MSR-KUNKEL
GMBH
Hösbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.236,00 |
1.718,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
665.461,47 |
711.171,05 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
239.734,42 |
232.731,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
666.697,47 |
712.889,05 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
478.793,74 |
445.443,32 |
| B.
Rückstellungen |
54.850,00 |
39.744,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133.053,73 |
227.701,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
133.053,73 |
227.701,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
666.697,47 |
712.889,05 |
sonstige Berichtsbestandteile
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die
Größenklassen des § 267a HGB n. F. als
Kleinstkapitalgesellschaft. Die Möglichkeit auf
Verzicht zur Offenlegung des Anhanges gem. § 264 Abs.
1 Satz 5 HGB n. F. wird nicht in Anspruch genommen.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
2.1. Angaben der angewandten Bewertungs- und
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss 2019 wurde auf der Grundlage der
Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
2.1.1. Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 - 251 HGB,
modifiziert durch die Sondervorschriften für die
Kapitalgesellschaften (§§ 268 - 274 HGB) wurden
beachtet.
2.1.2. Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB aufgestellt.
Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige
Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gem. § 253 (4) HGB erforderlich
waren, wurden diese vorgenommen.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
bilanziert.
Fremdwährungspositionen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich
mit dem Nennwert gebildet.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe der Beträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
die Erfüllung notwendig waren. Preis- und
Kostensteigerungen, sowie die generelle Abzinsungspflicht
gem. § 253 Abs. 2 HGB wurden bei der Bewertung von
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HBG)
3.1. Angaben nach § 285 Nr. 1
HGB:
Verbindlichkeiten Kreditinstitute:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0,00 €
Verbindlichkeiten L. und L.:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 118.133,04 €
Sonstige Verbindlichkeiten:
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre: 0,00 €
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 14.920,69 €
3.2. Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10
HGB:
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Armin Kunkel
Der Geschäftsführer ist von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
3.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Sonstige Forderungen: 239.734,42 €
Sonstige Verbindlichkeiten: 0,00 €
3.4. Inanspruchnahme von Schutzklauseln
Die Schutzklausel des § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
wurde in Anspruch genommen.
MSR Kunkel GmbH
gezeichnet, Hösbach den 03.09.2020
Armin Kunkel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2020 festgestellt.
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