Prima-Food
Holding GmbH
Espelkamp
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.130.162,89 |
13.061.007,69 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.800,00 |
57.536,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.163.904,48 |
9.576.013,28 |
| III.
Finanzanlagen |
3.927.458,41 |
3.427.458,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.422.288,36 |
4.920.355,20 |
| I.
Vorräte |
4.133.472,90 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.595.239,84 |
4.304.927,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
871.129,68 |
1.216.195,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
693.575,62 |
615.428,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
61.093,08 |
53.054,89 |
| Aktiva |
20.613.544,33 |
18.034.417,78 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.684.741,50 |
14.099.983,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.949.983,07 |
13.592.802,89 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.584.758,43 |
357.180,18 |
| B.
Rückstellungen |
1.232.076,62 |
982.841,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.696.726,21 |
2.951.593,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.154.606,21 |
2.291.513,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
442.120,00 |
560.080,00 |
| Passiva |
20.613.544,33 |
18.034.417,78 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Prima-Food Holding GmbH mit Sitz in Espelkamp,
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen
unter der Nummer HR B HRB 8941 eingetragen. Die
Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB aus.
Der Jahresabschluss der Prima-Food Holding GmbH wurde
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 264 ff. HGB), den Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
2.
Bilanzierung und Bewertung
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich nach handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Im Wirtschaftsjahr angeschaffte bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurden in voller
Höhe abgeschrieben.
Weitere Erläuterungen zum Anlagevermögen
sind der Anlage zum Anhang zu entnehmen.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Der
Marktpreisentwicklung wird mit einer Abwertung auf einen am
Stichtag vorhandenen niedrigeren beizulegenden Marktwert
Rechnung getragen. Das Vorratsvermögen ist insgesamt
verlustfrei bewertet. Dabei werden auch Aspekte wie
Lagerdauer und Mindesthaltbarkeitsdatum mit einbezogen. Die
Gegenstände des Umlaufvermögens sind
grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben mit Euro 1.594.348,16
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Alle anderen
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
unter einem Jahr.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt
nach einem versicherungsmathematischen Gutachten unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,79 %.
Es wird die "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode)
unter Verwendung der Sterbetafeln RT 2018 G von Dr. Klaus
Heubeck zugrunde gelegt. Der handelsrechtlich zu
passivierende Rückstellungssollwert für zwei
Anwartschaften beträgt zum 31. März 2023
insgesamt Euro 647.071. Für die zur finanziellen
Absicherung der Versorgungszusagen abgeschlossenen
Versicherungen ergibt sich zum Bilanzstichtag ein
steuerlich zu aktivierender Rückkaufswert in Höhe
von Euro 126.734. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB
wird die Rückdeckungsversicherung mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung
wurde gem. § 253 Abs. 2 HGB der Rechnungszinssatz auf
Basis der letzten zehn Jahre gewählt, welcher für
2023 1,79% beträgt. Nach Maßgabe der
Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wird
eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in
Höhe von Euro 33.126 der sich aus der Ermittlung der
Rückstellung auf Basis des 7-Jahres- und des 10-Jahres
Durchschnittszinssatz ergibt, unterliegt einer
Ausschüttungssperre.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen vollständig mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten weisen mit einem Betrag von Euro
678.040,00 weisen eine Restlaufzeit von mehr als ein Jahr
auf. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt
Euro 152.332,79, davon haben Euro 100.000,00 eine
Restlaufzeit von über einem Jahr.
Grundsätzliche Änderungen in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu
verzeichnen.
3.
Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte
finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
Die Zahl der im Geschäftsjahr 2022/2023
durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 5 Mitarbeiter.
Auf Erläuterungen zur Höhe der
Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft geführt von:
Björn Gräber, Lübbecke
Jürgen Pöttker, Stemwede
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024
festgestellt.
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