Qvest Digital AG
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Pierk seit 23.8.2017 | Geschäftsführer |
Bernward Mönch seit 29.5.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 15.01% | |
| 10.00% | |
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
macc training GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
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Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 242ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff) erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht teilweise von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 und 288 HGB bei der Aufstellung sowie des § 326 HGB bei der Offenlegung des Jahresabschlusses Gebrauch. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und GmbHG abweichende Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort sind auch die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres angegeben (§ 268 Abs.2 HGB). Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibung erfolgte grundsätzlich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen (Rest-) Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Der Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens wird zu historischen Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. 2. Flüssige Mittel wurden mit den Nominalwerten angesetzt. 3. Aktive latente Steuern wurden auf steuerliche Verlustvorträge und auf die Bewertungsdifferenz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zwischen Handels- und Steuerrecht gebildet. Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. 1. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB wurde ein Rechnungszins von 1,78% (Vj. 1,87%) angesetzt. Es wurde ein bewerteter Rententrend von 1,50% (Vj. 1,50%) angesetzt. Seit dem Jahr 2016 wird der Rechnungszins über einen Durchschnittszeitraum von 10 Jahren anstatt von 7 Jahren ermittelt. Der Rechnungszins über 7 Jahre hätte 1,44% (Vj. 1,35%) betragen. Der Unterschiedsbetrag hieraus beträgt 72.969 € (Vj. 115.834 €) und unterliegt der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB. Die aufgrund der durch das BilMoG geänderte Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erforderliche Zuführung per 1.1.2010 betrug 52.688 €. Es wurde von dem Verteilungswahlrecht Gebrauch gemacht und im Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr ein Fünfzehntel des Unterschiedsbetrages (3.511 €) zugeführt. Der zum 31.12.2022 verbleibende Unterschiedsbetrag beträgt 7.025 €. Es besteht eine verpfändete Rückdeckungsversicherung, die als saldierungsfähiges Deckungsvermögen eingestuft wird. Die Zusammensetzung ergibt sich damit wie folgt:
2. Die übrigen Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach vorsichtiger Beurteilung ab. Die Zusammensetzung ergibt sich wie folgt:
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. 3. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet worden. 4. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. 5. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben. III. Erläuterungen zur GuV Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt. IV. Sonstige Angaben Die Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren:
V. Hinweis zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 21.12.2023 festgestellt.
Bonn, den 22.12.2023 Bernward Mönch Marcus Pierk |
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