Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 54221
Eingetragen
2.12.2004
Branche
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnEinzelhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
der Betrieb von Supermärkten.

Historie

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Management

NameRolle
Mutlu Kumral
seit 21.1.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Mutlu Kumral
Pulheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ARDA GmbH

Pulheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   663,00   13.953,00
I. Sachanlagen 663,00   13.953,00  
B. Umlaufvermögen   2.055,73   24.473,77
I. Vorräte 0,00   21.562,01  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.055,73   2.224,21  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00   687,55  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   217,20
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   48.383,09   34.153,32
Summe Aktiva   51.101,82   72.797,29

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   0,00   0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
II. Verlustvortrag 59.153,32   23.286,05  
III. Jahresfehlbetrag 14.229,77   35.867,27  
nicht gedeckter Fehlbetrag 48.383,09   34.153,32  
B. Rückstellungen   6.000,00   9.886,40
C. Verbindlichkeiten   45.101,82   62.910,89
Summe Passiva   51.101,82   72.797,29

Anhang zum Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet. Vom Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

5) Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Gem. Artikel 67 EGHGB wurde auf eine Minderung der Rückstellungen verzichtet.

10) Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Auf die Aufstellung eines Verbindlichkeitenspiegel wurde aus diesem Grunde verzichtet.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 33.377,50 €. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Keine Angaben notwendig.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Mutlu Kumral geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Pulheim, 27.10.2012

Mutlu Kumral

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.10.2012

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