R3
GmbH
Pfullingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.938.199,70 |
5.101.861,70 |
| I.
Sachanlagen |
4.938.199,70 |
5.101.861,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.435,13 |
87.723,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.394,59 |
56.784,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.040,54 |
30.938,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.903,92 |
1.817,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
630.053,30 |
723.716,28 |
| Aktiva |
5.722.592,05 |
5.915.118,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-822.742,83 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
74.026,55 |
| IV.
Bilanzverlust |
655.053,30 |
|
| davon
Verlustvortrag |
748.716,28 |
|
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
630.053,30 |
723.716,28 |
| B.
Rückstellungen |
9.123,77 |
9.335,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.713.468,28 |
5.905.782,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.166.136,74 |
3.914.659,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.547.331,54 |
1.991.123,42 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.389.876,67 |
2.205.000,00 |
| Passiva |
5.722.592,05 |
5.915.118,23 |
Anhang
1.
Auftragsannahme
1.1
Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Die Geschäftsführung der
R3 GmbH,
Pfullingen
- nachfolgend auch kurz "R3 GmbH" oder "Gesellschaft"
genannt -
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 aus der von der Gesellschaft erstellten
Buchführung mit dem System Lexware und den uns
vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen,
die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben,
unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte
nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses
Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur
Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln. Diesen
Auftrag zur Erstellung ohne Beurteilungen haben wir
Dezember 2024 in unseren Geschäftsräumen in
Pfullingen durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses
umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden
Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten
Verantwortlichkeiten als Steuerberatungsgesellschaft.
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses
oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden
gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die
Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener
Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden
hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche
Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis
gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung
von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie
Ermessensentscheidungen eingeholt.
Dies galt in gleicher Weise für die von unserem
Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die
Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen
des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße
Gesellschaften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2022 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist
erfolgt.
Der uns mündlich erteilte Auftrag zur Erstellung
des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen
und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen
den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang, zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts
vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang
unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen
nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in
berufsüblicher Form im Sinne der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über
Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem
Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die
Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und
Aufklärungen vollständig gegeben werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und
unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage
beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften"
maßgebend.
1.2
Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und
bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die
einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere
Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der
Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit
und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst
unabhängig von der Art unseres Auftrags die
Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage
der Buchführung und des Inventars sowie der
eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden unter Vornahme der
Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und
weitere Abschlussbestandteile zu erstellen.
Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses
gehören die erforderlichen Entscheidungen über
die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen).
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im
Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw.
der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes gilt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen
eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit
gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur
Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der
Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und
fachlichen Regeln beachtet werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Wesentlichkeit beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von
uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, einschlägiger Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen
fachlichen Verlautbarungen.
Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die
für die vorliegende Auftragsart erforderlichen
Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres
Auftraggebers anzueignen.
An erkannten unzulässigen Wertansätzen und
Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht
mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und
Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen
verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter
Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem
Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag
niederzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn
Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder
rechtliche Gegebenheiten offensichtlich
entgegenstünden.
Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der
vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären.
Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht
beseitigt würden, brächten wir sich daraus
ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den
Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum
Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage
von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind,
oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen
verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.
Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht
abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den
Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag
eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die
unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte,
darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir
hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art
die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden,
ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und
Steuerrechts, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die
Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres
Auftrags.
Vollständigkeitserklärung
Die Geschäftsführung hat uns die
angeforderte berufsübliche
Vollständigkeitserklärung bezüglich der
Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der
uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir
zu den Akten genommen haben.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der
Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 1.547.331,54 Euro (Vorjahr:
1.991.123,42 Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 1.547.331,54 Euro.
Sonstige Angaben
Unterschrift der Geschäftsführung
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
Jochen Reinhardt
Weiterer
Geschäftsführer:
Marc Reinhardt
Pfullingen, den 07. Dezember
2024
.............................................................
(Geschäftsführer
Jochen Reinhardt )
.............................................................(Geschäftsführer
Marc Reinhardt )
sonstige Berichtsbestandteile
Jochen Reinhardt
Marc Reinhardt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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