AGAWA
GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.492,00 |
39.572,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
107,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.490,00 |
39.465,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40,62 |
49,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35,81 |
49,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4,81 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
301.086,33 |
271.783,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
322.618,95 |
311.404,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
296.783,40 |
265.524,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.302,93 |
31.258,66 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
301.086,33 |
271.783,40 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
321.918,95 |
311.004,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.548,03 |
2.879,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
322.618,95 |
311.404,59 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Agawa GmbH zum
31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge
in neue Rechung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile
an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am
Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne
Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag
eingetretenen Kursänderungen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Sonje.
Remscheid, den
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 319.370,92 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 308.125,48 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2012 festgestellt.
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