Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 7378
Eingetragen
16.1.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Beratungsdienstleistungen, Fortbildungen und technische Entwicklungen zur Umsetzung von Online-Anwendungen.

Historie

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Management

NameRolle
Simon Köhler
seit 16.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Simon Köhler
61381 Friedrichsdorf, Talmühle 4
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

conpark GmbH

Butzbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5.373,00

8.597,00

II. Sachanlagen

1.402,00

2.043,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0

2.533,33

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.009,91

3.067,90

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

13.487,14

45.497,04

13.191,00

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

607,73

6282,30

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

76.785,57

53.337,64

Summe Aktiva

129.665,34

89.052,17



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

12.500

12.500

II. Verlustvortrag

65.837,64-

28.103,07-

III. Jahresüberschuss

23.447,93-

37.734,57-

nicht gedeckter Fehlbetrag

76.785,57

53,337,64

buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

4620,99

0,00

1. sonstige Rückstellungen

0,00

4620,99

422,94

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

56.577,19

54.011,64

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

15.064,77

9.473,66

3. sonstige Verbindlichkeiten

a) sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern

3.660,55

6.748,33

b) sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

8.122,27

6.676,80

c) sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

27.666,77

8.306,77

d) sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern

4.440,00

1737,41

e) übrige sonstige Verbindlichkeiten

9.242,80

124.774,35

0,00

D. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

270,00

1.674,62

Summe Passiva

129.665,34

89.052,17

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.

Bilanzierungsmethoden

2.

Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

1.

Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

2.

Haftungsverhältnisse

1.

Angaben zu G.u.V.-Posten

1.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

2.

Bildung von Bewertungseinheiten

1.

Sonstige Angaben

1.

Anteilsbesitz

2.

Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden für steuerliche Zwecke im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2015 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Einzahlungsbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden keine. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 10 T€ sind binnen eines Jahres fällig.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen den Alexander Köhler Forderungen in Höhe von 11 T€ und gegen den Gesellschafter Simon Köhler Verbindlichkeiten in Höhe von

27 T€. Die Gesellschafterkonten wurden verzinst.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

1.

Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer den beiden Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Simon Köhler alleine.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

Butzbach 13 April 2017

Simon Köhler

Geschäftsführer

 

Butzbach, den 13. April 2017

gez. Simon Köhler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.04.2017

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