Horst
Kosche GmbH
Lohmar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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1.048,00
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1.223,00
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II. Finanzanlagen
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0,00
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7.616,59
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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14.582,24
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16.382,05
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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508,12
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2.739,74
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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694,95
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2.690,76
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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352,32
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93,77
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D. Aktive latente Steuern
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4.056,00
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3.246,00
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E. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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155.246,48
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143.603,04
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Summe Aktiva
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176.488,11
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177.594,95
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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0,00
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0,00
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B. Rückstellungen
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148.572,00
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150.605,00
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C. Verbindlichkeiten
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27.916,11
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26.989,95
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Summe Passiva
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176.488,11
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177.594,95
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ANHANG
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I.
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Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
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Der Jahresabschluss der Horst
Kosche GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu
beachten.
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Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die GmbH
eine "kleine Kapitalgesellschaft".
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Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren
Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft
verbesserte.
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§ 264 II HGB
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Besondere Umstände, die
dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen
nicht vor.
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§ 265 I HGB
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Die Form der Darstellung,
insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung, wurde beibehalten.
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§ 265 II HGB
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Zu jedem Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende
Vorjahresvergleichswert angegeben.
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Art. 67 VIII 2 EGHGB
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Eine Anpassung der
Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) nicht.
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Soweit dieser Anhang keine
Angaben über sonstige, nach den §§
264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte
enthält, haben diese im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
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II.
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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Allgemein:
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Von Bilanzierungswahlrechten
wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu
bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden
werden im Abschluss ausgewiesen.
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Steuerliche Ansätze und
Wahlrechte wurden für Handels- und
Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich
ausgeübt.
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Das Sachanlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von
der Finanzverwaltung aufgestellten
Abschreibungstabellen angesetzt.
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Die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen wurden linear
vorgenommen.
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So genannte geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig,
im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben. Ansonsten erfolgte eine Einstellung
in einen auf fünf Jahre zu verteilenden
Sammelposten.
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Die Vorräte werden zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Sofern der beizulegende Wert gem. §
253 III HGB niedriger ist, wurde dieser
angesetzt.
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Bei den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen wird
allen erkennbaren Risiken durch angemessene
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
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Pauschale Wertberichtigungen
auf Forderungen wurden nicht vorgenommen.
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Steuerrückstellungen sind
nicht zu passivieren.
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Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so
bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung
getragen wird.
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Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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§ 284 II 3 HGB
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Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht
vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte durch die
erstmalige Anwendung der durch das BilMoG
geänderten Vorschriften.
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§ 284 II 5 HGB
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In die Herstellungskosten
wurden keine Zinsen für Fremdkapital
einbezogen.
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§ 285, 5 HGB
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Abschreibungen aufgrund rein
steuerlicher Vorschriften wurden nicht
vorgenommen.
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§ 280 III HGB
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Aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
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III.
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Erläuterungen zur Bilanz
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Art. 44 I 4 EGHGB
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Aktivierte Aufwendungen
für Währungsumstellung auf Euro sind
nicht vorhanden.
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§ 268 II 1 HGB
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Aufwendungen für die
Ingangsetzung oder Erweiterung des
Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.
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§ 285, 13 HGB
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Ein Geschäfts- oder
Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht
abgeschrieben.
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§ 285, 28 HGB
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Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
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§ 265 III 1 HGB
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Eine Mitzugehörigkeit zu
anderen Posten entfällt.
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§ 265 VII 2 HGB
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Eine Zusammenfassung von Posten
im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.
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§ 285, 19 HGB
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Angaben zu Buchwerten oder
beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im
Anlagevermögen sind nicht zu machen.
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§ 285, 25 HGB
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Anteile oder Anlageaktien an
Investmentvermögen i.S.v. § 285 Nr. 25
waren nicht vorhanden.
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§ 268 IV 1 HGB
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Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden
nicht (Vorjahr: EUR 0,00).
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§ 42 III GmbHG
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Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestanden nicht (Vorjahr: EUR
0,00).
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§ 274 II 2 HGB
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Eine als Bilanzierungshilfe
ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht
vorhanden.
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§ 268 VI HGB
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In die aktive
Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem.
§ 255 III HGB bestanden nicht.
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§ 285, 28 HGB
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Eine Aktivierung von
Vermögensgegenständen mit dem
beizulegenden Wert, die einer
Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB
unterliegen, wurde nicht vorgenommen.
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§ 285, 28 HGB
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Latente Steuern, die der
Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB
unterliegen, wurden i.H.v. EUR 4.056,00 (Vorjahr:
EUR 3.246,00) aktiviert.
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§ 264c II 9 HGB
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Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen.
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§ 29 IV 2 GmbHG
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Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch
Wertaufholungen sind nicht erfolgt.
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§ 268 I 2 HGB
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Die Bilanz wurde nicht unter
Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung
aufgestellt.
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§ 274 I 1 HGB
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Eine Rückstellung für
latente Steuern wurde nicht gebildet.
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Art. 28 II, 48 VI EGHGB
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Angaben zu Fehlbeträgen zu
Rückstellungen für laufende Pensionen
sind nicht zu machen.
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§ 282, 24 HGB
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Die Bewertung der
Pensionsrückstellung wurde unter Verwendung
der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
nach der "projected unit credit method" ohne
weitere Trendannahmen mit dem pauschalen
Rechnungszins von 4,53 % zum Bilanzstichtag
(Vorjahr: 4,88 %) vorgenommen.
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Art. 67 II EGHGB
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Vom Wahlrecht der Verteilung
wurde kein Gebrauch gemacht.
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§ 268 V 1 HGB
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Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v. EUR
27.916,11 (Vorjahr: EUR 26.989,95).
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§ 285, 1 a HGB
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Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).
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§ 285, 1 b HGB
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Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind, bestanden nicht (Vorjahr: EUR 0,00).
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§ 42 III GmbHG
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Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht
(Vorjahr: EUR 0,00).
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§ 268 VII HGB
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Haftungsverhältnisse
i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten)
bestanden auf den Bilanzstichtag nicht (Vorjahr:
EUR 0,00).
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IV.
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Sonstige Angaben
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§ 285, 10 HGB
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Geschäftsführer der
Gesellschaft waren im Berichtsjahr Frau Tanja
Kaboth und Herr Michael Kosche.
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§ 285, 9 c HGB
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Vorschüsse, Kredite und
Haftungsverhältnisse zugunsten der
Geschäftsführung bestanden auf den
Bilanzstichtag nicht.
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§ 285, 11
HGB
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Die Gesellschaft hält
keine Beteiligungen von mindestens 20 % an anderen
Unternehmen.
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§ 285, 11 c HGB
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Die Gesellschaft ist nicht
unbeschränkt haftender Gesellschafter anderer
Unternehmen.
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§ 285, 9-11 HGB
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Gem. § 286 III und IV HGB
können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c,
11 und 11 a HGB unterbleiben.
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§ 268 VII HGB
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Haftungsverhältnisse
i.S.v. § 251 HGB bestanden nicht.
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Lohmar, den 01. Dezember
2015
gez.
Tanja Kaboth, Michael Kosche
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 01.12.2015
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