Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 4960
Eingetragen
2.3.2011
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung oder als Beubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung, der An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Beteiligungen, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien aller Art sowie von Beteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Loskarn
seit 2.3.2011
Geschäftsführer
Gisela Raab
seit 2.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
25.00%
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Raab Wohnbau GmbHEigenbeteiligung
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Raab Wohnbau GmbH
Germany
50.00%
Herbert Loskarn
96049 Bamberg
25.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Raab Wohnbau GmbH

Ebensfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen 281.490,00 401.790,00
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 5.122.032,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 261.760,23 250.537,30
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 646.985,29 5.691.038,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva 1.190.235,52 11.465.398,44

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Bilanzgewinn 881.163,93 921.172,21
B. Rückstellungen 275.156,60 158.191,50
C. Verbindlichkeiten 7.914,99 10.360.034,73
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva 1.190.235,52 11.465.398,44

ANHANG

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 folgende und 264 folgende HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), 274 a, 276 und 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung nach Änderung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17. Juli 2015 und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen. Die Vorjahresbeträge wurden nicht an die geänderte Bilanzierung und Bewertung angepasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird aufgrund der wirtschaftlichen Abnutzung festgelegt. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB). Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Gegenüber dem Vorjahr wurde der Bilanzausweis der erhaltenen Anzahlungen insoweit geändert, dass die Nettoanzahlungen bei den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden und nicht mehr von den Vorräten gem. § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB aktiv offen abgesetzt werden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tage des Geschäftsvorfalls berücksichtigt. Kursverluste bis zum Bilanzstichtag werden bei der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst. (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht gegeben. (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 bzw. Bewertungsstetigkeit § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Berichtsfirma vermittelt, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

2020 2019
- Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,00 € 0,00 €
- Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind 0,00 € 5.136.294,15 €

Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB)

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen wegen des niedrigeren beizulegenden Wertes nach § 253 Abs. 3 HGB wie folgt enthalten:

2020 2019
- außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen 100.000,00 € 0,00 €

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Wirtschaftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Ebensfeld, den 15. Juli 2021

gez. Raab Gisela

gez. Raab Joachim

gez. Loskarn Herbert

gez. Feulner Hans-Jürgen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Juli 2021

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