nicht.

 

Lohmar, den 01. Dezember 2015

gez. Tanja Kaboth, Michael Kosche

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.12.2015

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