CS SECURITY
SERVICE GmbH
Mühlhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
40.638,00 |
42.964,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.638,00 |
42.964,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
81.596,45 |
83.719,49 |
| I.
Vorräte |
34.260,00 |
58.320,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.144,62 |
20.533,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.191,83 |
4.865,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
387,00 |
267,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
76.099,38 |
58.778,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
198.720,83 |
198.228,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
83.778,19 |
1.628,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.821,19 |
82.149,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
76.099,38 |
58.778,19 |
| B.
Rückstellungen |
6.400,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.320,83 |
196.228,68 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
135.131,86 |
136.128,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
198.720,83 |
198.228,68 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma CS SECURITY SERVICE GmbH, mit Sitz in
Mühlhausen, handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und des Anhangs wurde von
den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind im Anhang vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma CS SECURITY SERVICE
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet.
Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Die Pensionsrückstellung wurde für
Pensionsanwartschaften gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im
Geschäftsjahr linear vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material-
und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach
§ 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge
zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern
des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet.
Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 15.530,09)
Sonderposten mit Rücklageanteil
Es wurde kein Sonderposten mit Rücklageanteil
gebildet.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR
135.131,86 (VJ: EUR 93.518,02), mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren EUR 42.188,97 (VJ: EUR
45.100,17).
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Rangrücktrittserklärungen haben vorgelegen.
Eine positive Fortführungsprognose lag vor.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen per
31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR
16.431,93 (VJ: EUR 16.431,93) sowie Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt EUR 45.541,86 (VJ: EUR 39.635,53).
Die Forderungen im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG
stellen gleichzeitig Forderungen im Sinne § 285 Nr. 9c
HGB dar. Sie betreffen einen Anspruch welcher verzinst
wird.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Konstantinos
Kapsiohas
vertreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2012
festgestellt.
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