MeißnerPlan GmbH
Selbe AdresseGewinnung von anderen Natursanden und Kies
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Walter Meißner seit 30.9.2002 | Geschäftsführer |
Lutz Günther Meißner seit 30.9.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meißner GmbHTroisdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangDie Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der in § 252 ff. HGB vorgeschriebenen allgemeinen Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265 HGB wurden eingehalten. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet. Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet. Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen. Für Anschaffungen ab dem Wirtschaftjahr 2010 wurde bei selbstständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, wurden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 150,00 in den Zugangsjahren 2008 bis 2009 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen Euro 150,00 und 1.000,00 wurde die lineare Abschreibungsmethode über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren (Abschreibungspool, § 6 Abs. 2a EStG) angewandt. Geschäftsführer von § 181 BGB befreit Herr Jens Meißner Herr Lutz Meißner Prokura: Herr Walter Meißner sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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