Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 819
Eingetragen
17.12.1976
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Verwaltung von Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Firma "Tiefbau Meißner GmbH & Co. KG." Die Gesellschaft kann ferner im In- und Ausland andere Unternehmen vertreten, deren Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Jens Walter Meißner
seit 30.9.2002
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Meißner GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 22.496,84
B. Anlagevermögen 230,44 230,44
I. Finanzanlagen 230,44 230,44
C. Umlaufvermögen 112.847,00 109.890,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 112.847,00 109.890,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.325,42 4.821,36
Bilanzsumme, Summe Aktiva 113.077,44 132.617,49

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 90.159,21 110.330,20
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -22.496,84 0,00
2. eingefordertes Kapital 3.067,75 25.564,59
II. Gewinnvortrag 84.765,61 80.723,43
III. Jahresüberschuss 2.325,85 4.042,18
B. Rückstellungen 400,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 22.518,23 20.687,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.741,21 6.360,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 113.077,44 132.617,49

Anhang

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der in § 252 ff. HGB vorgeschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265 HGB wurden eingehalten.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet.

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftjahr 2010 wurde bei selbstständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 in den Zugangsjahren 2008 bis 2009 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 wurde die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool, § 6 Abs. 2a EStG) angewandt.

Geschäftsführer von § 181 BGB befreit

Herr Jens Meißner

Herr Lutz Meißner

Prokura:

Herr Walter Meißner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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