Reise-Service Metzen GmbH
Apostelstraße 8, 54533 Niederöfflingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carmen Metzen seit 26.7.2005 | Geschäftsführer |
Georg Metzen seit 26.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reise-Service Metzen GmbHNiederöfflingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013BilanzAktiva
Anhang1. Anwendung des Bilanzrichtliniengessetzes Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluß ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (drittes Buch HGB) in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgestellt worden; dabei wurde von den Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB i. V. m. § 285 Satz 1 Nr. 2-8a, 9a und b, 12 HGB Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze § 284 HGB Die Ansatzvorschriften der § 246 bis § 251 HGB wurden beachtet. Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlicher Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. X Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse/unfertigen Leistungen erfolgte mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Sonstige Pflichtangaben a. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 HGB: Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Restlaufzeit mehr als 5 Jahre 0,00 € Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00 € Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken. b. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber dem Gesellschafter Herrn Georg Metzen bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Gegenüber der Gesellschafterin Frau Carmen Metzen bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
c. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Georg Metzen, Apostelstr. 8, 54533 Niederöfflingen Frau Carmen Metzen, Zum Rosenberg 1, 54533 Oberöfflingen Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2015 festgestellt. |
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