MLS-GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.645,00 |
16.829,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.645,00 |
16.829,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.501,04 |
169.093,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
141.784,81 |
96.017,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
70.996,14 |
40.845,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.716,23 |
73.075,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
226.146,04 |
185.922,39 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.268,07 |
87.852,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
62.852,34 |
35.542,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.415,73 |
27.309,96 |
| B.
Rückstellungen |
38.832,19 |
40.132,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.045,78 |
57.937,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
92.885,78 |
57.937,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
226.146,04 |
185.922,39 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2016
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden neuen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches im Geschäftsjahr und den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden einzeln
bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis um
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt wurden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres wurden
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffung- oder Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Es
wird ausschließlich nach der linearen Methode
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EstG
im Erwerbsjahr voll als Betriebsausgaben abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von
angemessenen dotierten Einzelwertberichtigungen Rechnungen
getragen. Es wurde keine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der
im Voraus geleisteten Zahlungen bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB), sofern
die Abzinsung nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit
ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Im Posten sonstige Vermögensgegenstände
sind nicht befristete unverzinsliche Forderungen an die Bau
Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 0 (i.V. TEUR 2)
sowie Sicherheitseinbehalte der Auftraggeber in Höhe
von TEUR 70 (i.V. TEUR 40) enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr sind in Höhe von TEUR 79.357 (i.V. TEUR
53.646) ausgewiesen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
erstellt.
V. sonstige Pflichtangaben:
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr 2016 von Herrn
Ralf Michael Laskowski, Kaufmann, Jena
ausgeübt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2018 festgestellt.
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