Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 90189
Eingetragen
2.8.1977
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Elektrokundendienst mit Handel und Installation, sowie die Erledigung aller damit zusammenhängender Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Roland Hofmann
seit 29.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Roland Hofmann
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ruth Schultheis
Mühlweg 6, 36396 Steinau–Marjoß
30000
60.00%
Roland Hofmann
Kirchenpfad 5, 36396 Steinau-Sarrold
20000
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Freser GmbH

Steinau an der Straße

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 11.478,50
B. Anlagevermögen 28.086,00 751,00
I. Sachanlagen 28.086,00 751,00
C. Umlaufvermögen 63.247,37 66.353,21
I. Vorräte 12.409,17 13.999,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.754,92 22.059,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.083,28 30.295,03
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.598,00 1.598,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.931,37 80.180,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 44.791,55 56.726,32
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -11.478,50 0,00
2. eingefordertes Kapital 14.121,50 25.600,00
II. Kapitalrücklage 7.669,38 7.669,38
III. Gewinnvortrag 23.456,94 10.459,55
IV. Jahresfehlbetrag 456,27 -12.997,39
B. Rückstellungen 7.442,51 6.399,08
C. Verbindlichkeiten 40.697,31 17.055,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.931,37 80.180,71

Anhang



A. Allgemeine Angaben


Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

  
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  

1. Aufstellung des Jahresabschlusses


Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst.

 
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen


Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 Euro bis 1.000 Euro wurden in einen Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gestellt.
  

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen


Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
  

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen


Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.
  

5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten


Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
  

6. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.
  

C. Sonstige Angaben
  

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.
  

2. Die Geschäftsführung war in 2010 Herrn Roland Hofmann übertragen.
  

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

  
4. Verbindlichkeiten i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden in Höhe von  25.038,89   Euro.


Steinau-Ulmbach, 28.09.2011

gez. Roland Hofmann, Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2011 festgestellt.

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