Unternehmensberatung
erah GmbHLiquidiert
31311 Uetze, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
r&p VISIONS GmbHUetzeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der r&p VISIONS GmbH, Uetze, zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB und § 42 GmbHG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde im Rahmen der Offenlegung Gebrauch gemacht. 2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie der Satzung aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 2.2.1. Aktiva Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. 2.2.2. Passiva Das Gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderte ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital wird gem. § 272 Abs. 1 HGB offen vom Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31.12.2010 nicht. 3. Sonstige Angaben 3.1. Mitglieder der Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: - Herr Rainer Hübert, BCM Consultant, Uetze und - Frau Petra Vorwerk, BCM Consultant, Uetze. Den Geschäftsführern ist Alleinvertretungsberechtigung erteilt worden und sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.2. Beteiligungen Die Gesellschaft ist Komplementärin der REX Management Systems GmbH & Co. KG, Uetze, ohne Einlage. 3.3. Sonstiges Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 03. November 2009 gegründet und beendete zum 31. Dezember 2009 ihr erstes Geschäftsjahr als Rumpfgeschäftsjahr. Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist somit nur bedingt möglich. Uetze, den 27. Dezember 2011
gez. Petra Vorwerk, Rainer Hübert (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.01.2012 |
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