Harrer
GmbH
Sengenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.543,00 |
18.882,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
80,00 |
315,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.463,00 |
18.567,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
154.570,66 |
99.032,36 |
| I.
Vorräte |
4.500,00 |
200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
149.693,78 |
78.411,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
376,88 |
20.420,57 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.912,15 |
13.152,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
188.025,81 |
131.066,85 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
38.152,49 |
50.613,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.759,66 |
-12.460,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-18.912,15 |
-13.152,49 |
| B.
Rückstellungen |
92.103,36 |
95.624,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.922,45 |
35.442,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
188.025,81 |
131.066,85 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Harrer GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleineKapitalgesellschaft.
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten,
·Ausleihungen zum Nennwert,
·unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert und
·sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handelsrechtlichen Regelungen nach dem folgenden Verfahren
durchgeführt: laufzeitadäquater Durchschnittszins
der vergangenen 7 Jahre bzw. durchschnittlicher Marktzins
bei unterstellter Restlaufzeit von 15 Jahren
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Unverzinsliche Rückstellungen werden
gegebenenfalls um eine geschätzte Inflationsrate
erhöht sowie mit dem aktuellen Zinssatz der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten nicht Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
4. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 5 Jahre festgelegt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden |
EUR 274.975,00 |
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte |
EUR 193.336,83 |
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
·Keine
·
5. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des Geschäftsführers: Herr Alois
Harrer
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Latente Steuern
Die Bestimmungen des § 274a Nr. 5 HBG wurden in
Anspruch genommen.
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