Gamma Technology GmbHLiquidiert

95145 Oberkotzau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 3189
Vorher
BSO billingsolutions GmbHBSO - Billingsolutions and Operating GmbHHFO Technology GmbH
Eingetragen
18.1.2001
Branche
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Durchführung von Abrechnungsleistungen für Dritte. Leistungen nach dem Rechtsberatungsgesetz werden nicht erbracht. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Betrieb und die Entwicklung von fremden Vermittlungseinrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jörg Böckel
seit 7.1.2005
Prokura
Achim Hager
seit 20.8.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HFO Technology GmbH (vormals: BSO - Billingsolutions and Operating GmbH)

Oberkotzau

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

A K T I V A

31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 156.328,70 110.284,03
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 138.128,41 100.926,19
II. Sachanlagen 18.200,29 9.357,84
B. UMLAUFVERMÖGEN 204.575,38 151.807,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 204.218,76 151.640,91
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 356,62 166,76
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 33.666,41 5.670,75
394.570,49 267.762,45

P A S S I V A

31.12.2020 
EUR
31.12.2019 
EUR
A. EIGENKAPITAL 92.045,55 92.045,55
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 67.045,55 67.045,55
B. RÜCKSTELLUNGEN 122.850,00 53.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 179.674,94 122.716,90
394.570,49 267.762,45

HFO TECHNOLOGY GMBH, OBERKOTZAU

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Firma: HFO Technology GmbH

Sitz: Oberkotzau

Handelsregister: Hof, HRB 3189

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist klein im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung der Bilanz auf die für kleine Gesellschaften möglichen Erleichterungen verzichtet. Die für kleine Kapitalgesellschaften möglichen Erleichterungen für die Aufstellung des Anhangs wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 HGB. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 244 HGB in Euro aufgestellt.

Mit der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

2. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1. Stetigkeitsgrundsatz

Die Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.

2.2. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen bewertet. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- kosten von bis zu EUR 800,00 wurden sofort abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250,00 EUR betragen, werden sofort aufwandswirksam verbucht.

2.3. Umlaufvermögen

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der Kassenbestand ist zum Nennwert bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt.

2.4. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind jeweils in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig erscheint. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Zinssatz abgezinst.

2.5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

3. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ

3.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 39.044,54 (Vorjahr: € 45.349,35) eine Restlaufzeit von größer 1 Jahr.

3.2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten von jeweils weniger als einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von € 126.273,97 (Vorjahr: € 106.604,00).

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1. Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft bürgt selbstschuldnerisch für Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens und haftet gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten dieses Unternehmens in Höhe von insgesamt € 7.938.026,01 (Vorjahr: 7.938.026,01 €).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 28 aus Miet- und Leasingverträgen.

4.2. Anzahl der Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 im Durchschnitt 24 Mitarbeiter.

4.3. Angaben zur Konzernzugehörigkeit

Die Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der HFO Holding AG (seit 19.01.2021: HFO Holding GmbH), Oberkotzau, die 100 % der Anteile an der Gesellschaft hält. Der Jahresabschluss der HFO Technology GmbH wird in den Konzernabschluss der HFO Holding AG (seit 19.01.2021: HFO Holding GmbH) einbezogen.

Oberkotzau, den 15. März 2021

HFO Technology GmbH

Achim Hager Dr. Oliver Schuster
Geschäftsführer Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss 2020 wurde am 30.04.2021 festgestellt.

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