Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Autohaus Wörner GmbHLiquidiert
74321 Bietigheim-Bissingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Edgar Wörner | 50.00% |
Peter Wörner | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Wörner GmbHBönnigheimJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BilanzAktiva
AnhangRECHTLICHE VERHÄLTNISSE
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. SONSTIGE FESTSTELLUNGEN Steuerliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Bietigheim-Bissingen unter der Steuer-Nr. 55083/00914 geführt. Wirtschaftliche Grundlagen Den Größenmerkmalen gem. § 267 Abs. 1 HGB zufolge, ist die Gesellschaft in die Klasse der kleinen Kapitalgesellschaften einzuordnen.
Die in der Bilanz unter Passiva C. ausgewiesene Verbindlichkeit enthält zur Deckung des Aktiven Fehlbetrages, Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen in Höhe von 579.206 EUR. AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB aufgestellt. Zum 01.01.2010 wurde die geänderten Vorschriften des BilMoG beachtet. Änderungen mussten nicht vorgenommen werden. II. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden entsprechend den Vorschriften nach §§ 253 bis 256 HGB Einzel bewertet. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, auch wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, sofern eine Realisierung bis zum Abschlussstichtag erfolgte. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten und soweit abnutzbar abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ausschließlich linear vorgenommen. Bei den Finanzanlagen wurde der Genossenschaftsanteil mit dem Nennwert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe sowie Warenvorräte wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Laufzeit betrug weniger als 1 Jahr. Die Rückstellung war daher nicht abzuzinsen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. IV. Sonstige Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage beigefügten Bruttoanlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Im einzelnen sind die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aus der Inventarliste ersichtlich. 2. Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HBG aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von 9.080,54 EUR. Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an bezogenen Materialien und Waren in Höhe von insgesamt 3.602,12 EUR (Vorj. 5.679,59 EUR). 4. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft - unverändert - von den Herren Edgar Wörner und Peter Wörner geführt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. 5. Angaben gem. § 42 III GmbHG Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern sind im Kontennachweis zur Bilanz und in den Erläuterungen zur Bilanz gesondert ausgewiesen. Die in der Bilanz in Höhe von 645.041 EUR ausgewiesenen Verbindlichkeiten enthalten zur Deckung des Aktiven Fehlbetrages i.H.v. 488.191 EUR, Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen i.H.v. 579.206 EUR. Gesellschafterliste gem. § 40 GmbHG n.F.
Der nachstehende Jahresabschluss per 31.12.2010 der Firma Autohaus Wörner GmbH wurde von mir aufgrund der gefertigten Buchführung und des Inventars, der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften und des Gesellschaftsvertrags erstellt. Ich habe mich von der Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Buchführung und des Inventars überzeugt. Die Wertansätze wurden auftragsgemäß in eingeschränktem Umfang geprüft: - Abstimmung der Salden der Geldkonten, der Debitoren- und Kreditorensaldenlisten mit den Sachkonten, - Überprüfung der Anlagekonten und der Erfolgskonten. Eine Prüfung der Wertansätze des Vorratsvermögens war nicht Gegenstand des Auftrags.
Bietigheim-Bissingen, den 20. April 2011 |
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