Regelungstechnik Tappe GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.678,00 |
7.682,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.678,00 |
7.682,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.506,78 |
21.410,09 |
| I.
Vorräte |
630,00 |
630,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.984,75 |
3.212,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.892,03 |
17.567,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
56,85 |
56,85 |
| Summe
Aktiva |
17.241,63 |
29.148,94 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.749,70 |
23.070,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
46.050,00 |
46.050,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.979,64 |
25.537,11 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.320,66 |
-2.557,47 |
| B.
Rückstellungen |
2.682,99 |
2.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
808,94 |
3.178,58 |
| Summe
Passiva |
17.241,63 |
29.148,94 |
Anhang
A. Angaben zur Form und Gliederung des Jahresabschlusses
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird im
Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen
Verhältnissen dargestellt.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
13.08.2020 wurde die Liquidation der Gesellschaft
beschlossen.
Der Jahresabschluss der Regelungstechnik Tappe
Gesellschaft mit beschränkter Haftung i.L. wurde auf
der Grundlage der gesetzlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gem.
§ 285 Nr.4 HGB wird gem. § 286 Abs.2 HGB
verzichtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
sowohl die Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Umrechnungs-methoden, die für alle Kaufleute, als auch
die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften
gelten, berücksichtigt.
Insbesondere wurden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätzeder Einzelbewertung, der Vorsicht,
der perioden-gerechten Zuordnung von Aufwendungen und
Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde nicht abgewichen.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde im Rahmen der erstmaligen Anwendung des
BilMoG soweit es notwendig war abgewichen.
Die Bewertung der Bilanzpositionen wurde im Einzelnen
wie folgt durchgeführt:
Entgeltlich erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die notwendigen Abschreibungen auf Immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden
linear entsprechend der ermittelten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei
Anschaffung im laufenden Geschäftsjahr erfolgte diese
pro rata temporis.
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht in
Anspruch genommen.
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten bewertet. Sofern die beizulegenden Werte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Kundenforderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken wurden ggf. durch angemessene
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen
berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Nominalwerten ausgewiesen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Sonstige Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bewertet.
C. Angaben zu einzelnen Bilanzposten
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr betragen EUR 727,97 (Vorjahr EUR 718,75).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beläuft sich auf
insgesamt EUR 808,94 (Vorjahr EUR 3.178,58).
Verbindlichkeiten aus Steuern liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von EUR 126,22 (Vorjahr EUR 126,22).
sonstige Berichtsbestandteile
14532 Stahnsdorf, 07. Janaur 2021
Geschäftsführer Herbert Tappe
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 07.01.2021
festgestellt.
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