Draw and More GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pierre-Alexander Sausmikat seit 8.5.2023 | Geschäftsführer |
Martin Johannes Blach seit 8.6.2022 | Geschäftsführer |
Gerd Dr. Jaeger seit 20.12.2013 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Hessen - vertreten durch den Hessischen Minister der Finanzen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LOTTO Hessen GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Die LOTTO Hessen GmbH (LOTTO Hessen) führt im Auftrag der Hessischen Lotterieverwaltung (HLV) auf Basis des "Gesetzes zur Neuregelung des Glückspielrechts" vom 17. Juni 2021 (GVBI. 2021, 25) die Lotterien LOTTO 6aus49 (Ziehung am Samstag und Ziehung am Mittwoch), Eurojackpot (Ziehung am Freitag und Ziehung am Dienstag), KENO, TOTO (Auswahl- und Ergebniswette), die Zusatzlotterien (Spiel 77, SUPER 6 und plus 5), die Lotterie GENAU, die Sofortlotterie, die Sportlotterie sowie die Online-Games durch. Die Einzelheiten sind in dem mit der HLV geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag in seiner Fassung vom 07. Dezember 2016 geregelt. Mit Zustimmung des Gesellschafters sowie der Genehmigung des Ministeriums des Innern und für Sport veranstaltete LOTTO Hessen auch im Berichtsjahr die Privatlotterie GlücksSpirale sowie ebenfalls als Privatlotterie die nur als Zusatzlotterie zur GlücksSpirale spielbare Siegerchance. LOTTO Hessen ist mit den Landeslotteriegesellschaften der anderen 15 Bundesländer auf Grundlage eines Vertrags vom 1. Januar 2008 bzw. eines Vertrags vom 4. Dezember 2019 vertraglich verbunden. Durch diese Verträge wird die Veranstaltung von Lotterien nach einheitlichen Spielplänen (Poolung) ermöglicht. LOTTO Hessen bildet zusammen mit den Lotterieunternehmen der übrigen 15 deutschen Bundesländer sowie 18 Glücksspielunternehmen der Länder Dänemark, Niederlande, Estland, Kroatien, Island, Lettland, Norwegen, Litauen, Spanien, Italien, Slowenien, Schweden, Finnland, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen und Griechenland ab März 2024 die Eurojackpot-Kooperation. Rechtliche Grundlage des Zusammenschlusses ist der Contract Pooling Eurojackpot vom 7. Juni 2011. Durch diesen Vertrag wird die Veranstaltung und Durchführung der Lotterie Eurojackpot nach einheitlichen Spielplänen ermöglicht. LOTTO Hessen hielt im Berichtsjahr 75,34% der Geschäftsanteile der Deutschen Sportlotterie gGmbH i.L. (DSL). In der Gesellschafterversammlung der DSL am 25. April 2022 wurde die Liquidation der DSL mit Wirkung zum 1. Juli 2022 beschlossen und mit Austragung im Handelsregister am 29. Januar 2024 vollzogen. LOTTO Hessen hielt im Berichtsjahr 12,50 % der Geschäftsanteile an der ODDSET Sportwetten GmbH, 100,00 % der Geschäftsanteile an der Draw & More GmbH und 25,10 % der Geschäftsanteile an der ilo-profit Services GmbH. Steuerungsindikatoren Das Wett- und Lotteriegeschäft innerhalb der einzelnen Spiel- und Wettangebote steuert LOTTO Hessen auf Basis der Einsatzentwicklung bzw. der Entwicklung des Einsatzes je hessischem Einwohner. Ein weiterer Steuerungsindikator ist die durchschnittliche wöchentliche Umsatzentwicklung der hessischen Verkaufsstellen. Geschäftsverlauf Spielgeschäft Im Geschäftsjahr 2023 wurden 52 Veranstaltungen (im Vorjahr: 52) durchgeführt; in diesen wurden zusätzlich sechs Sonderauslosungen vom Deutschen Lotto- und Totoblock und zwei Hessensonderauslosungen durchgeführt. Zudem wurde eine Extra-Ausschüttung der Lotterie GENAU durchgeführt. Die Spiel- und Wetteinsätze lagen mit insgesamt EUR 732,7 Mio. um EUR 3,0 Mio. über den Vorjahreswerten. Dabei entfielen EUR 711,6 Mio. (im Vorjahr EUR 707,6 Mio.) auf die Staatslotterien und EUR 19,1 Mio. (im Vorjahr EUR 19,8 Mio.) auf die GlücksSpirale. Auf die Siegerchance entfielen EUR 2,0 Mio. (im Vorjahr EUR 2,3 Mio.). Die vereinnahmten Bearbeitungsgebühren beliefen sich auf EUR 14,2 Mio. (im Vorjahr EUR 14,2 Mio.). Beim Hauptumsatzträger LOTTO 6aus49 verringerten sich die Spieleinsätze (im Vorjahr EUR 321,6 Mio.) um 4,0 % auf EUR 308,6 Mio. Bei den Zusatzlotterien weist SUPER 6 mit EUR 29,5 Mio. eine Veränderung von -1,7 % auf. Die Zusatzlotterie Spiel 77 verzeichnete mit EUR 69,1 Mio. einen Rückgang von 1,6 %. Die Sportwetten verzeichneten unterschiedliche Entwicklungen. Bei der TOTO Auswahlwette sank der Einsatz um 9,1 % auf EUR 1,0 Mio. Der Einsatz der TOTO Ergebniswette blieb mit EUR 1,9 Mio. im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Lotterie KENO verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 mit EUR 13,9 Mio. einen Rückgang in Höhe von EUR 0,2 Mio. (im Vorjahr EUR 14,1 Mio.). Die Zusatzlotterie plus 5 erreichte 2023 einen Einsatz von EUR 1,3 Mio. (im Vorjahr EUR 1,3 Mio.). Die GlücksSpirale erzielte mit EUR 19,1 Mio. einen geringeren Einsatz im Vergleich zum Vorjahr (EUR 19,8 Mio.). Die Einsätze der Siegerchance beliefen sich auf EUR 2,0 Mio. (im Vorjahr EUR 2,3 Mio.). Bei den Sofortlotterien stiegen die Spieleinsätze von EUR 81,9 Mio. in 2022 auf EUR 87,9 Mio. in 2023. Die Lotterie Eurojackpot verzeichnete mit EUR 193,5 Mio. gegenüber 2022 eine Steigerung von EUR 12,9 Mio. Bei der Umweltlotterie GENAU war eine Einsatzsteigerung in Höhe von 7,7 % auf EUR 2,8 Mio. (im Vorjahr EUR 2,6 Mio.) zu verzeichnen. Die Deutsche Sportlotterie erzielte einen Einsatz in Höhe von EUR 2,1 Mio., was einem Rückgang in Höhe von 8,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr war im gesamten Lotto- und Totoblock ein Einsatzsteigerung von 2,9 % (im Vorjahr 0,9 %) zu verzeichnen. In Hessen stiegen die Einsätze im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 % (im Vorjahr 2,4 %). Der Anteil Hessens am gesamten Blockumsatz ist gegenüber dem Vorjahr (9,1 %) mit 8,9 % leicht gesunken. Der durchschnittliche wöchentliche Wett- und Spieleinsatz pro Einwohner in Hessen betrug im Jahr 2023 EUR 2,19 (Im Vorjahr EUR 2,21). Im Bundesdurchschnitt betrug dieser Wert EUR 1,87 (im Vorjahr EUR 1,84). Von den Einnahmen aus den Staatslotterien wurden im Geschäftsjahr 2023 50,17 % beziehungsweise EUR 357,0 Mio. (im Vorjahr 50,10 % beziehungsweise EUR 354,5 Mio.) an Gewinnen zur Auszahlung bereitgestellt. Das Land Hessen erhielt Zweckerträge aus Staatslotterien zur Förderung sportlicher, kultureller und sozialer Zwecke in Höhe von EUR 92,6 Mio. (im Vorjahr EUR 99,3 Mio.), Lotteriesteuern aus Staatslotterien in Höhe von EUR 120,6 Mio. (im Vorjahr EUR 119,9 Mio.), Lotteriesteuern aus der GlücksSpirale in Höhe von EUR 3,2 Mio. (im Vorjahr EUR 3,3 Mio.) sowie der Siegerchance in Höhe von EUR 0,3 Mio. (im Vorjahr EUR 0,4 Mio.). Der Jahresüberschuss von LOTTO Hessen beträgt EUR 2,0 Mio. (im Vorjahr EUR 1,2 Mio.). Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Die Destinatäre erhielten EUR 42,1 Mio. (im Vorjahr: EUR 42,1 Mio.). Aus der GlücksSpirale konnten EUR 5,3 Mio. (im Vorjahr EUR 6,3 Mio.) an Zweckerträgen erwirtschaftet werden. Diese wurden vertragsgemäß bis auf EUR 0,5 Mio., die für anderweitige gemeinnützige hessische Zwecke verwendet werden, zu je 30 % direkt an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Deutschen Olympischen Sportbund sowie an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und zu 10 % an die Stiftung Sporthilfe Hessen abgeführt. Die Zusatzlotterie Siegerchance erwirtschaftete Zweckerträge in Höhe von EUR 0,6 Mio. (im Vorjahr EUR 0,6 Mio.). Diese werden in voller Höhe an den Deutschen Olympischen Sportbund abgeführt. Ertrags- und Vermögenslage sowie Finanzierung Die Umsatzerlöse von LOTTO Hessen setzen sich aus der Geschäftsbesorgungsvergütung sowie den Einsätzen und Gebühren der GlücksSpirale und den Einsätzen der Siegerchance zusammen. 2023 betrugen die Umsatzerlöse TEUR 78.486 (im Vorjahr TEUR 72.309). Der Anstieg um TEUR 6.177 resultiert aus einer um TEUR 7.248 höheren Geschäftsbesorgungsvergütung bei gleichzeitig um TEUR 983 reduzierten Lotterieeinnahmen aus der GlücksSpirale und der Siegerchance. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 2.033 (im Vorjahr TEUR 1.248) erzielt. Hierbei haben sich insbesondere die sonstigen betrieblichen Erträge positiv ausgewirkt. Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.296. Den Anlageinvestitionen von TEUR 7.882 standen Abschreibungen von TEUR 2.805 und Anlagenabgänge zu Buchwerten von TEUR 781 gegenüber. Das Vorratsvermögen erhöhte sich um TEUR 77, die Forderungen gegen verbundene und Beteiligungsunternehmen um TEUR 78, die sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 597 sowie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten um TEUR 1.015. Zudem erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 8.012 sowie die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 9.756. Insgesamt erhöhte sich die Bilanzsumme um TEUR 23.832. Die Vermögenslage ist durch die Abwicklung der Staatslotterien und der Privatlotterien geprägt. Wesentliche Anteile der Vermögensgegenstände werden treuhänderisch für die HLV gehalten und sind mit entsprechenden davon-Vermerken erläutert. Die Posten sind im Anhang unter Angabe der Vorjahreswerte erläutert, auf den hiermit ergänzend verwiesen wird. Die Pensionsrückstellungen belaufen sich auf TEUR 3.911 (im Vorjahr TEUR 4.720) bzw. 3,3 % der Bilanzsumme. Die Verbindlichkeiten gegenüber der HLV haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.674 erhöht. Der operative Cash-Flow belief sich im Geschäftsjahr auf TEUR 11.819 (im Vorjahr TEUR 1.994), der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug TEUR -7.979 (im Vorjahr TEUR -3.343) und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug TEUR 242 (im Vorjahr TEUR 90). Die liquiden Mittel erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 9.756 (inkl. der Veränderung der Verbindlichkeit gegenüber dem HLV (TEUR 5.674) auf TEUR 80.521. Die finanzielle Lage des Unternehmens ist gesichert. Dem Anlagevermögen von TEUR 12.716 stehen zum 31. Dezember 2023 langfristige Finanzierungsmittel von insgesamt TEUR 16.777 gegenüber. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind voll durch kurzfristig realisierbare Vermögenswerte gedeckt. Die Gesellschaft hat im gesamten Zeitraum alle Zahlungsverpflichtungen termingerecht erfüllt. Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 7.882 (davon Anzahlungen TEUR 5.297) aktiviert. Hiervon entfallen TEUR 5.984 (davon Anzahlungen TEUR 5.278) auf immaterielle Vermögensgegenstände und TEUR 1.898 (davon Anzahlungen TEUR 19) auf Sachanlagevermögen. Als Aufwendungen für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen wurden TEUR 2.159 sowie für Wartung und Erweiterung von Software weitere TEUR 5.435 aufgewendet. Vertriebsorganisation Das Vertriebsnetz von LOTTO Hessen umfasste im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 1.979 Verkaufsstellen. Die Betreuung der Verkaufsstellen erfolgt durch das Außendienst-Team eines externen Dienstleisters. An hessenweiten Standorten mit guter Verkehrsanbindung werden Präsenzschulungen für die Verkaufsstellen angeboten, um die Vertriebspartner bestmöglich zu unterstützen sowie eine flexible und ortsnahe Ansprache neuer Vertriebspartner sicher zu stellen. Das Außendienst-Team ist noch einmal in die Vertriebsgebiete Nord und Süd aufgeteilt, um eine flächenmäßig optimale Zusammenarbeit mit den Verkaufsstellen, eine hohe Servicequalität für unsere Kunden und eine bestmögliche lokale Akquise zu gewährleisten. Alle Verkaufsstellen werden mit Unterstützung eines zentralen Logistikdienstleisters wöchentlich mit Spielscheinen, Werbemitteln sowie Informations- und Aktionsmaterial versorgt. Chancen und Risiken Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft getreten. Mit diesem haben sich die Länder auf eine gemeinsame, einvernehmliche Glücksspielregulierung verständigt. Ziel der neuen Glücksspielregulierung ist es, einen effektiven Verbraucherschutz in Deutschland durch Regulierung der §§ 22 a-c GlüStV 2021 zu gewährleisten. Neben den Lotterien und Sportwetten sind insbesondere nunmehr auch virtuelle Automatenspiele, Online-Poker sowie Online-Casinospiele der einheitlichen Regulierung zugeführt worden. Seit dem 1. Januar 2023 ist eine zentrale Glücksspielaufsichtsbehörde (GGL) mit Sitz in Halle tätig. Infolge der hohen Regulierungsdichte in Deutschland besteht für regulierte Marktteilnehmer ein wesentliches Risiko gegenüber nicht regulierten Marktteilnehmern, soweit es weiterhin nicht gelingen sollte, die Rechtsordnung effektiv zu vollziehen, weil in diesem Fall der Schwarzmarkt auch weiterhin gegenüber den hoch regulierten Anbietern einen Wettbewerbsvorteil hat und Markanteile zu Lasten des staatlichen Angebots hinzugewinnen kann. Aktuell sind eine Vielzahl von Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten regulierter Anbieter anhängig, um die zum Teil sehr kleinteiligen Nebenbestimmungen der neuen Erlaubnisse einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Verwaltungsbehördliche Verfügungen der GGL im Zusammenhang mit sogenanntem IP-Blocking wurden seitens der Verwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland- Pfalz (Az: 6 B 11175/22.OVG)) als rechtswidrig eingestuft, weil die gesetzlichen Grundlagen für entsprechende Eingriffe nicht fachgerecht ausgestaltet waren. Am 11. Juli 2023 hat ein maltesisches Zivilgericht ein Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eingeleitet. Gegenstand dieses Vorabentscheidungsverfahrens sind insgesamt sieben Vorlagefragen (EuGH-Vorlage). Mit der EuGH-Vorlage soll der EuGH klären, ob einzelne Bestimmungen des deutschen Glücksspielrechts zur früheren deutschen Regulierung der Glücksspielformen virtueller Automatenspiele und Online-Casinospielen sowie zur aktuellen Regulierung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten staatlichen Lotterien (sog. "Lotteriewetten" oder "Zweitlotterien") mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV vereinbar sind. In dieser Ausgangslage überrascht es nicht, dass der Druck auf die in Deutschland regulierten Anbieter auf Grundlage des GlüStV 2021 erheblich bleibt. Die sogenannte Schnabl-Studie (Prof. Gunter Schnabl & Taiki Murai - Eine Analyse der neuesten Entwicklungen des Online- Glückspielmarktes in Folge des Glücksspielstaatvertrags 2021) kommt zu dem Ergebnis, dass etwa 50 % des deutschen Onlineglücksspiels im nicht regulierten Schwarzmarkt erfolgt. Der Bundesgerichtshof hat zwar in Kenntnis des eben genannten Verfahrens dem EuGH die für die Entscheidung des Rechtsstreits entscheidenden Fragen nicht vorgelegt und in mehreren Verfahren (Az. I ZR 79/22 und I ZR 148/22) das Geschäftsmodell von Anbietern nicht in Deutschland genehmigter Lotteriewetten als rechtswidrig eingestuft. Es bleibt aber abzuwarten, ob es der zuständigen Glücksspielaufsicht in Halle gelingt, nunmehr einen effektiven Vollzug gegen in Deutschland nicht genehmigte Glücksspielangebote einzuleiten. Angesichts der gesetzgeberischen Defizite z. B. zum IP-Blocking einerseits und der regulatorischen Entwicklungen (auch in EU-Mitgliedstaaten - insbesondere Malta) andererseits, ist davon auszugehen, dass ein effektiver Vollzug auf Jahre nicht erreichbar sein wird. Zum Schutz der in Malta ansässigen Glücksspielanbieter hat das maltesische Parlament das nationale Glücksspielgesetz durch das Änderungsgesetz Nr. 55/2023 um einen Art. 56 A ergänzt, der festlegt, dass als Teil des Grundsatzes der öffentlichen Ordnung ("ordre public") keine Klage wegen der Bereitstellung von Glücksspieldienstleistungen erhoben werden kann, wenn dieses Vorgehen in Malta rechtmäßig ist und die Anbieter über eine maltesische Lizenz verfügen und dortige Gerichte die Anerkennung und/oder die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Malta aufgrund einer entsprechenden Klage verweigern müssen. LOTTO Hessen bereitet sich auf die Herausforderungen vor, um die positive Entwicklung der letzten Jahre fortzusetzen. Risikomanagement Das zentrale Risikomanagement koordiniert und überwacht die Umsetzung des dezentral gesteuerten Risikomanagementprozesses. Es steht im regelmäßigen Austausch mit den dezentralen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") der Unternehmensbereiche und der Tochterunternehmen. Die dezentralen Risikoverantwortlichen sind als Risikoexperten für die Risikoidentifikation und -bewertung, den adäquaten Umgang mit Risiken und die Umsetzung wirksamer risikoreduzierender Maßnahmen verantwortlich. Die Risikoverantwortlichen liefern im Rahmen ihrer Risikoteilberichte an die Geschäftsführung die Grundlage für die Risikoberichterstattung an den Aufsichtsrat. Die Effektivität des Risikomanagementsystems steht in der Verantwortung der Geschäftsführung von LOTTO Hessen, deren Überwachung fällt in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von allen europäischen Unternehmen direkt anwendbar. Durch die neue Verordnung werden insbesondere die Rechte Betroffener gestärkt. Gleichzeitig werden die Pflichten von LOTTO Hessen erhöht und es erfolgt eine Anpassung der Anforderungen hinsichtlich der technischen Verarbeitungsverfahren. Für LOTTO Hessen ist der Schutz der personenbezogenen Daten ein hohes Gut. LOTTO Hessen versteht Datenschutz als Qualitäts- und Sicherheitsmerkmal - insbesondere vor dem Hintergrund neuer technischer Verfahren. Prognosebericht Die deutsche Wirtschaft steckt weiterhin in einer tiefen Krise und ist zwischenzeitlich ans Schlusslicht der europäischen Partner gerückt. Die Bundesregierung hat jüngst ihr prognostiziertes Wachstum für 2024 auf 0,2 % gesenkt. Es besteht eine hohe Unsicherheit bei den deutschen Unternehmern, welche die Investitionsbereitschaft am Standort Deutschland lähmt, aber auch zu einer zurückhaltenden Konsumbereitschaft führt. In der Vergangenheit war nicht zwingend ein linearer Verlauf unserer Lotterieumsätze zur gesamtwirtschaftlichen Lage zu erkennen. Allerdings zeigen die seit drei Jahren anhaltenden Krisenmodi auch ihre Auswirkungen im Binnenkonsum. Wir gehen davon aus, dass die Stimmungen der Konsumentinnen und Konsumenten in 2024 sehr verhalten bleiben und Auswirkungen auf unsere Lotterieumsätze zeigen werden. Ein Umsatzrückgang bei den im Auftrag der Hessischen Lotterieverwaltung durchgeführten Staatslotterien, aber auch den Privatlotterien GlücksSpirale und Siegerchance ist daher nicht auszuschließen. Sollten allerdings in 2024 eine vermehrte Ausspielung höherer Jackpots bei den Lotterien LOTTO 6aus49 und Eurojackpot im Vergleich zu 2023 anfallen, könnte ein Umsatzrückgang der Staatslotterien abgeschwächt werden. Des Weiteren erwartet die Geschäftsführung für 2024 einen um Einmaleffekte bereinigten Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau. Von den geplanten TEUR 15.651 Gesamt-Investitionen ist ein Anteil von TEUR 12.422 insbesondere für Software des Spielangebots vorgesehen. Weitere Investitionsvorhaben betreffen unter anderem mit TEUR 1.225 die technische Betriebsausstattung und mit weiteren TEUR 1.455 Instandhaltungskosten sowie aktivierungsfähige Maßnahmen. Ausblick LOTTO Hessen ist gut aufgestellt, um den gesamtwirtschaftlich wirkenden konjunkturellen Einflüssen erfolgreich entgegenzutreten. LOTTO Hessen verfolgt weiterhin die konsequente dienstleistungsorientierte Ausrichtung des Unternehmens, um in einem hoch kompetitiven Umfeld dem Kunden attraktive Services ebenso wie ein kontinuierlich weiterentwickeltes attraktives Produktportefeuille anbieten zu können. LOTTO Hessen verfolgt das Ziel, seine Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu konkurrierenden Marktteilnehmern auszubauen.
Wiesbaden, 15. Mai 2024 Geschäftsführung der LOTTO Hessen GmbH Martin J. Blach Alexander Sausmikat Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben 1. Der Sitz der LOTTO Hessen GmbH ist in Wiesbaden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister B mit der Nummer HRB 2191 geführt; das zuständige Amtsgericht ist das Amtsgericht Wiesbaden. 2. Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist der mit Wirkung zum 1. Januar 2017 gefasste Geschäftsbesorgungsvertrag vom 7. Dezember 2016 zwischen der LOTTO Hessen GmbH (kurz: LOTTO Hessen) und der Hessischen Lotterieverwaltung (HLV). Der Geschaftsbesorgungsvertrag wurde am 22. März 2024 mit Wirkung zum 1. März 2024 neu geafesst. In beiden Verträgen überträgt die HLV LOTTO Hessen treuhänderisch die technische Durchführung der von ihr veranstalteten Staatslotterien. 3. Der Jahresabschluss von LOTTO Hessen für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den §§ 238 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt und nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der Kriterien des § 267 Abs. 2 und 3 HGB. Im Jahresabschluss von LOTTO Hessen werden im Hinblick auf die geschäftsbedingten Besonderheiten einer Lotterie-Gesellschaft mit Geschäftsbesorgungsauftrag einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung weiter untergliedert bzw. neu hinzugefügt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 4. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Skonto zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und im Zugangsjahr pro rata temporis. Das bewegliche Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. 5. Geringwertige Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von bis zu 250 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wird ein Sammelposten gebildet, sofern deren Anschaffungskosten 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übersteigen. Der Sammelposten wird linear über fünf Jahre abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände oder des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. 6. Die Finanzanlagen betreffen die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen. Diese werden zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. 7. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit Einstandspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Skonti. Soweit erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. 8. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. 9. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 10. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 11. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. 12. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen sowie der Anwendung eines Diskontierungszinssatzes und unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, bewertet. Der Diskontierungszinssatz basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2023 veröffentlichtem Rechnungszins für Restlaufzeiten von 15 Jahren. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen von 2,5 % werden bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. 13. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 14. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen bilanziert. 15. Die Treuhandaktiva und -passiva werden den jeweiligen Bilanzposten zugeordnet und als "davon-Vermerk" ausgewiesen. 16. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die nach dem Abschlussstichtag Ertrag darstellen. Ergänzende Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung 17. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 18. Die Aufgliederung der Beteiligungen/Anteile an verbundenen Unternehmen ist im Folgenden dargestellt:
1 Hierbei handelt es sich um vorläufige
Werte
19. Die zum 25. April 2022 beschlossene Liquidation der Deutsche Sportlotterie gemeinnützige GmbH wurde am 30. September 2023 abgeschlossen und die Gesellschaft am 29. Januar 2024 im Handelsregister gelöscht. 20. Am Bilanzstichtag bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 19.506 (i.Vj. TEUR 11.494). Hiervon sind TEUR 19.376 (i.Vj. TEUR 11.407) treuhänderisch gehalten. Die treuhänderisch gehaltenen Forderungen betreffen im Wesentlichen Kautionshinterlegungen zur Sicherung von Lotteriegewinnen von TEUR 8.295 (i.Vj. TEUR 3.952) sowie Forderungen und Verrechnungen mit den Verkaufsstellen in Höhe von TEUR 7.784 (i.Vj. TEUR 6.171). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 21. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Zinsforderungen auf Darlehen. Die Forderungen gegen die Deutsche Sportlotterie gemeinnützige GmbH wurde im Rahmen der Liquidierung durch in der Vergangenheit gebuchte Einzelwertberichtigungen gegen den Forderungsbestand verrechnet sowie noch nicht einzelwertberichtigte Forderungen aufwandswirksam ausgebucht. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von TEUR 0 (i.Vj. TEUR 0) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 22. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren mit TEUR 113 (i.Vj. TEUR 98) aus Lieferungen und Leistungen sowie mit TEUR 1.302 (i.Vj. TEUR 1.234) aus Darlehen. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von TEUR 1.302 (i.Vj. TEUR 1.234) mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 23. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie i.Vj. eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 24. Die liquiden Mittel betragen im Berichtsjahr TEUR 80.521 (i.Vj. TEUR 70.765), wovon TEUR 44.359 (i.Vj. TEUR 38.051) treuhänderisch für die Hessische Lotterieverwaltung und TEUR 6.262 (i.Vj. TEUR 4.566) treuhänderisch für die Spielergemeinschaft i. S. d. § 6b Abs. 6 GlüStV 2021 gehalten werden. 25. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern, die sich vor allem aus den unterschiedlichen Steuerbilanz- und Handelsbilanzwertansätzen bei den Pensionsrückstellungen ergeben, wurde unter Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte mit einem Steuersatz von 31,1 %. 26. Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 4.624 und ist vollständig eingezahlt. 27. Die anderen Gewinnrücklagen betreffen einerseits eingestellte Bilanzergebnisse aus Vorjahren (TEUR 3.145). Andererseits wurden Rückstellungen, die bereits zum 31. Dezember 2009 bilanziert waren und bei denen eine Auflösung der Rückstellung aufgrund der Neubewertung nach BilMoG erforderlich gewesen wäre, gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB in die anderen Gewinnrücklagen (TEUR 104) eingestellt. Die Rücklagen sind nicht zweckgebunden. 28. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen weisen zum 31. Dezember 2023 einen Wert von TEUR 3.911 (i.Vj. TEUR 4.720) auf. Sie werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (1,83 %). Im Vergleich zur Abzinsung mit dem Sieben-Jahres- Durchschnittszins (1,76 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag von TEUR 24, der gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB potenziell ausschüttungs-, aber nicht abführungsgesperrt ist. 29. Langfristige sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem aktuellen Zinssatz der Bundesbank abgezinst. Kostensteigerungen werden bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Erfüllung berücksichtigt. 30. Die Steuerrückstellungen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 201. Im Vorjahr bestand eine Forderung gegen das Finanzamt. 31. Die sonstigen Rückstellungen von TEUR 1.968 (i.Vj. TEUR 1.836) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen des Personalbereichs sowie für ausstehende Rechnungen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer um TEUR 101 höheren Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen sowie um TEUR 90 höheren Rückstellung für Prozesskosten bei gleichzeig um TEUR 97 geringeren Rückstellungen für den Vertriebsaußendienst. 32. Die Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023:
33. Für die Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten bestellt. 34. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 67.993 (i.Vj. TEUR 51.430), von denen TEUR 63.735 (i.Vj. TEUR 49.458) treuhänderisch gebunden sind. Sie setzen sich hauptsächlich aus noch nicht ausgezahlten Wett- und Spielgewinnen (TEUR 35.802, i.Vj. TEUR 22.582), Vorauszahlungen auf Veranstaltungen (TEUR 9.473, i.Vj. TEUR 7.618) sowie Sicherheitsleistungen der Verkaufsstellen (TEUR 6.965, i.Vj. TEUR 6.854) zusammen. 35. Die Verbindlichkeiten gegenüber der HLV beinhalten vor allem die Verpflichtungen aus den Abrechnungen für die 50., 51. und 52. Veranstaltung sowie noch nicht ausgezahlte Gewinne. 36. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 56 (i.Vj. TEUR 49) resultieren aus Lieferungen und Leistungen. 37. Sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung PSVaG. Am Bilanzstichtag valutiert die Verbindlichkeit mit TEUR 5 (i.Vj. TEUR 5). 38. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten größtenteils Vorauszahlungen für 2024 aus Mehrwochen- und ABO-Scheinen der GlücksSpirale (TEUR 417, i.Vj. TEUR 416). 39. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen insbesondere im Rahmen von Miet- /Leasing -, Dienstleistungs- und Wartungsverträgen von TEUR 23.857 (i.Vj. TEUR 16.007); hiervon sind TEUR 14.714 (i.Vj. TEUR 10.787) innerhalb eines Jahres fällig bzw. TEUR 279 (i.Vj. TEUR 235) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 40. Bis zur Liquidierung bestanden Haftungsverhältnisse für die Deutsche Sportlotterie gemeinnützige GmbH aus Rangrücktrittserklärungen von TEUR 7.416 (Vorjahr TEUR 7.423) sowie eine Patronatserklärung, die sich auf TEUR 450 begrenzte. Im Rahmen einer Kostenübernahmevereinbarung hat sich LOTTO Hessen darüber hinaus bereit erklärt, die zum Abschluss der Liquidation anfallenden Kosten bis zu einem Betrag von TEUR 50, für den Zeitraum bis zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister zu übernehmen. 41. Die Umsatzerlöse ergeben sich aus Spieleinsätzen für die GlücksSpirale und ihrer Zusatzlotterie Siegerchance (TEUR 21.104 i.Vj. TEUR 22.082) und Bearbeitungsgebühren (TEUR 229, i.Vj. TEUR 233) für die GlücksSpirale abzüglich der Lotteriesteuer (3.555 TEUR, i.Vj. 3.719 TEUR) sowie aus der Geschäftsbesorgungsvergütung für die Durchführung der Staatslotterien (TEUR 59.617, i.Vj. TEUR 52.369). Sie wurden ausschließlich in Hessen erzielt. Daneben bestehen sonstige Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.092 (i.Vj. TEUR 1.344), die mit TEUR 999 aus Dienstleistungstätigkeiten für die ODS resultieren. Die HLV, die ein Betrieb gewerblicher Art des Gesellschafters Land Hessen ist, erstattet LOTTO Hessen gemäß § 8 des mit Wirkung zum 1. Januar 2017 abgefasste Geschäftsbesorgungsvertrages die lotteriebezogenen Aufwendungen der Staatslotterien, vermindert um die sonstigen betrieblichen Erträge, zuzüglich einer Vergütung in Höhe von 5,0 % der Aufwendungen bis TEUR 20.000. Der darüber hinausgehende Aufwandsbetrag wird mit 3,0 % vergütet. 42. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.104 (i.Vj. TEUR 1.076) sind geprägt von der Einstellung einer Forderung gegen das Finanzamt aus der Umsatzsteuer der Deutsche Sportlotterie gemeinnützige GmbH (TEUR 714). 43. Die Abschreibungen betreffen die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 2.064 (i.Vj. TEUR 1.744), auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 741 (i.Vj. TEUR 685). 44. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für die Unternehmenskommunikation um TEUR 1.739, höherer Instandhaltungsaufwendungen um TEUR 1.282 sowie gestiegenen Verlusten aus Anlagenabgängen um EUR 701 erhöht. 45. Der Zinsertrag (TEUR 242, i.Vj. TEUR 90) betrifft mit TEUR 140 Zinsen für Festgeldanlagen aus Kautionsgeldern der Verkaufsstellen. 46. Der Zinsaufwand (TEUR 97, i.Vj. TEUR 150) betrifft mit TEUR 95 (i.Vj. TEUR 100) im Wesentlichen Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen, insbesondere für Pensionsverpflichtungen und Altersteilzeit-verpflichtungen. 47. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen das Ergebnis des Berichtsjahres. Sie beinhalten mit TEUR 293 (i.Vj. TEUR 310) Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag sowie mit TEUR 289 (i.Vj. TEUR 313) Gewerbesteuer. In den Steueraufwendungen sind periodenfremden Aufwendungen für Körperschaftsteuer von TEUR 127 (i.Vj. TEUR 0) sowie für Gewerbesteuer von TEUR 71 (i.Vj. TEUR 0) enthalten. 48. Der Jahresüberschuss beträgt EUR 2.032.801,11. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben 49. Im Geschäftsjahr 2023 wurden im Durchschnitt 184 Mitarbeiter (i.Vj. 171) beschäftigt, die sich wie folgt unterteilen: Vollzeit (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) 135 und Teilzeit 49 (zeitäquivalent). 50. Organe der LOTTO Hessen GmbH
51. Geschäftsführung
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführungsmitglieder eingegangen. 52. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Vertreter des Gesellschafters: Dr. Martin J. Worms, Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Finanzen (Vorsitzender bis zum Ablauf des 17.01.2024) Sigrid Erfurth, Landesvorsitzende der Partei Bündnis90/Die Grünen Hessen (erste stellvertretende Vorsitzende) Ann Kathrin Linsenhoff, Geschäftsführerin des Gestüts Schafhof Juliane Kuhlmann, Präsidentin des Landessportbundes (seit dem 19.01.2023) Vertreter der Arbeitnehmer: Marcus Auth, Revisor bei LOTTO Hessen (zweiter stellvertretender Vorsitzender) Rüdiger Butter, Einkäufer bei LOTTO Hessen. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind Vergütungen in Höhe von insgesamt TEUR 15 (i.Vj. TEUR 15) gezahlt worden. 53. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern sind insgesamt TEUR 1.589 (i.Vj. TEUR 2.352) zurückgestellt. Die laufenden Pensionszahlungen betrugen TEUR 138 (i.Vj. TEUR 227). 54. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten keine wesentlichen, zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen. 55. Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2023 Honorarleistungen in Höhe von TEUR 109 erbracht. 56. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der LOTTO Hessen GmbH wird in den Konzernabschluss des Landes Hessen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss des Landes Hessen kann auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen eingesehen werden.
Wiesbaden, den 15. Mai 2024 LOTTO Hessen GmbH Geschäftsführung Martin J. Blach Alexander Sausmikat Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LOTTO Hessen GmbH, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LOTTO Hessen GmbH, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LOTTO Hessen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 15. Mai 2024 KPMG
AG
Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Schwartz, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig schriftlich und mündlich von der Geschäftsführung über die Geschäftsentwicklung und Lage der Gesellschaft, die beabsichtigte Geschäftspolitik und alle wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichten lassen. Zu diesem Zweck erhielt der Aufsichtsrat unter anderem Berichte gemäß § 90 AktG. In drei Aufsichtsratssitzungen wurden bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden unter Einbeziehung der Buchführung durch die vom Aufsichtsrat als Abschlussprüfer beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht sowie den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem Abschlussprüfer keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Ergebnisverwendungsvorschlag und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen sowie den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 von 2.032.801,11 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Weiterhin empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, den Geschäftsführern und dem Aufsichtsrat Entlastung für das abgelaufene Jahr zu erteilen. Abschließend dankt der Aufsichtsrat der Geschäftsführung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Verkaufsstellenleiterinnen und Verkaufsstellenleitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit.
Wiesbaden, 12. Juli 2024 Prof. Dr. Alexander Lorz, Vorsitzender des Aufsichtsrates GesellschafterbeschlussDas Land Hessen ist alleiniger Gesellschafter der LOTTO Hessen GmbH, Rosenstr. 5- 9, 65189 Wiesbaden. Der Gesellschafter Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, beschließt unter Verzicht auf eine förmliche Gesellschafterversammlung gemäß § 10 Abs. 4, lit. b, c, d, und Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der LOTTO Hessen GmbH entsprechend den Empfehlungen des Aufsichtsrates vom 12. Juli 2024:
Im Auftrag Kraulich (i.V.) |
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