Knacker
Einfach GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.018,00 |
10.349,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.018,00 |
10.349,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
129.565,42 |
294.543,20 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
170.163,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.598,19 |
43.095,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
121.967,23 |
81.283,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.296,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
137.583,42 |
308.188,50 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.399,93 |
33.328,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.328,14 |
-804,14 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
9.132,28 |
| IV.
Bilanzgewinn |
35.071,79 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
59.505,54 |
8.929,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.677,95 |
265.931,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.672,87 |
265.926,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
137.583,42 |
308.188,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Knacker Einfach GmbH ist nach den in § 267 a
HGB n.F. angegebenen Größenklassen eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
i.S. des § 267 Abs. 1 HBG sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG.
Von den eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß
§ 266 Abs. 1 HGB, der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 276 HGB, des
Anhangs gemäß §§ 284 ff in Verbindung
mit § 288 HGB und in Bezug auf die
Veröffentlichung wird teilweise Gebrauch gemacht.
Ein Abweichen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der Vorjahre ist nicht erfolgt.
Soweit Wahlrechte bestehen Angaben in der Bilanz oder
im Anhang zu machen, wurden diese in der Bilanz gemacht.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Kapital- und Beteiligungsverhältnisse haben
im Berichtsjahr keine Änderung erfahren.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Soweit handelsrechtliche und steuerliche
Bewertungswahlrechte übereinstimmend angesetzt werden
konnten, wurde davon Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu den Vorschriften des HGB waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge wurden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
und unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bankbestände und Bestände an liquiden
Mitteln sind in zutreffender Höhe (mit den Nennwert)
ausgewiesen und können durch Bankauszüge der
jeweiligen Kreditinstitute nachgewiesen werden.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
Die sonstigen Rückstellungen wurden zum
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Sie wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 HGB gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr ergaben sich keine
temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichem und
steuerrechtlichem Wertansatz der einzelnen
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten.
Hiernach bestand daher keine Notwendigkeit zur Bildung
einer Rückstellung für passive latente Steuern
gem. § 274 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge wurden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
III. Erläuterung zur Bilanz
Die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
wurden in Anspruch genommen.
IV. Erläuterungen zu den Aktiva
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von insgesamt 3.592,65 € enthalten
Forderungen gegenüber der Künstlersozialkasse in
Höhe von 2.738,42 € und gegenüber dem
Finanzamt in Höhe von 854,23 €.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 3.592,65 € haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
V. Erläuterungen zu den Passiva
Das gezeichnete Kapital über 25.000,00 €
entspricht dem Gesellschaftsvertrag und ist deckungsgleich
mit der Eintragung im Handelsregister.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und
wurde in Höhe von 25.000,00 € eingezahlt.
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
| Bilanzgewinn
01.01.2012 |
0,00 € |
| Jahresüberschuss
2012 |
120.071,79 € |
| Gewinnausschüttung
12.12.2012 |
85.000,00 € |
| Bilanzgewinn zum
31.12.2012 |
35.071,79 € |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben
vollumfänglich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
- aus Lieferungen und Leistungen beträgt:
1.553,94 €
- sonstige Verbindlichkeiten beträgt: 8.124,01
€
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 600,08
€.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten in fremder
Währung. Verbindlichkeiten i.S. des § 285 Abs. 1
Buchst. a und b HGB sind nicht vorhanden.
VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den
Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB i.V. mit § 276 HGB
erstellt.
Die Offenlegung wird nach Maßgabe des § 326
HGB unterlassen.
VII. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Anteilsbesitz:
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine
Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften.
Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die beiden
Geschäftsführer Herrn Matthias Krüger und
Herrn Oliver Welke geführt.
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Anlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
München, den
Matthias Krüger Geschäftsführer
Oliver Welke Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
2012 am 15.10.2013 festgestellt.
|