Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 5005
Eingetragen
21.9.1992
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
Planung, Projektierung und Automatisierung von Maschinen und Anlagen sowie der dazugehörige Service.

Historie

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Management

NameRolle
Armin Kunkel
seit 25.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Armin Kunkel
75.00%
Hildegard Kunkel
25.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Armin Kunkel
Akazienweg 5, 63768 Hösbach
37.500 DM
75.00%
Hildegard Kunkel
Akazienweg 5, 63768 Hösbach
12.500 DM
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MSR-KUNKEL GMBH

Hösbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.236,00 1.718,00
B. Umlaufvermögen 665.461,47 711.171,05
davon Forderungen gegen Gesellschafter 239.734,42 232.731,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 666.697,47 712.889,05

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 478.793,74 445.443,32
B. Rückstellungen 54.850,00 39.744,00
C. Verbindlichkeiten 133.053,73 227.701,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 133.053,73 227.701,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 666.697,47 712.889,05

sonstige Berichtsbestandteile

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklassen des § 267a HGB n. F. als Kleinstkapitalgesellschaft. Die Möglichkeit auf Verzicht zur Offenlegung des Anhanges gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB n. F. wird nicht in Anspruch genommen.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

2.1. Angaben der angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss 2019 wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

2.1.1. Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für die Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet.

2.1.2. Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (4) HGB erforderlich waren, wurden diese vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Fremdwährungspositionen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich mit dem Nennwert gebildet.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Erfüllung notwendig waren. Preis- und Kostensteigerungen, sowie die generelle Abzinsungspflicht gem. § 253 Abs. 2 HGB wurden bei der Bewertung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG)

3.1. Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB:                  

Verbindlichkeiten Kreditinstitute:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €

erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €

Verbindlichkeiten L. und L.:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 118.133,04 €

Sonstige Verbindlichkeiten:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 14.920,69 €

3.2. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer der Gesellschaft ist

Herr Armin Kunkel

Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

3.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:

Sonstige Forderungen: 239.734,42 €
Sonstige Verbindlichkeiten: 0,00 €

3.4. Inanspruchnahme von Schutzklauseln

Die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

MSR Kunkel GmbH
gezeichnet, Hösbach den 03.09.2020

Armin Kunkel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2020 festgestellt.

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