Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Tonn + Orben GmbH
Auf dem Rullstein 7, 55595 Hargesheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Orben seit 5.10.2005 | Geschäftsführer |
Ralf Tonn seit 5.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf Tonn | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tonn + Orben GmbHDalbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGTonn + Orben GmbH Rechtliche Verhältnisse Firma: Tonn + Orben GmbH Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: Dalberg Ort der Geschäftsleitung: Dalberg Eintragung ins Handelsregister: Bad Kreuznach, HRB Nr. 4021 Gegenstand des Unternehmens: KFZ. - Handel und Werkstatt Geschäftsjahr: Kalenderjahr 01.01. - 31.12.2010 Stammkapital: 25.564,59 € Gesellschafter: Herr Torsten Orben, Kfz.-Meister, Hargesheim, 50% Herr Ralf Tonn, Kfz.-Meister, Dalberg, 50% Tonn + Orben GmbH Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die zulässigen Abschreibungen angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, den Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens soweit durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung von Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagenverzeichnis in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf € 0,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung von Steuererklärungen und Rückstellung für Tantieme. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug 0,00 €. latente Steuern Von der Erleichterung des § 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird Gebrauch gemacht. Der Meinung des IDW (IDW-ERS HFA 27,Tz .19; IDW RS HFA 30, Tz. 69) wird nicht gefolgt. sonstige Pflichtangaben Gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war: Torsten Orben Ralf Tonn Kirchstr. 24 Gräfenbachstr. 27 und 55595 Hargesheim 55595 Dalberg
Hargesheim, den 28. Februar 2011 Torsten Orben Ralf Tonn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.02.2011 |
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