megasoft
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
BILANZ
AKTIVA
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Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
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A. Anlagevermögen
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2.508.470,36
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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90.398,90
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II. Sachanlagen
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13.987,08
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III. Finanzanlagen
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2.404.084,38
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B. Umlaufvermögen
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3.379.153,56
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I. Vorräte
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24.224,68
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
3.433.567,23
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III. Wertpapiere
|
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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-78.638,35
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|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
62.078,32
|
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Summe Aktiva
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|
5.949.702,24
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
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A. Eigenkapital
|
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768.775,13
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I. Gezeichnetes Kapital
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200.000,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
196.225,52
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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372.549,61
|
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|
B. Rückstellungen
|
|
365.602,67
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
4.815.324,44
|
|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
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|
Summe Passiva
|
|
5.949.702,24
|
ANHANG
megasoft GmbH
Weyerstr. 41
42657 Solingen
| 1. |
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der megasoft GmbH für
das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni
2014 wurde nach den Vorschriften des HGB und der
relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach §
266 Abs. 1 und 2 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275 Abs. 1 und 2 HGB. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht
besteht, diese in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, werden
diese im Anhang dargestellt.
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| 2. |
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden:
| ― |
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu
den Anschaffungskosten aktiviert und
entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear
abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung
unterliegen.
|
| ― |
Sachanlagevermögen
wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den
Herstellungskosten aktiviert und
planmäßig abgeschrieben, sofern es
abnutzbar ist.
|
| ― |
Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen reduziert.
Sämtliche Vermögensgegenstände
werden linear abgeschrieben.
|
| ― |
Die Geringwertigen
Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem
Anschaffungswert bis 150 EUR werden im Jahr des
Zugangs sofort voll abgeschrieben.
|
| ― |
Zugänge des
Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig
abgeschrieben.
|
| ― |
Die Vereinfachungsregel
gemäß Abschnitt 44 (2) EStR wird bei
den beweglichen Vermögensgegenständen
angewendet.
|
| ― |
Vermögensgegenstände bei den
Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder zu einem entsprechend
niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich
zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips ausgenutzt.
|
| ― |
Die Aktivierung der
Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten nach der
FIFO- Methode (first-in, first-out) bzw. zu den
niedrigeren Marktpreisen zum
Bilanzstichtag.
|
| ― |
Vorratsgegenstände,
die überdurchschnittlich lange im Lager
waren oder nicht mehr entsprechend in der
Produktion verwendet werden können, wurden
abgewertet.
|
| ― |
Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden
Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
|
| ― |
Die Bewertung von
Forderungen an Kunden in fremder Währung
erfolgte zum Geldkurs unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit
dem Briefkurs angesetzt unter Beachtung des
Höchstwertprinzips.
|
| ― |
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
|
| ― |
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt
|
| ― |
Verbindlichkeiten wurden
zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern
die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten wurden
zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
|
|
| 2. |
Erläuterung zur Bilanz
| ― |
Anlagevermögen
Gegenstände des immateriellen
Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich
aus den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
|
| ― |
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zu
Nominalwerten angesetzt. Forderungen
mit Restlaufzeiten über einem Jahr
bestehen nicht
|
| ― |
Flüssige Mittel
Der Ansatz des Kassen- und Bankbestandes
erfolgt zum Nennwert.
|
| ― |
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die
Rückstellungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt. Unter den sonstigen
Rückstellungen werden hauptsächlich
Rückstellungen für
Jahresabschlusskosten und Personalkosten
ausgewiesen.
|
|
|
|
2013/2014
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
|
1.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
|
Commerzbank AG
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|
2.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
4.635.104,80 EUR
|
|
3.
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
180.219,64 EUR
|
|
|
4.815.324,44 EUR
|
| ― |
Verbindlichkeiten
erbindlichkeiten sind mit den höheren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
|
| ― |
Steuern vom Einkommen und
Ertrag:
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben
das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit nicht belastet.
|
| ― |
Beschäftigte Mitarbeiter
Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 5
Mitarbeiter (kaufmännische Angestellte)
beschäftigt.
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| ― |
Sonstige Angaben
Geschäftsführer war Herr Arne
Brucker. Auf Angaben der Bezüge der
Geschäftsführer wird gemäß
§ 286 Abs.4 HGB verzichtet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mietvertrag Räume Weyerstr. 41 Laufzeit
bis 30.06.2018.(48 Monate)
Miete: EUR 1.650,00 EUR 79.200,00
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Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
| 3. |
Sonstige Berichtsbestandteile
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde bislang nicht
festgestellt
Solingen, den 14. Juli
2017
gez.
Arne Brucker
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