MTC Mobility Technology Center GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carolin Pillmann seit 10.4.2026 | Prokura |
Marc Robert Braun seit 10.4.2025 | Vorstandsmitglied |
Björn Reichwald seit 8.4.2025 | Prokura |
Erwin Acs seit 8.4.2025 | Prokura |
Verena Dr. Matthes seit 8.4.2025 | Prokura |
Daniel Schulz seit 8.4.2025 | Prokura |
Rene Wördemann seit 14.11.2024 | Prokura |
Steffen Burkhardt seit 14.11.2024 | Prokura |
Sebastian Kories seit 14.11.2024 | Prokura |
Elena Dr. Lutz seit 7.8.2024 | Prokura |
Astrid Whyte seit 7.8.2024 | Prokura |
Marcel Meier seit 5.4.2024 | Prokura |
Robin Holle seit 20.4.2023 | Prokura |
Gundel Dr. Klaas seit 20.4.2023 | Prokura |
Oliver Dr. Horn seit 12.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Klaus Nolden seit 9.11.2021 | Prokura |
Nils Reimann seit 8.3.2021 | Prokura |
Philip A. Heitmann seit 6.3.2018 | Prokura |
Ulrich Beerlage seit 6.3.2018 | Prokura |
Helge Dr. Hartig seit 6.3.2018 | Prokura |
Herbert Nowak seit 3.4.2007 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERGO Pensionsfonds AktiengesellschaftDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGrundlagen der Gesellschaft Struktur und Inhalt des Lageberichts entsprechen den Regelungen des Handelsgesetzbuchs, wobei wir uns am Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 20 (DRS 20) orientiert haben. Im Geschäftsbericht wurde jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch gerundet. Die Zahlen in Klammern weisen die Vorjahreswerte aus. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter. Unser Unternehmen Die ERGO Pensionsfonds AG - nachfolgend ERGO Pensionsfonds genannt - betreibt im selbst verwalteten Geschäft die Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen aus Direktzusagen oder von Unterstützungskassen gegen Zahlung eines Einmalbeitrags (§ 4e Abs. 3 EStG i. V. m. § 3 Nr. 66 EStG). Darüber hinaus ist der ERGO Pensionsfonds auch an fremdgeführtem Konsortialgeschäft beteiligt. Teil der ERGO Group innerhalb der Munich Re Die ERGO Group AG bietet ihren Kunden über ihre Töchter international Produkte in allen wesentlichen Versicherungssparten an. In Kombination mit Assistance- und Serviceleistungen sowie einer individuellen Beratung wird dabei der Bedarf von Geschäfts- und Privatkunden gedeckt. Die ERGO Group AG gehört zu dem DAX-Unternehmen Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer, der im Lebens-, Gesundheits- sowie Schaden-/Unfallgeschäft aktiv ist. Die Kunden der Munich Re profitieren insbesondere von der umfassenden Underwriting-Erfahrung und dem globalen und lokalen Marktwissen der Gesellschaft sowie der geschäftsfeldübergreifenden Expertise ihrer Mitarbeiter. Die ERGO Pensionsfonds AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ERGO Group AG. Bereits seit 2003 existiert ein Beherrschungsvertrag zwischen der ERGO Pensionsfonds AG und der ERGO Group AG und seit 2016 zusätzlich ein Beherrschungsvertrag mit der ERGO Deutschland AG. Seit dem 30. Dezember 2022 besteht auch ein Gewinnabführungsvertrag mit der ERGO Group AG. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei separate Einheiten die Geschäfte der ERGO Group. Die ERGO Deutschland AG bündelt das Deutschlandgeschäft. Die ERGO International AG steuert das internationale Geschäft innerhalb der Gruppe. Die ERGO Technology & Services Management AG hat ein länderübergreifendes Mandat als globaler Technologie- und Service-Provider für die gesamte ERGO Group. Die ERGO Digital Ventures AG bündelte bislang alle strategischen Digitalisierungsinitiativen innerhalb der ERGO Group. Seit Anfang 2024 verantwortet ein neues Ressort innerhalb der ERGO Group AG diese Digitalisierungsaktivitäten und zudem das Gruppenmarketing sowie die globalen Vertriebspartnerschaften. Die Vertriebsgesellschaft ERGO Beratung und Vertrieb AG vereint in Deutschland die ERGO Ausschließlichkeitsorganisation (Agenturvertrieb), die ERGO Pro (Strukturvertrieb) und den Bancassurance-Kanal. Beim Agenturvertrieb stehen die Rundum-Beratung sowie die Bindung der Bestandskunden und der Ausbau von Neukunden im Mittelpunkt. Die ERGO Pro setzt insbesondere auf die Gewinnung neuer Kunden sowie neuer Vertriebspartner. Durch das Geschäftsmodell "Hybrider Kunde" der ERGO stehen dem Kunden über alle Online- und Offline-Kanäle dieselben Angebote zur Verfügung. ERGO verzahnt Kanäle wie persönliche Beratung, Telefon, Mail, Internet oder Chat. Dies wird durch die vereinheitlichte Management-Verantwortung für den Ausschließlichkeits- und Direktvertrieb sichergestellt. Ergänzt wird diese Vertriebsstrategie durch den neu erschlossenen Bancassurance-Kanal, der seit Anfang 2022 eingesetzt wird. Unternehmensfunktionen wie Rechnungswesen, Controlling, Finanzen und Personal sind zentral organisiert, ebenso die unter Solvency II definierten Schlüsselfunktionen: die Risikomanagement-Funktion, die Compliance-Funktion, die Interne Revision sowie die Versicherungsmathematische Funktion. Da alle Unternehmensfunktionen im Rahmen von Ausgliederungsverträgen von Mitarbeitern anderer Gesellschaften, insbesondere der ERGO Group AG, erbracht werden, hat der ERGO Pensionsfonds keine eigenen Mitarbeiter. Die ITERGO Informationstechnologie GmbH (ITERGO) gehört als Teil der globalen Tech-Hub-Struktur zur Familie der Unternehmen der ERGO Technology & Services Management AG (ET&SM). Im Fokus ihrer Tätigkeit stehen hauptsächlich die ERGO Deutschland AG und deren Tochtergesellschaften, jedoch auch weitere Gesellschaften der ERGO Group. Mit zukunfts- und kundenorientierten IT-Lösungen leistet ITERGO, zusammen mit den weiteren Tech Hubs in Polen und Indien, einen wichtigen Beitrag für den Erfolg der ERGO Group. Strategische Anlageentscheidungen werden in enger Abstimmung mit Munich Re und ERGO von der ERGO Pensionsfonds AG getroffen. Die ERGO Pensionsfonds AG hat die Verwaltung ihrer Vermögensanlagen über die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München zum größten Teil auf die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH und ihre Tochtergesellschaften übertragen. MEAG ist der gemeinsame Vermögensmanager von Munich Re und ERGO. Sie gehört zu den bedeutenden Asset-Management-Gesellschaften weltweit. Das von der MEAG für Munich Re, ERGO und Externe verwaltete Vermögen (Assets under Management) belief sich zum 31. Dezember 2023 insgesamt auf 340 (307) Mrd. €. Unsere Kunden im Fokus Wir wollen Versicherungen für unsere Kunden so einfach, schnell und bequem wie möglich gestalten. Deshalb verbinden wir unsere Beratung nahtlos mit modernen Mobile- und Online-Serviceleistungen. So können unsere Kunden flexibel entscheiden, wie und wo sie mit uns in Kontakt treten. Und weil gerade schwierige Themen und komplexe Sachverhalte nach wie vor am besten persönlich besprochen werden, ist die fachkundige Beratung über unsere angestellten und selbstständigen ERGO Berater, Makler und starken Kooperationspartner ein wesentlicher Teil unseres Leistungsangebots.
Der ERGO Pensionsfonds hat sich auf die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen spezialisiert (§ 4e Abs. 3 EStG i. V. m. § 3 Nr. 66 EStG). Wir erarbeiten für jeden Kunden individuelle Lösungen. Dabei beziehen wir die jeweiligen Präferenzen ein. Die Risikoneigung, Wünsche zur Kapitalanlagenstruktur und Preisvorstellungen des Kunden spielen eine wesentliche Rolle. Der ERGO Pensionsfonds verfügt über drei Pensions-pläne, denen unterschiedliche Geschäftsmodelle zugrunde liegen. Der seit 2006 bestehende Pensionsplan für Versorgungsablösungen ist auf Produkte mit Tarifen ausgerichtet, welche auf die Anforderungen eines Versicherungs-Verwaltungssystems zugeschnitten sind. Im Rahmen dieses Geschäftsmodells werden die zugesagten Leistungen je nach Vereinbarung entweder auf Basis einer versicherungsförmigen Garantie oder fondsbasiert erbracht. Dieses Geschäftsmodell wurde zum 1. April 2020 für Neuabschlüsse von Rahmenversorgungsverträgen geschlossen. Unser Neugeschäft ist seitdem ausschließlich auf die fondsbasierten Produkte des im Jahr 2017 in Kraft gesetzten Longial Pensionsplans ausgerichtet, dessen Attraktivität wir seit 2019 mit weiteren Produktverbesserungen gesteigert haben. Bei diesem Geschäftsmodell werden die Verträge bei der Longial GmbH, der Konzern-Pensionsberatungsgesellschaft, verwaltet. Als Kapitalanlagen stehen vier Fonds zur Verfügung, welche miteinander kombiniert werden können. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Einbringung von bereits bestehenden Rückdeckungsversicherungen als Kapitalanlage möglich. Damit bietet der ERGO Pensionsfonds sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen. Für Auslagerungen von konzerninternen Direkt- und Unterstützungskassenzusagen ist seit 2022 der ERGO Alpha Pensionsplan in Kraft gesetzt. Darüber hinaus ist der ERGO Pensionsfonds geführter Konsortialpartner des MetallPensionsfonds im Branchenversorgungswerk MetallRente. Produktinformationen Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Offenlegungsverordnung) und Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung) legen wir offen:
Investitionsentscheidungen können negative - wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche - Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein (nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen). Nachhaltigkeitsfaktoren sind u.a. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die Nachhaltigkeitsfaktoren werden auch als "ESG-Kriterien" bezeichnet. Die englische Abkürzung ESG steht für ökologische (Environmental) und soziale (Social) Kriterien sowie für Kriterien guter Unternehmensführung (Governance). Der ERGO Pensionsfonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hierbei legen wir einen Schwerpunkt auf die Themenfelder Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Gewässerschutz sowie Soziales und Beschäftigung. Die Entscheidungsprozesse zu Investitionen des ERGO Pensionsfonds werden zentralisiert über den spezialisierten Bereich Group Investment Management (GIM) von Munich Re gesteuert und verantwortet. GIM ist als Asset Owner verantwortlich für die nachhaltige Anlagestrategie der Gruppe und ihrer Unternehmen und hat ein eigenes ESG-Team eingerichtet. Um das Thema Nachhaltigkeit in der gesamten Wertschöpfungskette zu verankern, unterstützen zudem ESG-Multiplikatoren im Bereich GIM. Einen Großteil der Kapitalanlagen des ERGO Pensionsfonds verwaltet dabei der gemeinsame Vermögensverwalter MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH (MEAG). In die Auswahl der Anlagen werden gruppenweit auch ESG-Kriterien einbezogen. Eine zielgerichtete Umsetzung der ESG-Strategie durch die MEAG wird dabei durch den ständigen Austausch in den ESG-Teams sowie den ESG-Multiplikatoren in den verschiedenen Portfoliomanagement-Teams unterstützt. In unserer Kapitalanlage kommt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten eine große Bedeutung zu. Wir betrachten das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich und integrieren deshalb wesentliche ESG-Aspekte in unsere Anlageentscheidungen. Dies hilft uns dabei, über die klassische Finanzanalyse hinaus ESG-bezogene Risiken und Chancen zu identifizieren und langfristig verantwortliche Investmententscheidungen zu treffen. Die Principles for Responsible Investment (PRI), zu deren Gründungsmitgliedern Munich Re gehört, bilden den grundlegenden Rahmen für unseren nachhaltigen Investmentansatz. Auf dieser Basis haben wir eine gruppenweit verbindliche Leitlinie, die Responsible Investment Guideline etabliert, welche die PRI- und ESG-Anforderungen an das Kapitalanlagemanagement beschreibt (vgl. Website www.munichre.com/de unter Unternehmen >> Sustainability >> Download Center). Grundsätzlich beruht die Steuerung unserer Investitionen auf drei Säulen: definierte Ausschlusskriterien im Rahmen unserer verbindlichen Richtlinien, Investitionsschwerpunkte, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, sowie die systematische ESG-Integration in den Investmentprozess. Unser Engagement unterstreichend ist Munich Re im Jahr 2020 der Net-Zero Asset Owner Alliance beigetreten und strebt damit die Dekarbonisierung des Kapitalanlageportfolios bis 2050 an. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft verpflichten wir uns, aus thermischer Kohle bis zum Jahr 2040 auszusteigen. Hierauf einzahlend haben wir mit der Munich Re Group Ambition 2025 eine Klimastrategie für die Kapitalanlage beschlossen, die mit klaren Zielen unseren Beitrag zum Klimaschutz vorgibt. So sollen die gesamthaften Scope 1 & 2 CO 2-Emissionen von börsennotierten Aktien, Unternehmensanleihen und Immobilien im Direktbestand in einem Zwischenschritt bis zum Jahr 2025 um 25 % bis 29 % im Vergleich zum Basisjahr 2019 reduziert werden (Scope-1-Emissionen: Direkte Emissionen aus Primärenergieverbrauch wie Erdgas, Heizöl, Notstromaggregate, Treibstoff für Unternehmensfahrzeuge; Scope-2-Emissionen: Indirekte Emissionen aus bezogener Energie wie eingekaufter Strom, Fernwärme und Fernkühlung). Darüber hinaus haben wir uns für börsennotierte Aktien und Unternehmensanleihen spezifische Sektorziele gesetzt: Für Investments im Bereich der thermischen Kohle - Bergbau und/oder Stromerzeugung - möchten wir die CO 2-Emissionen bis zum Jahr 2025 um mehr als 35 % reduzieren, für Investments im Bereich Öl und Gas - Bohrung und Förderung, Raffination und Vermarktung - soll eine Reduktion um mehr als 25 % erfolgen, jeweils im Vergleich zum Basisjahr 2019. Der ERGO Pensionsfonds trägt zu diesen Gruppenzielen bei. Darüber hinaus strebt die Munich Re Group an, zukünftig einen größeren Anteil der gesamten Kapitalanlagen in sogenannten ESG-Fokus-Investments anzulegen, was sich auch in unserem Ziel ausdrückt, die Investitionen in erneuerbare Energien gruppenweit bis 2025 auf 3 Mrd. € zu erhöhen. Weiterführende Informationen zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie unter https://www.ergo.com/de/Verantwortung/Reporting-und-Kennzahlen/EU-Offenlegungsverordnung. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Alle Aussagen gelten auch für die Rentenphase.
Keiner der in dem Produkt verfügbaren Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale. Für dieses Produkt sind keine Fonds wählbar, die ökologische oder soziale Merkmale erfüllen. Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist kein Bestandteil der verbindlichen Anlagestrategie der Fonds. Den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wird seitens MEAG jedoch im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten des Anlageprozesses (Auswahl und laufende Überwachung im Ermessen der Portfoliomanager der Gesellschaft) Rechnung getragen. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Alle Aussagen gelten auch für die Rentenphase.
Der in dem Produkt verfügbare Fonds bewirbt keine ökologischen oder sozialen Merkmale. Für dieses Produkt sind keine Fonds wählbar, die ökologische oder soziale Merkmale erfüllen. Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist kein Bestandteil der verbindlichen Anlagestrategie der Fonds. Den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wird seitens MEAG jedoch im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten des Anlageprozesses (Auswahl und laufende Überwachung im Ermessen der Portfoliomanager der Gesellschaft) Rechnung getragen. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Alle Aussagen gelten auch für die Rentenphase.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben. Diese ökologischen oder sozialen Merkmale sind nur erfüllt, wenn durch das Finanzprodukt in mindestens eine Anlageoption investiert wird, die ökologische oder soziale Merkmale bewirbt oder nachhaltige Investitionen anstrebt, und mindestens eine dieser Anlageoptionen während der Haltedauer des Finanzprodukts gehalten wird. Zum Stichtag sind in dem Produkt folgende Fonds verfügbar, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben (Anlageoptionen gemäß Art. 8 EU-Offenlegungsverordnung bzw. ESG-Fonds): MEAG Fair Return I (ESG-Publikumsfonds). Die regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 genannten Finanzprodukten wird den Versorgungsberechtigten über die jährlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist kein Bestandteil der verbindlichen Anlagestrategie der Fonds. Den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen wird seitens MEAG jedoch im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten des Anlageprozesses (Auswahl und laufende Überwachung im Ermessen der Portfoliomanager der Gesellschaft) Rechnung getragen. Der Grundsatz "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Kapitalmarktentwicklung Das Wachstum der Weltwirtschaft schwächte sich 2023 etwas ab. Vor allem in Europa ließ die wirtschaftliche Dynamik deutlich nach. So ging in Deutschland das Bruttoinlandsprodukt inflationsbereinigt leicht zurück 1. Dagegen blieb die US-amerikanische Volkswirtschaft robust, und die chinesische Volkswirtschaft wuchs nach dem Wegfall der Pandemierestriktionen stärker als im Vorjahr. Die Inflationsraten fielen zwar, waren im Jahresdurchschnitt aber in Deutschland immer noch deutlich höher als im langjährigen Mittel. Nach derzeitigen Hochrechnungen 2 wuchsen die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft 2023 nur schwach. Das Beitragswachstum in der Schaden- und Unfallversicherung war zwar stärker als im langjährigen Mittel. Jedoch gingen die Beiträge in der Lebensversicherung aufgrund einer schwachen Entwicklung der Einmalbeiträge zurück. Infolge der weiterhin erhöhten Inflation strafften die Zentralbanken die Geldpolitik weiter. Nach den umfangreichen Leitzinsanhebungen im Vorjahr erhöhte die US-amerikanische Zentralbank (Fed) die Leitzinsen im Jahr 2023 um einen Prozentpunkt, sodass der Leitzinskorridor Ende des Jahres bei 5,25 % bis 5,50 % lag. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) setzte ihren Zinsanhebungszyklus fort und straffte die Geldpolitik weiter. Der Zinssatz für die Einlagefazilität der EZB lag Ende 2023 auf einem Niveau von 4,00 %. An den Kapitalmärkten haben konträr wirkende Kräfte im Jahr 2023 Spuren hinterlassen. Belastend wirkten die zunehmende geldpolitische Straffung durch die Zentralbanken, das gestiegene Niveau der Kapitalmarktzinsen sowie die wirtschaftliche Abschwächung, insbesondere in der Eurozone. Dem gegenüber standen die rückläufige Inflation, auch infolge sinkender Energiepreise, das erwartete Ende der Zinsanhebungszyklen der Zentralbanken sowie zum Jahresende hin zunehmende Erwartungen baldiger Leitzinssenkungen. Ausgehend von 2,6 % zu Jahresbeginn sanken die Renditen zehnjähriger deutscher Staatsanleihen im Jahresverlauf auf 2,0 %. Die Renditen zehnjähriger US-Staatsanleihen stiegen hingegen in der Rendite von 3,8 % auf 3,9 % an, auch da das US-Wachstum merklich widerstandsfähiger ausfiel als in der Eurozone. Der Zinsanstieg wurde zwischenzeitlich durch gestiegene Unsicherheit wegen der Zahlungsschwierigkeiten mehrerer regionaler US-Banken im Frühjahr unterbrochen. Die Aktienmärkte legten im Jahr 2023 zu, auch wenn die zusätzliche geldpolitische Straffung belastete. So unterstützten die rückläufige Inflation wie auch die überraschend resiliente wirtschaftliche Entwicklung die Aktienmärkte, insbesondere in den USA. Des Weiteren entwickelten sich die Unternehmensgewinne positiv und Aktienmärkte profitierten im Jahresverlauf auch von zunehmenden Markterwartungen im Hinblick auf Leitzinssenkungen im Jahr 2024. In den USA trug zudem eine sehr positive Entwicklung der größten Technologieaktien zur positiven Gesamtentwicklung bei. In Summe legten der Preisindex Euro Stoxx 50 über 19 %, der deutsche Performanceindex DAX etwa 20 % und der Preisindex S&P 500 sogar etwas mehr als 24 % zu. Im Vergleich zum Vorjahr bewegte sich der Euro gegenüber dem US-Dollar in einem kleineren Band und legte in Summe leicht von 1,07 US-Dollar je Euro zu Jahresbeginn auf 1,10 US-Dollar je Euro zu. In der ersten Jahreshälfte belasteten unter anderem die Turbulenzen um US-Banken im Frühjahr den US-Dollar. Getrieben von der relativ besseren Wirtschaftsentwicklung in den USA legte der US-Dollar im dritten Quartal dann wieder zu, bevor zum Jahresende die Erwartungen hinsichtlich baldiger Leitzinssenkungen in den USA zunahmen und somit den US-Dollar belasteten. Marktdaten-Quelle: LSEG Datastream 1 Quelle: Schätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2 Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Die Lebensversicherung im Jahr 2023 Die deutsche Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) entwickelte sich im Jahr 2023 nach vorläufigen Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rückläufig. Zwar sank die Inflation im Jahresverlauf, verblieb jedoch auf einem erhöhten Niveau. Dies führte zu Belastungen der privaten Haushalte und somit auch zu einem Rückgang der Nachfrage nach Versicherungsschutz. Entgegen der letztjährigen Prognose verringerten sich die Neugeschäftsbeiträge um 13,1 %. Während das Geschäft gegen laufenden Beitrag leicht gegenüber dem Vorjahr zunahm, reduzierte sich das Geschäft gegen Einmalbeitrag spürbar. Die gebuchten Beitragseinnahmen sanken im Geschäftsjahr 2023 auf 92,0 (97,0) Mrd. €. Der Anteil der fondsgebundenen Versicherungen am Neugeschäft betrug im vergangenen Geschäftsjahr 20,8 (21,8) %. Mischformen mit Garantien machten 26,8 (31,8) % aus. Damit nahmen kapitalmarktnahe Produkte knapp die Hälfte der Neugeschäftsbeiträge ein. Der Anteil der klassischen Versicherungen betrug circa 17,8 (18,8) % der gesamten Neugeschäftsbeiträge. Folglich nahmen Rentenversicherungen mit 65,5 (72,3) % den Großteil des abgeschlossenen Neugeschäfts ein.
Im Zuge des Solvency II Reviews einigten sich am 13. Dezember 2023 das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Europäische Rat innerhalb der Trilog-Verhandlungen auf Änderungen des aufsichtsrechtlichen Regelwerks. Geprüft wurden mögliche Anpassungen der qualitativen und quantitativen Anforderungen der Solvency-II-Richtlinie. Kleinere Änderungen, wie beispielsweise im Berichtswesen, griffen bereits zum 31. Dezember 2023. Die EbAV-II-Richtlinie, welche für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gilt, wird ebenfalls überarbeitet. Hierzu hat sich die Europäische Kommission an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gewandt, welche Ende September 2023 ihre Ergebnisse veröffentlichte. Die Europäische Kommission prüft die Handlungsempfehlungen und wird daraus möglichen Änderungsbedarf für die EbAV-II-Regeln ableiten. Geschäftsverlauf und Ertragslage Die Ertragslage des ERGO Pensionsfonds ist geprägt durch die Beitragseinnahmen, die Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb, die Zahlungen für Versorgungsfälle, das Kapitalanlageergebnis und das Gesamtergebnis. Diese Komponenten gelten als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Geschäftsverlauf Sowohl der Neugeschäftsbeitrag des ERGO Pensionsfonds mit 7,7 (1.097,5) Mio. € als auch die Beitragseinnahmen (brutto) mit 17,7 (1.103,9) Mio. € haben sich im Geschäftsjahr 2023 deutlich verringert. Dieses resultierte im Wesentlichen aus dem Einmaleffekt der Übertragung von Direktzusagen der ERGO Group AG in den ERGO Alpha Pensionsplan im Vorjahr. Das Neugeschäft beim Versorgungswerk MetallRente erhöhte sich stärker als erwartet, während das Neugeschäft beim Longial Pensionsplan hinter den Erwartungen zurückblieb. Im Geschäftsjahr stiegen die Zahlungen für Versorgungsfälle auf 22,1 (16,4) Mio. € brutto. Die Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb nahmen wie erwartet zu und lagen bei 6,0 (3,6) Mio. €. Der Anstieg fiel aufgrund des höheren Neugeschäfts gegen laufenden Beitrag höher als geplant aus. Kapitalanlageergebnis Das Ergebnis aus Kapitalanlagen, das die Mittel für das versicherungsförmige Geschäft und das Eigenkapital enthält, nahm im Geschäftsjahr 2023 auf 316 (287) Tsd. € zu und damit stärker als erwartet. Die Gründe für diesen Anstieg waren u.a. ein höherer Abgangsgewinn des Vorratsbestands in Aktienfonds und höhere Erträge aus der MetallRente. Das gesamte Kapitalanlageergebnis setzt sich sowohl aus ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen zusammen. Das außerordentliche Ergebnis ist mit 43 (76) Tsd. € aufgrund der Abgangsgewinne insgesamt positiv ausgefallen. Die Kosten für die Verwaltung der Kapitalanlagen beliefen sich auf 68 (53) Tsd. €. Die Nettoverzinsung betrug 2,7 (2,7) %. Gesamtergebnis Im Geschäftsjahr 2023 führten wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 24 (41) Tsd. € zu. Durch die Verlustübernahme seitens der ERGO Group AG in Höhe von 2.017 (1.422) Tsd. € wurde ein ausgeglichenes Jahresergebnis erreicht. Die Verlustübernahme war damit höher als erwartet. Vermögenslage Kapitalanlagenbestand Der Kapitalanlagenbestand des ERGO Pensionsfonds umfasst Kapitalanlagen für eigene Rechnung, die die Mittel für das versicherungsförmige Geschäft und das Eigenkapital enthalten, sowie das Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Kapitalanlagenbestand für eigene Rechnung betrug 12,8 (10,9) Mio. €. Er war vorrangig in Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen angelegt und stellte mit 5,0 (4,5) Mio. € den größten Anteil am Kapitalanlagenbestand des ERGO Pensionsfonds dar. Außerdem waren 1,5 (1,5) Mio. € in Inhaberschuldverschreibungen, 3,2 (3,5) Mio. € in Namensschuldverschreibungen und 2,7 (1,0) Mio. € in Aktien- und Rentenfonds (Vorratsbestand zum Bilanzstichtag sowie der Rentenfonds der MetallRente) investiert. Auf diese Kapitalanlagen wiesen wir im Geschäftsjahr eine Reserve in Höhe von 29 Tsd. € aus. Im Vorjahr war eine stille Last in Höhe von 115 Tsd. € ausgewiesen worden. Darüber hinaus bestanden Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 1.183,0 (1.085,7) Mio. € und weiterhin sonstiges Vermögen in Höhe von 27,7 (1.125,8) Tsd. €. In die Anlageklasse Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere haben wir gemäß den Vereinbarungen der entsprechenden Pensionspläne investiert. Pensionsfondstechnische Netto-Rückstellung
Die Beitragsüberträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 (1,5) Tsd. € vermindert und stammen aus dem Versorgungswerk MetallRente. Die pensionsfondstechnische Rückstellung für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hat sich um 96,2 (992,9) Mio. € erhöht.
Insgesamt nahmen die pensionsfondstechnischen Rückstellungen für eigene Rechnung um 2,4 Mio. € auf 7,9 (5,4) Mio. € zu, was einem Anstieg von 44 % entspricht. Finanzlage Kapitalstruktur Zum 31. Dezember 2023 verfügte der ERGO Pensionsfonds über ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes Eigenkapital in Höhe von 4,5 Mio. €. Auch die gesamten Eigenmittel nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Solvabilität in Höhe von 4,6 Mio. € und die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 3,0 Mio. € blieben unverändert. Damit erfüllten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Solvabilität. Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen beliefen sich insgesamt auf 1.190,9 (1.092,3) Mio. €. Auf pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entfielen davon 1.183,0 (1.086,8) Mio. €.
Beschränkungen in der Verfügbarkeit von
Beschränkungen in der Verfügbarkeit von Finanzmitteln lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Wesentliche Finanzierungsmaßnahmen und -vorhaben Im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages wurde der
Verlust des Jahres 2022 durch die ERGO Group AG getragen.
Der ERGO Pensionsfonds führte im Geschäftsjahr
2023 keine Finanzierungsmaßnahmen durch. Derzeit
planen wir auch keine Finanzierungsmaßnahmen für
das Jahr 2024.
Im Rahmen der detaillierten Liquiditätsplanung stellen wir sicher, dass wir jederzeit uneingeschränkt in der Lage sind, unseren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Liquiditätssaldo belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 26,4 (1.100,9) Mio. €. Wir haben unter Einbeziehung des Liquiditätsvortrages im Rahmen des Mandates der Strategischen Asset Allocation 26,1 Mio. € wieder am Kapitalmarkt angelegt. Zum Geschäftsjahresende 2023 betrug der Liquiditätsbestand 2,2 (2,4) Mio. €. Hierunter fallen laufende Guthaben bei Kreditinstituten, das Guthaben aus dem Konsortialgeschäft MetallRente sowie die Forderung gegenüber der MEAG aus dem Cash Pooling, die unter den Anderen Kapitalanlagen ausgewiesen wird. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die wirtschaftliche Lage des ERGO Pensionsfonds schätzen wir auch vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation weiterhin als stabil ein. Der übernommene Bestand an Pensionsverpflichtungen
trug im Geschäftsjahr 2023 zu einer Entlastung des
Ergebnisses bei.
Risikobericht Ziele des Risikomanagements Risikomanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Zu seinen Aufgaben gehört es, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen (§ 91 Abs. 2 AktG). Das Risikomanagement der ERGO verfolgt insbesondere das Ziel, die Finanzstärke zu erhalten, um die Ansprüche unserer Kunden zu sichern. Die zur Überwachung der Finanzstärke herangezogenen Kriterien sind innerhalb der Risikostrategie festgelegt. Ein weiteres Ziel ist, die Reputation der ERGO Group und aller Einzelgesellschaften zu schützen. Dazu setzen wir auf ein alle Bereiche umfassendes Risikomanagement. Die Vorgaben des Aktiengesetzes sowie die im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankerten aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Geschäftsorganisation bilden hierfür den Rahmen. Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements Die Risikomanagement-Organisation des ERGO Pensionsfonds ist in die Risikomanagement-Prozesse der ERGO Group eingebunden. Der Bereich "Integriertes Risikomanagement" (IRM) stellt das gruppenweite Risikomanagement sicher. Dezentrale Risikomanagement-Strukturen in allen Bereichen der Gruppe unterstützen IRM hierbei. An der Spitze der Risikomanagement- Organisation steht der Chief Risk Officer (CRO). Die einzelnen dezentralen Risikoverantwortlichen berichten an ihn. IRM analysiert, bewertet und überwacht die identifizierten Risiken. Diese kommuniziert der CRO an den Risikoausschuss der ERGO Group AG und an den Vorstand der Gesellschaft. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des ERGO Vorstands entscheidet der Risikoausschuss über die vom ERGO Vorstand nach der Geschäftsordnung übertragenen Angelegenheiten. Entscheidungen auf Ebene der ERGO Group, die unsere Gesellschaft tangieren, überprüft und ratifiziert der Vorstand unserer Gesellschaft. Zum Risikomanagement-System gehören Risikokriterien und entsprechende Risikomanagement-Steuerungsprozesse. Darüber hinaus dient das implementierte Risikomanagement-System der Förderung der Risikokultur. Die geschaffene Risikokultur verstärkt das Risikobewusstsein, fördert ein risikogerechtes Verhalten und unterstützt so das Erreichen unserer Unternehmensziele. Durch diese Organisation können wir Risiken frühzeitig erkennen und aktiv steuern. Festlegung der Risikostrategie Die Risikostrategie greift die aus der Geschäftsstrategie resultierenden Risiken auf. Sie ist eine wichtige Grundlage für die strategische und operative Planung. Der Vorstand der Gesellschaft prüft und verabschiedet die Risikostrategie jährlich. Zusätzlich wird sie mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft besprochen. Die Risikostrategie definiert die Risikoobergrenzen auf Basis der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft. Die Einhaltung der Risikoobergrenzen überwachen wir anhand fester Schwellenwerte (Grenzen) und Frühwarnmechanismen in einer Ampel-Logik (Trigger). Diese Toleranzen orientieren sich an der Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie der Ertragsvolatilität. Eine ausreichende Risikotragfähigkeit veranschaulicht die Fähigkeit des Unternehmens, Verluste aus identifizierten Risiken zu absorbieren. Aus diesen darf keine Gefahr für die Existenz der Gesellschaft resultieren. Umsetzung der Risikostrategie und Risikomanagement-Kreislauf Im Rahmen der Geschäftsplanung berücksichtigt der Vorstand die Risikostrategie. In der operativen Geschäftsführung ist diese ebenfalls verankert. Bei Kapazitätsengpässen oder Konflikten mit dem Limit- und Trigger-System verfahren wir nach festgelegten Eskalations- und Entscheidungsprozessen. Diese stellen sicher, dass Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte in Einklang stehen. Ein funktionierendes und wirksames Governance- System ist für eine effektive Unternehmenssteuerung und -überwachung von elementarer Bedeutung. Unsere Gesellschaft verfügt über ein Governance-System, das die unternehmensindividuelle Geschäftstätigkeit (Art, Umfang und Komplexität) sowie das zugrunde liegende Risikoprofil berücksichtigt. Ein Teil des Governance-Systems ist die unternehmenseigene Risikobeurteilung, auch "Own Risk Assessment" (ORA) genannt. Er liegt in der operativen Verantwortung der Risikomanagement-Funktion und stellt eine Verknüpfung der Risikoanalyse des ORA mit der Geschäftsplanung, dem strategischen Management sowie dem Steuerungsmodell her. Beim ORA sind auch Planungsprozesse zu berücksichtigen. Der Vorstand hat die Ergebnisse des ORA zu hinterfragen. Der finale ORA-Bericht ist schließlich durch den Vorstand zu genehmigen. Die operative Umsetzung des Risikomanagements umfasst die Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken. Dazu gehört auch die daraus abgeleitete Risikoberichterstattung. Bei der Betrachtung der Risiken analysieren und bewerten wir die Risikolage auch mit Blick auf Kumulrisiken und wechselseitige Abhängigkeiten. Die Steuerung erfolgt anhand der in der Risikostrategie definierten qualitativen und quantitativen Größen. Die Betrachtung umfasst auch die ausgelagerten Prozesse und die damit verbundenen Risiken. Mit unseren Risikomanagement-Prozessen stellen wir sicher, dass wir Risiken kontinuierlich überwachen und bei Trigger- und Limitverletzungen bzw. Veränderungen des Risikoprofils Gegenmaßnahmen einleiten können. Im Rahmen unseres Kapitalmanagement-Prozesses überwachen wir die Solvenzausstattung der Gesellschaft und ergreifen gegebenenfalls Maßnahmen. Kontroll- und Überwachungssysteme Unser "Internes Kontrollsystem" (IKS) ist ein System zum Management von operationellen Risiken. Es beinhaltet die folgenden Risikodimensionen: Risiken der finanziellen Berichterstattung, rechtliche Risiken sowie sonstige operationelle Risiken. Es adressiert einheitlich die operationellen Risiken auf Unternehmens-, Fachbereichs- und IT-Ebene, basierend auf den Geschäftsprozessen. Die Verantwortung für das IKS liegt beim Vorstand der Gesellschaft. Der Bereich IRM ist für das IKS organisatorisch und methodisch zuständig. Die Fachbereiche verantworten die Risiken und Kontrollen in ihren Geschäftsprozessen. Die Einbindung aller Geschäfts- und IT-Bereiche schafft ein einheitliches Risikoverständnis. Die Ergebnisse fließen in die regelmäßige IKS-Berichterstattung ein. Die IKS-Berichterstattung beinhaltet auch die gruppenintern ausgegliederten Prozesse samt ihren Risiken und Kontrollen und dient somit als Bericht über die Risiko- und Kontrollsituation zu den gruppenintern ausgegliederten Prozessen. Im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung überprüfen wir regelmäßig die Angemessenheit des IKS. Zur weiteren Verbesserung der Ausgestaltung des IKS werden die methodischen Elemente fortlaufend überprüft und überarbeitet. Diese sind in den Versicherungsgesellschaften und bei den wesentlichen gruppeninternen Dienstleistern der ERGO in Deutschland bereits umgesetzt und werden in den internationalen Versicherungsgesellschaften weiter sukzessive ausgerollt. Die Revisionseinheit ERGO Group Audit (GA) bewertet bei ihren risikobasiert ausgewählten Prüfungen je nach Schwerpunkt der jeweiligen Prüfung u.a. die Angemessenheit der involvierten IKS-Elemente. Dies tut sie, indem sie das Design und die Funktionsfähigkeit der entsprechenden Kontrollen in den geprüften Prozessen und Anwendungen einschätzt. Dabei sind Prozesse des Risikomanagement-Systems regelmäßig und in jedem Jahr Bestandteil des jährlichen Prüfungsplans und der damit verbundenen Risikoanalyse und -bewertung durch GA. Jährlich und im Rahmen der GA-Berichterstattung beurteilt GA die Angemessenheit des IKS auf Basis der Revisionsergebnisse in der zurückliegenden Prüfungsperiode und der sonstigen Beobachtungen und nimmt zu den wesentlichen Prüfungsergebnissen auch im Bereich des Risikomanagement-Systems Stellung. Risikoberichterstattung Mit der Risikoberichterstattung erfüllen wir nicht nur aktuelle rechtliche Anforderungen, sondern stellen auch intern Transparenz für das Management her und informieren die Aufsicht und die Öffentlichkeit. Die interne Risikoberichterstattung informiert das Management regelmäßig über die Risikolage. Bei einer signifikanten Veränderung der Risikosituation erfolgt eine sofortige Berichterstattung an das Management unserer Gesellschaft. Sie erfolgt auch bei besonderen Schadenfällen und Ereignissen. Mit unserer externen Risikoberichterstattung wollen wir einen verständlichen Überblick über die Risikolage der Gesellschaft geben. Die Öffentlichkeit informieren wir über die aktuelle Risikosituation des ERGO Pensionsfonds durch diesen Bericht. Wesentliche Risiken Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Prognose- bzw. Zielabweichung für das Unternehmen führen können. Wesentliche Risiken sind Risiken, die sich entsprechend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Wesentliche Risiken entstehen aus den folgenden Risikokategorien. Auf risikokategorieübergreifende Inhalte gehen wir gesondert in einem eigenen Abschnitt zum Ende des Risikoberichts ein. Versicherungstechnische Risiken Das versicherungstechnische Risiko besteht darin, dass der tatsächliche Aufwand für Kosten und Leistungen von den Erwartungen abweichen kann. Dies kann aufgrund einer ungünstigen Abweichung durch Zufall, Irrtum oder Änderung der zukünftigen Verhältnisse von den Annahmen, die bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge bzw. Versicherungsleistungen zugrunde gelegt wurden, entstehen. Den erwarteten Aufwand haben wir in der Tarifkalkulation und bei der Berechnung der pensionsfondstechnischen Rückstellungen berücksichtigt. Bei den versicherungstechnischen Risiken unserer Gesellschaft sind für den Fall, dass Versorgungslösungen unter Ausschluss einer Nachschusspflicht garantiert sind (versicherungsförmige Garantien), insbesondere das Zinsgarantierisiko, das biometrische Risiko und das Kostenrisiko zu berücksichtigen. Das Zinsgarantierisiko behandeln wir unter "Risiken aus Kapitalanlagen" im Abschnitt "Zinsgarantierisiko". Biometrisches Risiko Biometrische Risiken entstehen, wenn sich die Versicherungsleistungen (durch Tod, Langlebigkeit, Invalidität etc.) anders entwickeln, als dies erwartet wurde. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen, die wir bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwenden, sind nach Einschätzung der Verantwortlichen Aktuarin angemessen. Sie enthalten ausreichende Sicherheitsspannen. Risiken aus Kapitalanlagen Wir investieren in die Anlageklassen Aktien und Zinsträger. Dabei berücksichtigen wir die Kriterien Rendite, Sicherheit und Bonität. Aber auch die Aspekte Liquidität, Diversifikation sowie vor allem die Struktur der versicherungstechnischen Verpflichtungen sind für uns maßgebliche Steuerungsgrößen. Bei den Kapitalanlagerisiken handelt es sich um Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Marktrisiko Das Marktrisiko drückt das Risiko von Verlusten oder negativen Einflüssen aus Kapitalmarktentwicklungen auf die finanzielle Situation eines Unternehmens aus. Es resultiert aus Preisänderungen und Schwankungen an den Kapitalmärkten. Im Wesentlichen besteht das Marktrisiko aus dem Zinsänderungsrisiko, dem Kursrisiko bei Aktien, dem Wertänderungsrisiko bei Immobilien und dem Wechselkursrisiko. Innerhalb des Zinsänderungsrisikos unterscheiden wir das Risiko durch Veränderungen der (Basis-)Zinskurven (z.B. Swap Rates, Volatilitäten) und das Credit-Spread-Risiko. Ein möglicher Rückgang der Marktwerte kann je nach Anlageklasse unterschiedliche Ursachen haben. Der größte Teil unserer Kapitalanlagen entfällt mit 99,8 (96,4) % auf Zinsträger. Hiervon sind 12,7 % in Staatsanleihen und 14,2 % in Pfandbriefen investiert. Das Zinsniveau und die emittentenspezifischen Renditezuschläge haben somit einen erheblichen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen. Der Aktienanteil beträgt 0,2 (3,6) % und resultiert ausschließlich aus dem Vorratsbestand zum Bilanzstichtag. Die Marktrisiken aus einer Wertminderung bei Aktien, Zinsänderung, Volatilität in der risikofreien Zinskurve, Spreadänderungen bei Anleihen, Wechselkursschwankungen und Inflationsanstieg werden nach unserer Rückversicherungsstrategie als nicht wesentlich eingestuft. Wir begegnen ihnen durch eine zielgerichtete Abstimmung der zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen (Asset Liability Management) sowie mithilfe geeigneter Limit- und Frühwarnsysteme. Das Ziel ist die langfristige Sicherung des Kapitalanlageergebnisses. Dafür passen wir unser Asset Liability Management an sich verändernde Rahmenbedingungen an. Wir nehmen Wertanpassungen im Anlagevermögen vor, soweit wir Wertminderungen als dauerhaft annehmen oder Gründe für vorherige Wertminderungen entfallen. Fremdwährungsinvestitionen und somit Wechselkursrisiken liegen bei der Gesellschaft nicht vor. Aufgrund der Bewertung und Qualität der Kapitalanlagen sind für den Bestand und die Verpflichtungen gegenüber den versorgungsberechtigen Personen kurzfristig keine Gefährdungen erkennbar. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt mögliche Verluste durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten. Es umfasst auch potenzielle Verluste aufgrund der Veränderung der Kreditwürdigkeit einer Gegenpartei. Ein Rating unterhalb des Investment Grades, also unterhalb von "BBB" gemäß Standard & Poor's, ist ein Indiz für eine schlechte Bonität bzw. für eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kontrahenten. Das Kreditrisiko unserer Gesellschaft resultiert im Wesentlichen aus den Kapitalanlagen, welche der verabschiedeten Kapitalanlagestrategie folgen. Darüber hinaus ist das Kreditrisiko von den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Wir haben Maßnahmen implementiert, um Emittenten mit erhöhtem Ausfallrisiko rechtzeitig zu erkennen. Zudem überwachen wir Konzentrationen in Abhängigkeit von Kontrahentenart und Rating. Auffallende Konzentrationen greifen wir zur näheren Untersuchung auf und leiten Handlungsempfehlungen daraus ab. Das Ziel unserer Risikominderungstechniken ist die Begrenzung von potenziellen Verlusten durch Ausfälle oder Ratingveränderungen unserer Gegenparteien. Das konzernweit gültige Kontrahentenlimitsystem deckt die Überwachung des Ausfall- und Emittentenrisikos ab. Bei unseren Festzinsanlagen steuern wir das damit verbundene Kreditrisiko, indem wir Emittenten unter Berücksichtigung gesellschaftsspezifischer Risiko- Rendite-Aspekte auswählen und gruppenweit gültige Kontrahentenlimits beachten. Wir nutzen externe Emittentenratings sowie eigene Kreditrisikobeurteilungen. Der Großteil unserer Kapitalanlagen besteht aus Titeln von Emittenten mit guter bis sehr guter Bonität, worunter wir ein Rating von mindestens "A" gemäß Standard & Poor's verstehen. Bei den Zinsträgern entfielen zum Ende des Geschäftsjahres 40,3 (55,1) % der Anlagen auf die Ratingkategorien "A" oder besser. Die Exponierung im Finanzsektor betrug nach Marktwerten zum Ende des Geschäftsjahres insgesamt 2,6 Mio. €. Davon sind 1,9 Mio. € (71,9 %) besichert. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Gründe hierfür können mangelnde Fungibilität der vorhandenen Aktiva oder nicht ausreichende Liquidität sein. Es kann insbesondere in Wechselwirkungen mit versicherungstechnischen Risiken entstehen und wird durch das Liquiditätsrisikomanagement gesteuert. Diese in der Risikostrategie verankerte Liquiditätsüberwachung stellt für unsere Gesellschaft sicher, dass ausreichend Liquidität vorgehalten wird, um unseren Verpflichtungen gegenüber unseren Versicherungsnehmern jederzeit nachkommen zu können. Auf Ebene der ERGO Group ist ein Prozess definiert, der ein strukturiertes Vorgehen im Falle von Liquiditätskrisen bzw. Liquiditätsengpässen vorgibt. Risikokonzentrationen hinsichtlich Liquidität liegen, vor allem aufgrund des hohen Bestands an liquiden Kapitalanlagen, nicht vor. Risikominderungstechniken für das Liquiditätsrisiko verfolgen das Ziel, die Eintrittswahrscheinlichkeit sowie das Ausmaß der Verluste unserer Gesellschaft zu reduzieren. Im Berichtszeitraum hat unsere Gesellschaft eine Liquiditätsplanung zur Bestimmung bekannter und zukünftiger Zahlungsverpflichtungen durchgeführt. Diese überwachen wir und passen sie bedarfs-gerecht an, um die Risikoexponierung zu begrenzen. Wir überwachen das Liquiditätsrisiko über die in der Liquidity Risk Policy verankerten Liquiditätskriterien. Die Erfüllung der Kriterien gewährleistet eine geordnete Steuerung des Liquiditätsrisikos und stellt eine ausreichende Liquiditätsausstattung unserer Gesellschaft sicher. Der konzernweit angewandte Asset-Liability-Management-Ansatz für Lebensversicherungsunternehmen findet grundsätzlich auch für die Gesellschaft Anwendung. Aufgrund der Materialität der Kapitalanlagen für eigene Rechnung erfolgt derzeit keine individuelle Abstimmung der Laufzeiten mit der Ablaufstruktur der pensionsfondstechnischen Verbindlichkeiten. Eine gleichmäßige Verteilung der Fälligkeiten über die nächsten Jahre wird dennoch sichergestellt und Häufungen von Fälligkeiten werden vermieden. Wesentliche Sicherungsgeschäfte Derivative Finanzinstrumente hat der ERGO Pensions-fonds nicht im Bestand. Zinsgarantierisiko Für die einzelvertragliche Berechnung der Deckungsrückstellung wird für den Bestand der bei Vertragsbeginn geltende Rechnungszins verwendet. Festgelegt wird dieser unter Beachtung der maßgeblichen Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Um die Garantieverzinsung (im selbst verwalteten Bestand zwischen 0,9 % und 2,75 %, für die MetallRente zwischen 0,25 % und 3,25 %) zu erwirtschaften, sind wir in besonderem Maß auf das Kapitalanlageergebnis angewiesen. Die Kapitalanlagen haben in der Regel eine kürzere Laufzeit als die Verpflichtungen. Daher besteht ein Wiederanlagerisiko. Bezüglich der in Zukunft eingehenden Prämien besteht ein Risiko in der Neuanlage. Diesem Risiko begegnen wir, indem die zukünftigen Zahlungsströme aus Vermögensanlagen, Prämien und Verpflichtungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden (Asset Liability Management). Die Zinszusatzreserve ist ein weiteres Instrument, um auch in Niedrigzinsphasen die Erfüllung der eingegangenen Zinsverpflichtungen sicherzustellen. Sie führt zu einer Reduktion des Zinsgarantierisikos. Bei einem steigenden Zinsniveau wird die Zinszusatzreserve entsprechend wieder abgebaut. Das erhöhte Zinsniveau führte zusammen mit der gesetzlich festgelegten Berechnungsmethodik zu einem unveränderten Referenzzins für die Berechnung der Zinszusatzreserve. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Verlusten aufgrund von unangemessenen Prozessen, Technologieversagen, menschlichen Fehlern oder externen Ereignissen. Aus dem Betrieb des Kernversicherungsgeschäfts können operationelle Risiken für die Gesellschaft entstehen, die in der Folge auch Rechtsrisiken nach sich ziehen können. Hierunter fallen insbesondere Risiken aus den vertragsrechtlichen Anforderungen an die Dokumentation, Information und Beratung von Kunden sowie die Gültigkeit von Vertragsklauseln. Operationellen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit unmittelbar verbunden sind, begegnen wir mit einem systematischen, ursachenbezogenen Risikomanagement. So identifizieren, analysieren, bewerten und steuern wir operationelle Risiken im IKS. Die qualitative Bewertung erfolgt nach einem mehrstufigen Prinzip, bei dem zunächst die prozessinhärenten Risiken sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit von Kontrollen bewertet werden und anschließend das verbleibende Residualrisiko eingeschätzt wird. Die Bewertung erfolgt durch die jeweiligen Prozessverantwortlichen und wird durch die unabhängige Risikomanagement-Funktion überwacht. Darüber hinaus überwachen wir die Verfügbarkeit von internen Ressourcen für Linien- und Projekttätigkeiten. Im Falle knapper Ressourcen können wir somit zeitnah Maßnahmen initiieren. Zum Umgang mit Projektrisiken hat die Risikomanagement-Funktion Mindestanforderungen implementiert, die risikoreduzierend wirken. Operationelle Fehler könnten außerdem im Zusammenhang mit dem Design oder der Preisgestaltung bei Produktimplementierungen auftreten. Es besteht das operationelle Risiko, dass die Geschäftsabläufe nicht in der definierten Qualität erbracht werden können. Es ist daher sicherzustellen, dass die ausgelagerten Dienstleistungen (u.a. Schlüsselfunktionen) kontinuierlich überwacht werden und dass bei Mitarbeiterfluktuation ein geeigneter Wissenstransfer stattfindet sowie die Kontinuität und Stabilität der Prozesse beibehalten werden können. Weitere wesentliche Risikotreiber operationeller Risiken sind Fehler in den IT-Systemen und manuelle Bearbeitungsfehler in den Geschäftsprozessen des versicherungstechnischen Kerngeschäftes, den dazugehörigen Unterstützungsprozessen (beispielsweise Rechnungslegungs- oder Finanzplanungsprozessen) sowie übergreifenden Managementprozessen. Manuelle Bearbeitungsfehler können insbesondere aus der fehlerhaften Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten in den IT-Systemen oder (elektronischen) Unterlagen entstehen. Operationelle Risiken im Bereich des Datenschutzes und der IT- und Informationssicherheit sind weitere Risikotreiber der Gesellschaft. Im Kontext des Datenschutzes bestehen die wesentlichen Risiken aus der Weitergabe von vertraulichen und sensiblen Kundendaten und -informationen (z.B. allgemeinen und sensiblen Vertragsdaten des Kunden) an unberechtigte Dritte. Im Kontext der IT- und Informationssicherheit sind vor allem Cyberrisiken zunehmende Treiber für das operationelle Risiko. In den vergangenen Jahren konnten ein fortlaufender Anstieg von Cyberkriminalität und eine zunehmende Professionalisierung der Angreifer festgestellt werden. Cyberangriffe stellen somit insbesondere durch die steigende Digitalisierung des Geschäftsmodells und der Geschäftsprozesse eine ernstzunehmende Gefahrenquelle für ERGO dar. Weitere Gefahrenquellen können durch Sicherheitslücken in Programmen entstehen. ERGO ist auf solche Situationen vorbereitet. Es gibt definierte und geübte Prozesse zur Analyse der jeweiligen Schwachstelle und ihrer möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen sowie zur Einleitung adäquater Gegenmaßnahmen. Schwächen im Kontrollumfeld sowie in den zentralen IT-Systemen können Auswirkungen auf den operativen Versicherungsbetrieb haben und besitzen damit grundsätzlich kumulhafte Auswirkungen. Diesen Risiken begegnen wir durch geeignete Schutzvorkehrungen. Unser Ziel ist stets, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen sicherzustellen. Die Erfüllung der regulatorischen "Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (VAIT) hat für uns die höchste Priorität, die wir mit großem Aufwand und in kurzer Zeit in den inländischen Gesellschaften - gesteuert durch das Information-Security-Programm - umsetzen. Die identifizierten Verbesserungspotenziale und Handlungsbedarfe werden im Rahmen eines gruppenweiten Programms übergreifend koordiniert und gesteuert. Wir sehen es als wichtig an, die Mitarbeiter für mögliche Gefahren zu sensibilisieren und die bestehende Risikokultur weiter zu optimieren. Unsere Business Continuity Management (BCM) Policy und Crisis and Emergency Management Policy definieren die Rahmenvorgaben für ein einheitliches Vorgehen im Hinblick auf das BCM und das Krisen- und Notfallmanagement. Ziele sind die Sicherstellung der Betriebskontinuität zeitkritischer Prozesse und der Schutz unserer Beschäftigten sowie unserer Infrastruktur und Assets in Notfällen und Krisen. Unsere Rahmenvorgaben erhöhen die Widerstandsfähigkeit der Funktionen, Prozesse und Standorte durch vordefinierte Prozesse und ermöglichen einen adäquaten Wiederanlaufprozess. Das Business-Continuity-Management-System (BCMS) umfasst bereits für viele zeitkritische Prozesse Pläne zum Wiederanlauf und zur Fortführung des Geschäftsbetriebes (Business-Recovery-Pläne), die auf qualifizierten Business-Impact-Analysen basieren, und ergänzende Pläne (Resource-Recovery-Pläne) zur Wiederherstellung wesentlicher Nicht-IT-Ressourcen sowie Pläne zur Wiederherstellung des IT-Betriebes (Disaster-Recovery-Pläne). Eine Notfallorganisation sowie entsprechende Notfallpläne sind an allen relevanten Unternehmensstandorten eingeführt. Die Funktionsfähigkeit wird im Rahmen von Übungen und Tests überprüft. Reputationsrisiken Unter Reputationsrisiken verstehen wir die Gefahr einer möglichen Beschädigung des Rufes der Gesellschaft infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z.B. bei Kunden, Geschäftspartnern oder Behörden). Das Reputationsrisiko des ERGO Pensionsfonds ist unter anderem durch die negative mediale Wahrnehmung von Pensionsfonds im Allgemeinen und unserer Gesellschaft im Speziellen geprägt. Derzeit sind hier keine signifikanten Risiken des ERGO Pensionsfonds zu erkennen. Zudem führt unser exponiertes Unternehmensleitbild bei den Stakeholdern (insbesondere den Kunden) zu einer besonders hohen Erwartungshaltung an Professionalität und Qualität. Hier können operationelle Risiken in den Prozessen der Gesellschaft zu einem Anstieg des Reputationsrisikos führen. Darüber hinaus können auch Reputationsrisiken der ERGO Group AG bzw. anderer ERGO Gesellschaften auf die Reputation unserer Gesellschaft ausstrahlen. Die Auswirkungen reichen von reduzierten Chancen (Neugeschäft, Vertriebspartner etc.) bis hin zu administrativem Zusatzaufwand (z.B. Aufbereitung von Anfragen der Presse, Aufsicht, Ratingagenturen und Investoren). Die Mindestanforderungen an den Umgang mit Reputationsrisiken haben wir in eine Richtlinie integriert. Dabei bildet die Richtlinie die Grundlage für ein einheitliches und strukturiertes Vorgehen beim Umgang mit Reputationsrisiken. Zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Reputationsrisiken haben wir einen Steuerungs- und Kontrollprozess eingerichtet. Zudem gibt es bei der ERGO Group AG ein "Reputation and Integrity Committee" (RIC). Auftrag des RIC ist, gemeldete (geschäftliche) Sachverhalte jedweder Fachbereiche der ERGO und ihrer Tochtergesellschaften, die potenzielle Reputationsrisiken darstellen, einer objektiven und einheitlichen Bewertung zuzuführen. Dies kann auf Veranlassung des Vorstandes oder anderer Fachbereiche (nach Vorevaluation durch die zuständigen Bereiche Compliance, Integriertes Risikomanagement oder Business Developement) geschehen. Strategische Risiken Wir bezeichnen strategische Risiken als Risiken aus sich im Nachhinein als falsch herausstellenden Geschäftsentscheidungen bzw. der schlechten Umsetzung von bereits getroffenen Entscheidungen. Wir bilden auch die mangelnde Anpassungsfähigkeit an die Veränderungen in der Umwelt des Unternehmens in den strategischen Risiken ab. Strategische Risiken beziehen sich auf die vorhandenen und neuen Erfolgspotenziale. Sie treten oft mit einem zeitlichen Vorlauf, aber auch im Zusammenhang mit anderen Risiken auf. Wir begegnen den strategischen Risiken, indem wir strategische Entscheidungsprozesse und Risikomanagement miteinander verzahnen. Dies umfasst kulturelle wie organisatorische Aspekte. Zur Identifikation, Bewertung und Steuerung strategischer Risiken haben wir einen regelmäßig wiederkehrenden Prozess, bestehend aus strategischem Dialog und jährlicher Planung, etabliert. Bei der Identifikation und Bewertung strategischer Risiken verfolgen wir einen qualitativen Ansatz. Zudem greift das ERGO Strategieprogramm die strategischen Risiken auf und trägt somit zur Minimierung ebendieser bei. Das Anfang 2021 als Teil der "Munich Re Ambition 2025" gestartete neue ERGO Strategieprogramm befindet sich im vierten Jahr seiner Umsetzung. Der strategische Fokus liegt auf profitablem Wachstum. Dazu möchte die ERGO Group u.a. ihre Marktposition und Profitabilität in Deutschland verbessern und im internationalen Geschäft sowie im Bereich B2B2C und bei Direktangeboten wachsen. Auch die fortgesetzte Modernisierung der IT-Infrastruktur steht weiterhin im Fokus. Entlang allen Reporting-Perspektiven verläuft die Umsetzung der Strategiemaßnahmen insgesamt überwiegend planmäßig. Dabei begegnen wir vereinzelten Herausforderungen in der IT-Umsetzung mit hoher Managementaufmerksamkeit. Emerging Risks Wir definieren Emerging Risks als Trends oder plötzlich eintretende Ereignisse, die sich durch ein hohes Maß an Unsicherheit in Bezug auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und ihre möglichen Auswirkungen auszeichnen. Emerging Risks stellen nicht nur Risiken dar, sondern können auch Chancen und Geschäftspotenziale mit sich bringen. Es ist daher wichtig, dass Emerging Risks ganzheitlich betrachtet werden. Auf ERGO Ebene setzen wir uns schwerpunktmäßig mit Emerging Risks aus Erstversicherungssicht auseinander. Themen, die für die ERGO Group oder unsere Gesellschaft relevant sind, werden näher analysiert und bewertet. In diesem Zusammenhang betrachten wir z.B. auch die langfristigen Auswirkungen eines sich verändernden Klimas auf unsere Gesellschaft (siehe hierzu auch risikokategorieübergreifende Inhalte). Sonstige Risiken Änderungen in der Auslegung des nationalen bzw. internationalen Steuerrechts könnten Risiken für die Branche und unsere Gesellschaft nach sich ziehen. Auch können einzelne Gerichtsurteile rechtliche Folgen für unsere Gesellschaft haben. Außerdem können sie sich auf unsere Reputation auswirken. Bei laufenden Prozessen beurteilen und bewerten wir mögliche daraus resultierende Verpflichtungen zeitnah. Werden dabei potenzielle monetäre Aufwendungen identifiziert, berücksichtigen wir diese umgehend durch die Bildung von Rückstellungen. Risikokategorieübergreifende Risiken Bestimmte Risiken oder Ereignisse können auf mehrere Risikokategorien gleichzeitig ausstrahlen und eine übergreifende Auswirkung haben. Im Folgenden behandeln wir Nachhaltigkeitsrisiken (inkl. Klimawandelrisiken), Inflation, den Krieg Russlands mit der Ukraine sowie den Israel-Gaza-Konflikt einschließlich der damit einhergehenden Folgen. Unter Nachhaltigkeitsrisiken verstehen wir alle Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Gesellschaft haben können. Diese Definition schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken sowie die Interdependenzen zwischen beiden Risiken mit ein. Physische Risiken ergeben sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Physische Risiken können auch indirekte Folgen haben. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Wir betrachten Nachhaltigkeitsrisiken nicht als separate Risikokategorie, weil sie auf alle bekannten Risikoarten einwirken und adressieren diese innerhalb der bestehenden Risikokategorien. Wir berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte nicht nur in unserem Risiko-management-Kreislauf, sondern auch in unserem Geschäftsbetrieb, unserem versicherungstechnischen Kerngeschäft sowie unserem Anlageportfolio. So bestehen z.B. Ausschlusskriterien bei Investitionen in Aktien und Unternehmensanleihen. Der anhaltende Krieg Russlands mit der Ukraine kann je nach Verlauf weiteren Einfluss auf die Risikosituation der Gesellschaft haben. Des Weiteren können auch andere geopolitische Konflikte oder kriegerische Aus- einandersetzungen potenziellen Einfluss auf die Risikosituation unserer Gesellschaft nehmen. Hier ist insbesondere der Anfang Oktober 2023 ausgebrochene Israel-Gaza-Konflikt zu nennen. Dieser könnte im Falle einer Eskalation der Angriffshandlungen oder eines militärischen Eingreifens weiterer Staaten des Nahen Ostens erhebliche direkte und indirekte Auswirkungen auf die internationale Wirtschaft haben. Für unsere Gesellschaft könnten sich weitere mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf das Marktrisiko, das Kreditrisiko, das strategische Risiko und weiter auf die operationellen Risiken ergeben. Eigene Investments hinsichtlich russischer, ukrainischer bzw. israelischer Emittenten bestehen derzeit nicht. Dennoch könnten Kriege bzw. militärische Konflikte zu einer längeren Phase der Unsicherheit und Volatilität an den Kapitalmärkten führen. Der weiterhin erwarteten volatilen Marktentwicklung trägt die Gesellschaft mit einer ausgewogen ausgerichteten Anlagestrategie Rechnung. Darüber hinaus könnten sich negative Auswirkungen auf das Auslagerungsgeschäft ergeben, wenn die Auslagerungsbereitschaft bei Arbeitgebern aufgrund abgesenkter Konjunkturprognosen nachlassen sollte. Die Gesellschaft zeichnet kein versicherungstechnisches Geschäft in einem der betroffenen Länder. Die globalen ökonomischen Folgen des Krieges Russlands mit der Ukraine sowie der Israel-Gaza-Konflikt haben bislang keine wesentlichen Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gesellschaft. Im Jahr 2022 war die Inflation stark angestiegen. Im
Jahr 2023 ergab sich jedoch gegenüber dem hohen Niveau
ein Rückgang. Obwohl die Inflationsrate zum aktuellen
Zeitpunkt immer noch über dem von der EZB ausgegebenen
mittelfristigen Ziel von 2 % liegt, erwarten wir
insgesamt keine signifikanten Auswirkungen auf unsere
Gesellschaft. Dennoch könnten sich abhängig vom
weiteren Verlauf ggf. Auswirkungen auf das Stornoverhalten
der Kunden und das Neugeschäft ergeben. Aufgrund
überwiegend bestehender Summenversicherungen ist
primär kein Einfluss auf Schadenkosten zu erwarten.
Die aktuellen Marktentwicklungen werden in den
Fachabteilungen, begleitet durch das Risikomanagement,
beobachtet und es werden ggf. geeignete
Handlungsempfehlungen abgeleitet. Aktuell sind insgesamt
keine signifikanten Auswirkungen auf die Solvenzsituation
der Gesellschaft zu erwarten.
Beim ERGO Pensionsfonds liegen sowohl die Bedeckung der Versorgungsverpflichtungen durch das Sicherungsvermögen als auch die Bedeckung der Solvabilitätsspanne durch Eigenmittel über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit des Risikomanagement-Systems ist gewährleistet. Durch die implementierten Strukturen und Prozesse erkennen wir Risikoentwicklungen frühzeitig und leiten diese der Risikosteuerung zu. Verwaltungskosten des selbst abgeschlossenen Geschäfts sowie Abschlusskosten aus Neugeschäft über das Versorgungswerk MetallRente führten im Geschäftsjahr zu einer Ergebnisbelastung. Der sonstige pensionsfondstechnische Ertrag aus dem ERGO Alpha Pensionsplan führte hingegen zu einer spürbaren Entlastung des Ergebnisses aus normaler Geschäftstätigkeit. Zusammenfassend stellen wir fest, dass der Bestand des ERGO Pensionsfonds und die Interessen der Vertragspartner zu keinem Zeitpunkt gefährdet waren. Erhöhte Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der weiteren Entwicklung externer Faktoren und ihrer unmittelbaren und mittelbaren sowie potenziell kumulierten Auswirkungen auf die Risikosituation der Gesellschaft. Insbesondere von Bedeutung sind hier der Krieg Russlands mit der Ukraine, der Israel-Gaza-Konflikt sowie die Inflation. Daher werden die Entwicklungen überwacht und regelmäßig sowie ggf. auch ad hoc analysiert. Falls erforderlich, werden geeignete Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus ist uns zum aktuellen Zeitpunkt keine Entwicklung bekannt, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig negativ beeinflussen könnte. Insgesamt betrachten wir die Risikosituation des ERGO Pensionsfonds auf Basis der aktuellen Informationen als tragfähig und kontrolliert. Chancenbericht Der ERGO Pensionsfonds bietet moderne und flexible Konzepte für die Ausfinanzierung von Versorgungszusagen an. Entsprechend vielfältig sind die Chancen und Risiken für unser Geschäft. Im Prognosebericht geben wir einen Überblick darüber, wie sich unser Geschäft unter den sich abzeichnenden Rahmenbedingungen voraussichtlich entwickeln wird. Dabei versuchen wir uns so weit wie möglich auf langfristig wirksame Trends einzustellen. Überraschende und unvorhergesehene Entwicklungen können wir jedoch niemals ganz ausschließen. Um uns vor Risiken zu schützen, haben wir ein Risikomanagement-System etabliert, welches in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist. Im Kapitel Risikobericht beschreiben wir dies ausführlich. Wirtschaftliche Entwicklung und technischer Fortschritt Wenn sich die für uns wichtigen volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser entwickeln als angenommen, eröffnen sich uns erweiterte Geschäftsmöglichkeiten. Geopolitische Entspannung, niedrigere Inflation sowie eine sich verbessernde wirtschaftliche Situation in Deutschland und in der Eurozone würden die Nachfrage nach Versicherungsschutz erhöhen. Wichtige Trends sind der technische Fortschritt, insbesondere das wichtige Thema Digitalisierung, der demografische Wandel, Klimaschutz und die Transformation des Energiesektors sowie Veränderungen des recht- lichen und regulatorischen Umfelds. Sie prägen den Versicherungsbedarf der Kunden und unser Angebot. Kundenorientierung und Pensionsfonds- angebote Aufgrund der Positionierung des ERGO Pensionsfonds im Markt sowie seiner finanziellen Ausstattung sind wir zuversichtlich, die sich bietenden Chancen im Wettbewerb erfolgreich nutzen zu können. Dies kommt auch unseren Kunden zugute. Sie profitieren von einer schnellen Anpassung von Produktlösungen an die Gegebenheiten neu entstehender oder sich verändernder Märkte und Regularien. Wir nutzen die Potenziale der für uns tätigen Mitarbeiter und Vertriebspartner. Sie sichern unseren Erfolg mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement. Davon profitieren auch unsere Kunden. Ziel ist es, unser Qualitäts- und Leistungsniveau stetig auszubauen. Das eröffnet uns Chancen im Wettbewerb. Der demografische Wandel erhöht die Belastung der staatlichen Altersvorsorge. Der Bedarf an eigenverantwortlicher Vorsorge, beispielsweise über betriebliche Angebote, wird weiter steigen. Diese Entwicklung bietet Chancen, die wir wahrnehmen wollen. Der Gesetzgeber unterstützt die betriebliche Altersversorgung durch günstige Rahmenbedingungen mit umfangreichen staatlichen Förderungen. Pensionsfonds bieten hier verlässliche und leistungsfähige Lösungen. Viele Betriebe schätzen die Vorteile aus einer Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds. Dieses auch vom ERGO Pensionsfonds betriebene Übertragungsgeschäft nach § 4e Abs. 3 EStG i. V. m. § 3 Nr. 66 EStG profitiert darüber hinaus von einem positiven Marktumfeld in der betrieblichen Altersvorsorge u.a. durch einen hohen Bedarf an der finanziellen Absicherung im Rentenalter aufgrund des Generationswechsels. Dieses Nachfragepotenzial bedienen wir mit unserem für das Neugeschäft offenen Pensionsplan. Er basiert auf einem Geschäftsmodell, bei dem die Verträge von der Konzern-Pensionsberatungsgesellschaft Longial GmbH verwaltet werden. Bei der technischen Umsetzung berücksichtigen wir alle mit der Digitalisierung verbundenen Anforderungen an eine moderne Verwaltung. Durch weitere Produktverbesserungen und Investitionen in die Verwaltung sind wir ständig bestrebt, diesen Pensionsplan noch attraktiver zu gestalten. Ziel ist dabei eine zielgenaue, auf die jeweiligen Bedarfe der Kunden zugeschnittene Auslagerung der Versorgungszusagen. Das Ressort "Betriebliche Altersversorgung" stellt mit den Maßnahmen zur Produkterneuerung und Vertriebsoffensive sicher, dass unsere Gesellschaft einen zusätzlichen Schub bei den Vertragsanbahnungen und Neuabschlüssen erhält. Vor diesem Hintergrund erwarten wir weiterhin anhaltende positive Impulse für unser Neugeschäft. Munich Re hat im Jahr 2021 für den Zeitraum bis 2025 ein neues Strategieprogramm aufgesetzt - Ambition 2025. Auch der ERGO Pensionsfonds ist über die ERGO Group Teil dieses Programmes. Relevanz der Nachhaltigkeit Die ERGO Group legt Wert auf Nachhaltigkeit und verfolgt klare Ziele zur Reduktion von Emissionen im eigenen Geschäftsbetrieb, aus dem Versicherungsgeschäft und in Kapitalanlagen. Die gruppenweite Umsetzung wird maßgeblich durch die Abteilung für Nachhaltigkeit zentral gesteuert. Unseren Ressourcenverbrauch im operativen Geschäftsbetrieb steuern wir mit einem umfassenden Umweltmanagement und gleichen verbleibende Treibhausgas-Emissionen durch den Kauf von entsprechenden Zertifikaten aus. In der Kapitalanlage hat die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit eine große Bedeutung, insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels. Wir betrachten das Thema Nachhaltigkeit ganzheitlich und integrieren deshalb wesentliche ökologische, soziale und Governance-Aspekte (die sogenannten ESG-Aspekte) in unsere Anlageentscheidungen. Dies hilft uns dabei, über die klassische Finanzanalyse hinaus weitere Risiken und Chancen zu identifizieren. Wir sind überzeugt, dass dies zu langfristig verantwortlichen Investmententscheidungen führt. Unser Asset Manager MEAG verwendet jeweils mandatsspezifisch festgelegte ESG- Kriterien bei neuen Investmententscheidungen. Hierbei werden für Investments in Aktien und Unternehmensanleihen MSCI ESG-Ratings genutzt, sofern diese vorhanden sind. Für Staatsanleihen werden ESG-Länderratings von MSCI verwandt, wenn diese verfügbar sind. Prognosebericht Wir beurteilen und erläutern die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft nach bestem Wissen. Hierzu gehören die wesentlichen Chancen und Risiken. Die heute zur Verfügung stehenden Erkenntnisse über Branchenaussichten berücksichtigen wir. Gleiches gilt auch für die erwarteten zukünftigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Um die Entwicklung zutreffend einschätzen zu können, analysieren wir deren Trends. Dabei nehmen wir auch ihre wesentlichen Einflussfaktoren in den Blick. Die genannten Grundlagen können sich in der Zukunft unerwartet verändern. Insgesamt können daher die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft und deren Ergebnisse wesentlich von den Prognosen abweichen. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Kapitalmarktentwicklung Die Weltwirtschaft dürfte 2024 nur schwach wachsen. Wir erwarten einen sanften Abschwung in den USA, d.h. schwächeres Wachstum als 2023, und einen schwachen Aufschwung in Europa, d.h. nur geringfügig stärkeres Wachstum als 2023. Straffe Geldpolitik und das infolge von zwei Jahren mit sehr hoher Inflation stark gestiegene Preisniveau dürften das Wirtschaftswachstum weiterhin dämpfen. Kräftiges Lohnwachstum und robuste Arbeitsmärkte sollten die Konjunktur jedoch stützen. Wir gehen davon aus, dass die Inflation in Deutschland weiter nachlässt, aber im Jahresdurchschnitt 2024 immer noch deutlich über dem Zentralbankziel von 2 % bleiben wird. Infolge der sinkenden Inflation könnten die Zentralbanken im Jahr 2024 dazu übergehen, die Geldpolitik zu normalisieren, indem sie damit beginnen, die Leitzinsen zu senken. Sowohl die Fed als auch die EZB werden zunächst aber vorsichtig agieren und die Inflationsdynamik weiterhin genau im Blick behalten. Der Druck für Anleiherenditen - insbesondere der Bundesanleihen und US-Staatsanleihen - nach oben dürfte in diesem Umfeld abnehmen, da sich das Wachstum vor-aussichtlich merklich verlangsamen oder nur langsam erholen wird. Das anhaltend hohe Inflations- und Leitzinsniveau sprechen allerdings gegen einen Zinsrückgang. Das fundamentale Umfeld ist positiv für Aktienmärkte, da die Inflation weiter sinken sollte und die Zentralbanken die Leitzinsen senken dürften. Aufgrund des schwachen Wachstumsbildes besteht für die Unternehmen aber das Risiko, dass die Gewinnentwicklung nach unten geht. Zudem haben sich in den letzten Jahren die relativen Bewertungen mit dem Renditeanstieg merklich verschlechtert. In Summe spricht dies für moderat steigende Aktienmärkte. Die Entwicklung der globalen Wirtschaft und der Kapitalmärkte ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Eine Eskalation geopolitischer Konflikte könnte zu wirtschaftlichen Einbrüchen führen. Außerdem könnte die straffe Geldpolitik die Finanzstabilität oder die Konjunktur stärker als erwartet beeinträchtigen, vor allem wenn sich die Inflation beispielsweise aufgrund höherer Lohnabschlüsse auf einem erhöhten Niveau verfestigen sollte. Auch könnte ein starker Anstieg der Energiepreise das Wachstum beeinträchtigen und die Inflation wieder anfachen. Die Lebensversicherung im Jahr 2024 Die Lebensversicherer bieten im aktuellen Marktumfeld den Kunden innovative Produkte an. Über diese können sie an positiven Entwicklungen der Kapitalmärkte partizipieren. Der Trend zur Digitalisierung wird nach wie vor anhalten. So ergänzen digitale Lösungen, wie z.B. der Online-Abschluss von Versicherungsverträgen, die traditionellen Wege zum Versicherungsschutz. Des Weiteren ermöglicht die fortschreitende Digitalisierung eine Optimierung von Verwaltungsprozessen. Zudem zeichnet sich in der Branche für klassische Versicherungsbestände ein Trend hin zu effizienteren Verwaltungsplattformen ab. Hierdurch ergeben sich langfristig Kostenvorteile. Nach der Prognose des GDV werden die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) im Jahr 2024 sowohl im Geschäft gegen laufenden Beitrag als auch im Geschäft gegen Einmalbeitrag nahezu unverändert zum Vorjahr bleiben. Die Überarbeitung des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts wird im Jahr 2024 weiter fortgeführt werden. Dies betrifft sowohl Erst- und Rückversicherungsunternehmen nach Solvency II als auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß EbAV II. Insbesondere nach der politischen Einigung innerhalb der Trilog-Verhandlungen im Zuge des Solvency II Reviews steht nun die technische Ausarbeitung der Änderungsrichtlinie an. Infolge des erhöhten Zinsniveaus empfiehlt die DAV, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von 0,25 % auf 1,0 % anzuheben. Damit der neue Höchstrechnungszins für alle Neukunden 2025 in Kraft treten kann, bedarf es im Jahr 2024 eines Beschlusses durch das Bundesministerium der Finanzen. Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage Wir rechnen für das Jahr 2024 mit einer deutlichen Zunahme des Neugeschäfts. Bezüglich der Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb prognostizieren wir einen Anstieg in Abhängigkeit von der Bestands- und Neugeschäftsentwicklung.
Düsseldorf, 4. März 2024 Der Vorstand Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
1 Z.B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie
Erhöhung der Rente.
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Bestätigung der Verantwortlichen Aktuarin Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II. und C. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist. Die Bestätigung bezieht sich auf die folgenden Beträge: Posten B.II. Pensionsfondstechnische Rückstellungen - Deckungsrückstellung 7.814.722 EUR
Hamburg, den 4. März 2024 Dr. Gundel Klaas Bestätigung des Treuhänders Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Düsseldorf, den 4. März 2024 Andreas Sadlowski Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeines Die Bilanz haben wir unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB). Wir weisen jede Zahl und Summe jeweils kaufmännisch gerundet aus. Kapitalanlagen Anteile an Investmentvermögen und Inhaberschuldverschreibungen haben wir zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie sind mit einem niedrigeren Börsenkurs oder einem entsprechenden Renditekurs bewertet, soweit die wie Anlagevermögen gehaltenen Wertpapiere einer dauerhaften Wertminderung unterliegen. Wir haben von der Wahlmöglichkeit des § 341b Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, nach dem die zu der dauernden Vermögensanlage bestimmten Wertpapiere nach den für Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden können. Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen haben wir gemäß § 341b Abs. 4 HGB mit dem Zeitwert bewertet. Als Zeitwert werden die fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Schuldscheinforderungen und Darlehen haben wir zu Anschaffungskosten bewertet. Differenzbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag haben wir jährlich unter Anwendung der kapitalmarktabhängigen Effektivzinsmethode amortisiert. Bei Endfälligkeit entsprechen die Bilanzwerte den Nennwerten. Die Namensschuldverschreibungen sind dagegen mit dem Nennbetrag bewertet. Agio- und Disagiobeträge haben wir durch aktive und passive Rechnungsabgrenzung über die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verteilt. Die anderen Kapitalanlagen sowie die Einlagen im Cash Pool haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern haben wir mit dem Zeitwert bewertet. Zeitwertermittlung Die Zeitwertermittlung der Kapitalanlagen haben wir wie folgt vorgenommen:
Übrige Aktiva Wir haben die nicht einzeln erwähnten Aktivwerte mit den Nominalbeträgen angesetzt, soweit sie nicht um zulässige Wertberichtigungen vermindert wurden. Pensionsfondstechnische Rückstellungen Für den Pensionsfondsbetrieb ermittelten wir die Deckungsrückstellung nach den handels- und aufsichts-rechtlichen Vorschriften. Dabei berücksichtigten wir zukünftige laufende Kosten implizit. Einzelvertraglich errechneten wir, soweit wir versicherungsförmige Garantien übernommen haben, die Deckungsrückstellung prospektiv. Dabei beachteten wir §§ 22 und 23 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Als biometrische Rechnungsgrundlage verwendeten wir die Sterbetafel DAV 2004 R bzw. DAV 1994 R. Der Rechnungszins im selbst abgeschlossenen Bestand betrug 0,25 %, 0,9 %, 1,25 %, 1,75 %, 2,25 %, 2,75 % oder 3,25 %. Den Referenzzinssatz im Sinne des § 23 Abs. 3 der PFAV ermittelten wir gemäß der 2018 geänderten Fassung (sog. "Korridor-Methode") des § 23 Abs. 2 dieser Verordnung. Er lag bei 1,57 %. Für Versicherungen mit einem höheren Rechnungszins als dem Referenzzins-satz stellten wir innerhalb der Deckungsrückstellung eine entsprechende Zinszusatzreserve von 278,7 (298,4) Tsd. €. Den innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung für die Schlussüberschussanteile zu bildenden Schlussüberschussanteilfonds errechneten wir nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzelvertraglich. Dabei legten wir den im Berechnungszeitpunkt erreichten Wert der Schlussüberschussbeteiligung zugrunde. Für Zusagen ohne versicherungsförmige Garantien berechneten wir die Deckungsrückstellung prospektiv unter Beachtung von § 24 PFAV. Den Rechnungszins setzten wir vorsichtig fest. Er betrug zwischen 0,85 % und 4,37 %. Dabei berücksichtigten wir die jeweils mit den Vertragspartnern vereinbarte Kapitalanlage individuell. Als Sterbetafel verwendeten wir beim Longial Pensionsplan und beim Pensionsplan für Versorgungsablösung die Tafel Heubeck 2005 G. Beim ERGO Alpha Pensionsplan wird die von der Munich Re modifizierte Heubeck 2018 G Tafel angewendet. Für das nicht selbst verwaltete Konsortialgeschäft berechneten wir die pensionsfondstechnischen Rückstellungen nach den Tarifen und aktuariellen Grundsätzen des Konsortialführers. Konsortialgeschäft Bei Konsortialverträgen, zu denen uns die
Bilanzangaben der führenden Versicherer nicht
rechtzeitig vorlagen, wurden die entsprechenden Positionen
durch geeignete Schätzverfahren bzw. anhand der
vorläufigen Abschlusszahlen des Konsortialführers
ermittelt.
Im Geschäftsjahr wurden Rückstellungen für Jahresabschlussaufwendungen in Höhe des beizulegenden Wertes gebildet. Die Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr setzen wir gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag an. Übrige Passiva Die nicht einzeln erwähnten Passivwerte haben wir - soweit bekannt - mit den Nominalbeträgen, ansonsten mit den erwarteten Erfüllungsbeträgen bewertet. Latente Steuern Es besteht seit 2022 gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft zur ERGO Group AG. Die ERGO Group AG als Organträgerin hat in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr aktive latente Steuern bilanziert. Bilanzierungsstetigkeit Soweit nicht anders erläutert, haben wir die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert beibehalten. Erläuterungen der Bilanz: Aktivseite
A. Kapitalanlagen Zeitwerte der Kapitalanlagen
1 Unter Berücksichtigung von Agio/Disagio Die Gesamtsumme der fortgeführten Anschaffungskosten (Bilanzwert) der Kapitalanlagen wird in die Überschussbeteiligung einbezogen.
B. Vermögen für Rechnung und Risiko von
II. Sonstiges Vermögen
E. Rechnungsabgrenzungsposten II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Hier wird das Agio auf Namensschuldverschreibungen ausgewiesen. Erläuterungen der Bilanz: Passivseite A. Eigenkapital I. Eingefordertes Kapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am Bilanzstichtag 3.000.000 €. Es ist eingeteilt in 600.000 voll eingezahlte Stückaktien, die auf den Namen lauten. Auf eine Stückaktie entfällt ein anteiliger Betrag am Grundkapital von 5 €. B. Pensionsfondstechnische Rückstellungen II. Deckungsrückstellung Unter dieser Position werden alle versicherungsförmig abgesicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten ausgewiesen. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Die Rückstellung hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Bei der Überschussbeteiligung an versorgungsberechtigte Personen handelt es sich um eine vertragliche Beitragsrückerstattung. Die für 2024 erklärte Überschussbeteiligung ist in der "Anlage zum Anhang: Überschussbeteiligung bei versicherungsförmigen Garantien" zusammengestellt. Innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entfallen:
C. Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern I. Deckungsrückstellungen Die pensionsfondstechnischen Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.182,98 Mio. €. Sie übersteigen somit die Mindestdeckungsrückstellungen für laufende Versorgungszusagen in Höhe von 371,72 Mio. €. Dabei wird in den Fällen, in denen für einzelne Arbeitgeber die Mindestdeckungsrückstellung der laufenden Versorgungszusagen das Versorgungsguthaben übersteigt, die jeweilige Mindestdeckungsrückstellung angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich hieraus ein Differenzbetrag von 0,03 Mio. €.
I. Sonstige Rückstellungen Hierunter werden im Wesentlichen Rückstellungen des ERGO Alpha Pensionsplans für zukünftige Gebühren der BaFin und des GDV ausgewiesen. F. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Arbeitgebern Die Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitgebern in Höhe von 1.011,4 Tsd. € bestehen mit 417 Tsd. € im Wesentlichen aus im Voraus erhaltenen Beiträgen, Leistungen gegenüber Versicherungsnehmern in Höhe von 358 Tsd. € und Verbindlichkeiten aus dem Versorgungswerk MetallRente in Höhe von 236 Tsd. €. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren. G. Rechnungsabgrenzungsposten Hier wird das Disagio auf Namensschuldverschreibungen ausgewiesen. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Pensionsfondstechnische Rechnung 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
Der ERGO Pensionsfonds hat bisher ausschließlich Kollektivverträge im Bestand.
3. Erträge aus Kapitalanlagen
Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 390 Tsd. € setzen sich im Wesentlichen aus Zinsen von Namens- und Inhaberpapieren, Erträgen aus dem Versorgungswerk MetallRente und Gewinnen aus Abgängen zusammen. Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B) Die Erträge für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von 26.081 Tsd. € enthalten Ausschüttungserträge aus Fonds in Höhe von 22.350 Tsd. € und Gewinne aus dem Abgang von Fondsanteilen in Höhe von 3.731 Tsd. €.
Die nicht realisierten Gewinne aus Kapitalanlagen betragen 130.448 Tsd. €. 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 74 Tsd. € betreffen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen sowie Verluste aus dem Abgang und außerordentliche Abschreibungen.
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 379 Tsd. € betreffen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen sowie Verluste aus dem Abgang. 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen Die nicht realisierten Verluste aus Kapitalanlagen betragen 50.533 Tsd. €.
1. Sonstige Erträge Es handelt sich überwiegend um Erträge aus dem Versorgungswerk MetallRente in Höhe von 1.728 Tsd. € 2. Sonstige Aufwendungen
Sonstige Angaben Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse
Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung Zur einheitlichen Umsetzung von Regelungen zur Globalen Mindestbesteuerung innerhalb der Europäischen Union haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 15. Dezember 2022 auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt. Diese Richtlinie musste bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland traten diese Regelungen durch das Mindeststeuergesetz (MinStG) zum 1. Januar 2024 in Kraft. Eine etwaige Steuerbelastung nach diesem Gesetz träfe ab dem Geschäftsjahr 2024 allein die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München. Sofern solche etwaigen Mehrbelastungen von dieser in Zukunft umgelegt würden, wäre die Auswirkung auf die Gesellschaft allenfalls marginal.
Erläuterungen zum in Rückversicherung
Der bestehende Rückversicherungsvertrag wurde zum 1. Januar 2023 aufgelöst. Dadurch entstand ein Aufwand in Höhe von 18 Tsd. €. Personalbestand Die Gesellschaft beschäftigt im Berichtszeitraum keine eigenen Mitarbeiter. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen Die Provisionen sind im Wesentlichen auf das gestiegene Neugeschäft zurückzuführen.
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 wurden den Mitgliedern des Vorstands Bezüge in Höhe von 235 Tsd. € gewährt. Aufwendungen für den Aufsichtsrat sind nicht entstanden.
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar erfolgen befreiend im Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München. Zusätzliche Angaben Die Beitragssumme des Neuzugangs beträgt 167,6 Mio. €. Gesellschaftsorgane Aufsichtsrat
Dr. Dr. Michael Fauser
Dr. Maximilian Happacher
Heiko Stüber
Vorstand
Ulrike Taube
Dr. Oliver Horn
Gruppenzugehörigkeit Die ERGO Pensionsfonds AG mit Sitz am ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf, wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 41007 geführt. Die ERGO Group AG, Düsseldorf, ist alleinige Aktionärin der ERGO Pensionsfonds AG. Die Mitteilung entsprechend § 20 Abs. 4 AktG liegt vor. Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re) zum 31. Dezember 2023 einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss und -lagebericht der Munich Re sind über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich. Daneben sind sie auf der Internetseite der Munich Re verfügbar. Somit liegen die Voraussetzungen zur Befreiung unserer Gesellschaft von der Konzernrechnungslegungspflicht vor. Der Konzernabschluss und -lagebericht der Munich Re werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und dort veröffentlicht. Daneben sind sie auf der Internetseite der Munich Re verfügbar.
Düsseldorf, 4. März 2024 Der
Vorstand
Anlage zum AnhangÜberschussbeteiligung bei versicherungsförmigen Garantien Entstehung der Überschüsse Die ERGO Pensionsfonds AG beteiligt die Vertragspartner angemessen an den Überschüssen, soweit die Versorgungsleistungen unter Ausschluss einer Nachschussverpflichtung versicherungsförmig garantiert sind. Erfolgt die Finanzierung der Versorgungsleistungen durch Versorgungsguthaben, an deren Wertentwicklung der jeweilige Vertragspartner unmittelbar beteiligt ist, so wird der Vertragspartner an den Überschüssen der ERGO Pensionsfonds AG nur insoweit beteiligt, wie gegebenenfalls bei Invalidität, bei Tod vor Rentenbeginn oder nach Erreichen eines bestimmten im Rahmenversorgungsvertrag festgelegten Lebensalters der versorgungsberechtigten Person vereinbarte Leistungen versicherungsförmig garantiert sind. Die zugesagten versicherungsförmig garantierten Versorgungsleistungen müssen wir zu jedem Zeitpunkt der Leistungsdauer gewährleisten können. Dafür bilden wir Deckungsrückstellungen. Diese berechnen wir mit vorsichtigen Annahmen über den Zins (sogenannter garantierter Rechnungszins), die Kosten und den Risikoverlauf. Die für die Rückstellungen erforderlichen Mittel werden angelegt und erbringen Kapitalerträge. Aus den Kapitalerträgen, den angelegten Mitteln und den Beiträgen erbringen wir die zugesagten Versorgungsleistungen. Zusätzlich decken wir damit die Kosten für Abschluss und Verwaltung der Verträge. Je größer unsere Kapitalerträge sind, je weniger vorzeitige Leistungsfälle eintreten und je kostengünstiger wir arbeiten, desto größer sind die entstehenden Überschüsse. Diese geben wir in Form der Überschussbeteiligung überwiegend an unsere Vertragspartner weiter. Die Überschussbeteiligung besteht aus laufenden Überschussanteilen und gegebenenfalls einem einmaligen Schlussüberschussanteil. Bei Vertragsbeendigung oder Rentenübergang sowie im Rentenbezug beteiligen wir unsere Vertragspartner außerdem an den Bewertungsreserven. Verwendung der Überschüsse Wir führen den für die Vertragspartner bestimmten Überschuss der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu. Die Mittel der RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung unserer Vertragspartner verwenden. Die RfB enthält mindestens die Überschussanteile, die wir im folgenden Geschäftsjahr planmäßig den Versorgungsverträgen gutschreiben. Darüber hinaus enthält die RfB die Beträge zur Finanzierung der Schlussüberschussanteile. Laufende Überschussanteile Die im folgenden Geschäftsjahr fälligen laufenden Überschussanteile setzen sich in der Regel aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die einzelnen Bestandteile unterscheiden sich im Überschussanteilsatz und in der Bemessungsgröße. Der Vorstand legt die Überschussanteilsätze jährlich fest. Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteile hängen unter anderem von der Versorgungsart und der vereinbarten Aufschubzeit ab. Die einzelnen Überschussanteile setzen wir gemäß folgender Tabelle im Verhältnis zur maßgebenden Größe fest.
Die laufenden Überschussanteile schreiben wir zum Vertragsstichtag gut. Bei laufenden Alters- und Hinterbliebenenrenten fallen Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse an. An entstehenden Kosten- und Risikoüberschüssen beteiligen wir über einen erhöhten Zinsüberschussanteilsatz im Rentenbezug. Schlussüberschussanteile Bei Vertragsbeendigung oder bei Beendigung der Aufschubzeit kann ein Schlussüberschussanteil fällig werden. Mit dem einmaligen Schlussüberschussanteil beteiligen wir die Vertragspartner an solchen Überschüssen, die wir nicht schon durch die laufenden Überschussanteile zuteilen. Jährlich wird ein Betrag in Prozent des Deckungskapitals zur Bemessungsgröße für den Schlussüberschuss-anteil zugeführt. Die Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil ist dann der Betrag, der sich aus der Ansammlung der jährlichen Zuführungen ergibt. Der Schlussüberschussanteil ist für das im Kalenderjahr beginnende Vertragsjahr gültig. Bei Fälligkeit einer Versorgungsleistung vor Rentenbeginn erhält der Vertragspartner - nach einer Wartezeit - eine reduzierte Schlussüberschussbeteiligung. Verwendung der Überschussanteile Je nach Vereinbarung mit dem Vertragspartner können die laufenden Überschussanteile verwendet werden
Beteiligung an den Bewertungsreserven Seit dem 1. Januar 2008 beteiligen wir bei versicherungsförmigen Versorgungen die Vertragspartner direkt an den Bewertungsreserven der ERGO Pensionsfonds AG. Hierzu ermitteln wir monatlich die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind (verteilungsfähige Bewertungsreserven). Die auf die einzelnen überschussberechtigten Verträge entfallenden Anteile an diesen verteilungsfähigen Bewertungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren zu. Zur Berechnung der Anteile bilden wir das Verhältnis aus Gesamtsumme der verteilungsfähigen Bewertungsreserven und Summe der individuellen Bewertungsfaktoren aller Versorgungen. Diesen Wert multiplizieren wir mit dem individuellen Bewertungsfaktor des einzelnen Versorgungsvertrages und dem gesetzlichen Zuteilungsfaktor von 50 %. Bei Vertragsbeendigung innerhalb der Aufschubzeit oder bei Beendigung der Aufschubzeit wird der für diesen Zeitpunkt ermittelte Betrag zugeteilt. Fondsanteile sind unmittelbar an der Wertentwicklung des jeweiligen Fonds beteiligt und erhalten daher keine zusätzliche Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bei laufenden Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch eine angemessene Erhöhung des Zinsüberschussanteils. Die angegebenen Überschussanteilsätze für die Zuteilung 2024 berücksichtigen dabei die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Geschäftsjahres 2023. Überschussanteilsätze 2024 Die Überschussanteilsätze für das 2024 beginnende Vertragsjahr oder für Zuteilungen am Vertragsstichtag im Jahr 2024 sind im folgenden Abschnitt zusammengestellt. Überschussbeteiligung Versicherungsförmig garantierte Leistungen
1 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. 2 Der Schlussüberschussanteil wird bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod wird ein verminderter Schlussüberschussanteil gewährt. Versicherungsförmig garantierte Leistungen (Fortsetzung)
1 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. 2 Der Schlussüberschussanteil wird bei Tod oder vereinbartem Rentenbeginn fällig, sofern die Versicherung mindestens zehn Jahre oder ein Drittel der Aufschubzeit bestanden hat. Bei Tod wird ein verminderter Schlussüberschussanteil gewährt. Versicherungsförmig garantierte Leistungen (Fortsetzung)
1 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. Versicherungsförmig garantierte Leistungen (Fortsetzung)
1 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. Versicherungsförmig garantierte Leistungen (Fortsetzung)
1 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. Versicherungsförmig garantierte Leistungen (Fortsetzung)
1 Bei Bestandsverträgen wird zusätzlich 0 % der angegebenen Bemessungsgröße als pauschale Beteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
An die ERGO Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ERGO Pensionsfonds Aktiengesellschaft, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ERGO Pensionsfonds Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bericht des Aufsichtsrats, von dem wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, aber nicht den Jahresabschluss und den Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 3. April 2024 EY
GmbH & Co. KG
Dr.
Horstkötter
Altegör
Bericht des AufsichtsratsWir haben im Berichtsjahr die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und beratend begleitet. Hierzu haben wir uns durch Berichte des Vorstands über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft sowie über alle weiteren wichtigen Angelegenheiten unterrichten lassen. Darüber hinaus wurden die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie grundlegende Fragen der Geschäftsführung in zwei Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand eingehend besprochen. Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 S. 1 AktG waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erforderlich. Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Auch die Verantwortliche Aktuarin hat an der Bilanzsitzung teilgenommen und uns die wesentlichen Ergebnisse ihres Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung vorgestellt. Einwendungen oder zusätzliche Anmerkungen haben wir auch insoweit nicht zu erheben. Die Besetzung der Gesellschaftsorgane während des Berichtszeitraums ist im Anhang zum Jahresabschluss dargestellt. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihre Leistungen, ihren tatkräftigen Einsatz und die im Berichtsjahr erzielten Erfolge.
Düsseldorf, 11. April 2024 Der Aufsichtsrat Dr.
Dr. Michael Fauser
Dr.
Maximilian Happacher
Heiko Stüber |
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